1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Kennung des Verfahrens: e9241f29-1b7b-4df4-812e-610b043b871f
Interne Kennung: Verg_EU-001_20
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung Los 1
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Unterhaltsreinigung Los 2
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Unterhaltsreinigung Los 3
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Unterhaltsreinigung Los 4
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Unterhaltsreinigung Los 5
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Unterhaltsreinigung Los 6
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Glas- und Fassadenreinigung Los 7
Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von - ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1, - ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2, - ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3 - ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4 - ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5 - ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und - ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7 sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2020
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./030/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./031/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BT Facility Management GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: BT Facility Management GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./032/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./033/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./034/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bakula & Co. GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Bakula & Co. GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./035/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/05/2020
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ANGService Gmbh
Angebot:
Kennung des Angebots: ANGService Gmbh
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftr./036/20
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 15/04/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Studierendenwerk München Oberbayern
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 248773-2020
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Für die Los 2-6 wurde jeweils ein Zuschlag erteilt. Für das Los 1 ist kein Angebot eingegangen, welches des Bedingungen entspricht bzw. kam aufgrund der Zuschlagslimitierung kein Angebot mehr in Betracht. Somit muss der Altvertrag verlängert werden, damit die Objekte weiterhin gereinigt werden. Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell das Los ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Für die Los 2-6 wurde jeweils ein Zuschlag erteilt. Für das Los 1 ist kein Angebot eingegangen, welches des Bedingungen entspricht bzw. kam aufgrund der Zuschlagslimitierung kein Angebot mehr in Betracht. Somit muss der Altvertrag verlängert werden, damit die Objekte weiterhin gereinigt werden. Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell das Los ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 89381961738
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Registrierungsnummer: 08957003718
Postanschrift: Titurelstr.10
Stadt: München
Postleitzahl: 81925
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE129741251
Postanschrift: Schatzbogen 39
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Registrierungsnummer: DE129383733
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-9003
Offizielle Bezeichnung: BT Facility Management GmbH
Registrierungsnummer: 08915900921
Postanschrift: Otto-Wagner-Straße 22
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-9004
Offizielle Bezeichnung: HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Registrierungsnummer: DE244588217
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 1
Stadt: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-9005
Offizielle Bezeichnung: ANGService Gmbh
Registrierungsnummer: DE320302381
Postanschrift: löffelholzstrasse 20 Gebäude 12
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90441
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-9006
Offizielle Bezeichnung: Bakula & Co. GmbH
Registrierungsnummer: 0892080393430
Postanschrift: Leopoldstraße 244
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0006
8.1.
ORG-9007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 11de1d0a-7702-4af1-9a17-a7c5829c6a43 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2025 15:25:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 609289-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2025