1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen.
Kennung des Verfahrens: a01f72d5-47f7-4366-8082-36951a5c5246
Interne Kennung: StwM_HEIG_Verg_151.0035_EU_036
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: 1. Zeitkritische Abhängigkeit von der laufenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3): Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen HLS, ELT sowie der Planungsleistungen für die Freianlagen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fortschritt der derzeit laufenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) in den Bereichen Architektur, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik. Für eine koordinierte Planung - insbesondere im Hinblick auf gewerkeübergreifende Schnittstellen sowie technische und wirtschaftliche Optimierungen - ist die zeitnahe Einbindung der neuen Fachplaner zwingend erforderlich. Eine verzögerte Beauftragung würde wesentliche Planungsentscheidungen hemmen und den Gesamtterminplan gefährden. 2. Späte Konkretisierung des Leistungsumfangs infolge der Ergebnisse aus LPH 2 und der Kostenentwicklung: Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1-2) führte die konzeptionelle Weiterentwicklung zu deutlich veränderten Anforderungen an die Technische Ausrüstung (HLS/ELT). Im Rahmen der vertieften Kostenschätzung zeichnete sich ein erhöhter Investitionsbedarf ab, sodass eine Überarbeitung und Neuausschreibung der entsprechenden Fachplanungsleistungen erforderlich wurde. Die Aufgabenstellung konnte erst jetzt belastbar und vergabefähig definiert werden. Auch der Leistungsumfang der Freianlagen konnte erst im Zuge der vertieften Vorplanung und durch die fortschreitende Ausarbeitung des Brandschutzkonzepts konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang entfielen beispielsweise Anforderungen an eine Feuerwehrzufahrt sowie an Anleiterflächen im Bereich der Außenanlagen. Gleichzeitig wurde der ursprünglich geschlossene Innenhof von Haus 64 zu einem offenen Freiraum umgestaltet. Weitergehende Ausführungen ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden, Kapitel 6.3.1.1.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 990 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A52LB#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanungsleistungen Freianlagen
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: I. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. II. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 1 , 2 und 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. III. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 170 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitek-tur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Land-schaftsarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Be-rufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Ob-jektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektlei-ter, Objektplanung Freianlagen, oder als stellvertretender Projektleiter, Objektplanung Freianlagen, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (oder vergleichbarer Studienab-schluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitar-beiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungs-phasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der Anlage 900 angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 8 umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m²; Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche (nach DIN 277) von mindestens 2.500 m² aufweisen. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stell-vertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 3* Abs. 1 HOAI 2021 des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 mit mindestens folgendem Inhalt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m²; Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche (nach DIN 277) von mindestens 2.500 m² aufweisen. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Planung von Freianlagen im Zusammenhang mit einem Gebäude zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (z. B. Studierendenwohnheim, Hotelgebäude, Altenheim, Pflegeheim). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Planung von Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder vertikalen Pflanzstrukturen (z. B. Rankhilfen, Pflanzkästen, herabhängende Begrünung) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters beinhaltet die Gestaltung eines be-grünten Atriums oder einer halböffentlichen Innenhofsituation, bei der der Bodenbereich aufgrund der umschließen-den Bebauung nicht oder nur sehr eingeschränkt direkter Sonneneinstrah-lung ausgesetzt ist (vergleichbar mit dem Atrium des Hauses 64). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projekt-teams_Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der Anlage 900 angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf be-stimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird erfolgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber frei-gegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauf-tragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorlie-gen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wur-den, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragneh-mers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechti-gen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 730 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fach-hochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Techni-schen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewe-sen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektro-technik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über min-destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre ent-weder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Aus-rüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, oder als stellvertreten-der Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, jeweils innerhalb der Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Pro-jektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation). - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des stellvertretenden Projektleiters diese Min-destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben. - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel: Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert. Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieeffizienzklasse B oder höher, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" (Tabellenblatt 1 + Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstu-fe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auf-tragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stu-fenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird er-folgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweili-gen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 090 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäude-technik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über min-destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, innerhalb der Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Ener-gie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienab-schluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifi-sche Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-tens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studien-abschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hoch-schule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezi-fische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-tens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen, 1, 2, 3, 7 und 8 innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils einem per-sönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sanitär). - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leis-tungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angege-bene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellver-tretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des stellvertretenden Projektleiters diese Min-destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abge-schlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertre-tenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel: Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieef-fizienzklasse B oder hö-her, gemäß Gebäu-deenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_3 "Erfahrung des Projektteams_Los 3" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 3
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_03 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 3" (Tabellenblatt 1 und Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 912 941,39 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: adlerolesch München GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 100 575,15 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 19/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ebert Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 812 366,24 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 08/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: adlerolesch München GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE301479582
Postanschrift: Blutenburgstr. 88
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8923 23 740
Fax: +49 8923 23 7439
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Ebert Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 290413463
Postanschrift: Machtlfinger Str. 7
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 33 98 950
Fax: +49 341 33 98 9570
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81f0fbb9-2b27-471b-a744-860eb2527c98 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2025 08:44:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 629188-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2025