1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW im Linienbündel Nordost
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.02.2026 (Los 1) bzw. ab dem 01.08.2026 (Lose 2 und 3) mit Bussen und PKW im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Kennung des Verfahrens: 5e0ac7b2-c93c-4a1a-9021-49811a24bab6
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen a.d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der §§ 56, 57 Vergabeverordnung (VgV). Daneben können Angebote in den im Rahmen der Vergabeunterlagen benannten Fällen sowie in sonstigen rechtlich zulässigen Fällen von der Wertung ausgeschlossen werden.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost - Los 1
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen auf den Linien 520 Vohburg - Münchsmünster, 521 Schulverkehr GMS Vohburg, 522 Schulverkehr Münchsmünster, 523 Schulverkehr Ernsgaden, 570 Rohrbach - Geisenfeld - Ernsgaden - Vohburg, 571 Münchsmünster - Vohburg - Ernsgaden - Geisenfeld (Schulverkehr), 580 Rohrbach - Wolnzach, 581 Münchsmünster Vohburg - Geisenfeld - Rohrbach - Pfaffenhofen, 582 Wolnzach - Geisenfeld (Schulverkehr).
Interne Kennung: LOT-0001 E41486828
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten (insgesamt 36 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Angebots-Vordruck B.4, gemäß Ziffer IX. 1. der Bewerbungsbedingungen in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, die der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch • Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor; oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) mit Kraftomnibussen oder PKW (bei Angebot nur für Los 3). Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2023 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Für jede abgegebene Referenz und jedes Los muss die Formularvorlage separat ausgefüllt werden. Referenzen werden nicht kumuliert gewertet; jede eingereichte Referenz muss für sich genommen die jeweiligen Mindestbedingungen erfüllen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen, die als Subunternehmer für eine Subunternehmer erbracht wurden sowie Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG und im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind Verkehrsleistungen gemäß § 44 PBefG, die als Referenz für Los 3 angegeben werden können. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, Rolle des Referenznehmers (als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG), als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)), 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer (Los 1 und Los 2), Angabe, dass wenigstens drei Fahrzeuge parallel im Linienbedarfsverkehr eingesetzt wurden (Los 3), 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. o Die Referenzverkehre müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: Vorgelegte Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Durchführung des jeweiligen Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Los 1: 1. Leistungsmenge: mindestens 600.000 Fahrplankilometer pro Jahr; nicht zu berücksichtigen sind Leerfahrten (insb. Ein- und Aussetzfahrten, Werkstattfahrten, etc.), 2. Dabei muss ein bedeutender Teil (mindestens 30 %) der Verkehrsleistung (Maßstab: Gesamtfahrplankilometerleistung des Referenzverkehr), das heißt des sog. „Rollgeschäfts“, vom Bieter selbst (als (Mit-)Inhaber einer Genehmigung nach dem PBefG oder als Subunternehmer) und nicht durch den Einsatz von Subunternehmern erbracht worden sein. Dieses Mindestkriterium ist nicht erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen durch ein mit dem Bieterunternehmen verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG , z.B. durch Tochter- oder Schwesterunternehmen, durchgeführt wurden. Eine Inanspruchnahme der Referenzen anderer Unternehmen ist lediglich im Rahmen der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Eignungsleihe möglich,
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut Preisblatt (Anlage A. 2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost - Los 2
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Nordost auf den Linien 583 Reichertshofen - Rohrbach - Geisenfeld (Schulverkehr), 584 Reichertshofen - Rohrbach - Wolnzach (Schulverkehr), 585 Wolnzach - Pfaffenhofen (Schulverkehr) und 586 Schulverkehr Wolnzach Süd.
Interne Kennung: LOT-0002 E41486828
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten (insgesamt 36 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Angebots-Vordruck B.4, gemäß Ziffer IX. 1. der Bewerbungsbedingungen in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, die der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch • Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor; oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) mit Kraftomnibussen oder PKW (bei Angebot nur für Los 3). Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2023 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Für jede abgegebene Referenz und jedes Los muss die Formularvorlage separat ausgefüllt werden. Referenzen werden nicht kumuliert gewertet; jede eingereichte Referenz muss für sich genommen die jeweiligen Mindestbedingungen erfüllen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen, die als Subunternehmer für eine Subunternehmer erbracht wurden sowie Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG und im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind Verkehrsleistungen gemäß § 44 PBefG, die als Referenz für Los 3 angegeben werden können. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, Rolle des Referenznehmers (als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG), als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)), 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer (Los 1 und Los 2), Angabe, dass wenigstens drei Fahrzeuge parallel im Linienbedarfsverkehr eingesetzt wurden (Los 3), 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. o Die Referenzverkehre müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: Vorgelegte Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Durchführung des jeweiligen Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Los 2: 1. Leistungsmenge: mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Jahr; nicht zu berücksichtigen sind Leerfahrten (insb. Ein- und Aussetzfahrten, Werkstattfahrten, etc.)., 2. Dabei muss ein bedeutender Teil (mindestens 30 %) der Verkehrsleistung (Maßstab: Gesamtfahrplankilometerleistung des Referenzverkehr), das heißt des sog. „Rollgeschäfts“, vom Bieter selbst (als (Mit-)Inhaber einer Genehmigung nach dem PBefG oder als Subunternehmer) und nicht durch den Einsatz von Subunternehmern erbracht worden sein. Dieses Mindestkriterium ist nicht erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen durch ein mit dem Bieterunternehmen verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, z.B. durch Tochter- oder Schwesterunternehmen, durchgeführt wurden. Eine Inanspruchnahme der Referenzen anderer Unternehmen ist lediglich im Rahmen der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Eignungsleihe möglich,
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW im Linienbündel Nordost - Los 3
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit PWK im Linienbündel Nordost auf den Bedarfsverkehrslinien des VGI-Flexi 57, sowie PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586.
Interne Kennung: LOT-0003 E41486828
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten (insgesamt 36 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Angebots-Vordruck B.4, gemäß Ziffer IX. 1. der Bewerbungsbedingungen in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, die der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch • Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor; oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen oder • Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) mit Kraftomnibussen oder PKW (bei Angebot nur für Los 3). Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2023 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Für jede abgegebene Referenz und jedes Los muss die Formularvorlage separat ausgefüllt werden. Referenzen werden nicht kumuliert gewertet; jede eingereichte Referenz muss für sich genommen die jeweiligen Mindestbedingungen erfüllen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen, die als Subunternehmer für eine Subunternehmer erbracht wurden sowie Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG und im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind Verkehrsleistungen gemäß § 44 PBefG, die als Referenz für Los 3 angegeben werden können. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, Rolle des Referenznehmers (als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG), als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)), 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer (Los 1 und Los 2), Angabe, dass wenigstens drei Fahrzeuge parallel im Linienbedarfsverkehr eingesetzt wurden (Los 3), 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. o Die Referenzverkehre müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: Vorgelegte Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Durchführung des jeweiligen Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Los 3: 1. Fahrzeugeinsatz: mindestens durchgängiger paralleler Einsatz von drei Fahrzeugen. 2. 3. Dabei muss ein bedeutender Teil (mindestens 30 %) der Verkehrsleistung (Maßstab: Gesamtzahl der eingesetzten Fahrzeuge des Referenzverkehr), das heißt des sog. „Rollgeschäfts“, vom Bieter selbst (als (Mit-)Inhaber einer Genehmigung nach dem PBefG oder als Subunternehmer) und nicht durch den Einsatz von Subunternehmern erbracht worden sein. Dieses Mindestkriterium ist nicht erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen durch ein mit dem Bieterunternehmen verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, z.B. durch Tochter- oder Schwesterunternehmen, durchgeführt wurden. Eine Inanspruchnahme der Referenzen anderer Unternehmen ist lediglich im Rahmen der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Eignungsleihe möglich,
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: 09-9011867-31
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Telefon: 0844127438
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 08921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a0dfcf47-8f53-47ea-84fa-27a59ddee5ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2025 16:49:11 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 652654-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2025