5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92610000 Betrieb von Sportanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Betreibervertrages beträgt zunächst fünf (5) Jahre und endet am 31.12.2030 („Mindestlaufzeit“). Die OMG ist berechtigt, die Vertrags-laufzeit durch einseitige Erklärung mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer um weitere zwei (2) Jahre zu verlängern („Optionslaufzeit“). Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit zugehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 3
Stadt: München
Postleitzahl: 80809
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern die Zwischennutzung des OESZ nach dem Betriebskonzept als MAP durch die LHM nach dem Ende der Optionslaufzeit verlängert wird, verlängert sich dieser Betreibervertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerung kann höchstens dreimal erfolgen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Bewerber haben mit der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung und das zuständige Registergericht anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen für jedes Unternehmen eine eigene Eigenerklärung anhand der Anlage 6 einzureichen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung in der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu bestätigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: • EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für erweiterte Mietsachschäden (mobile Einrichtung / kaufm. BGA), dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Tätigkeits-/ Bearbeitungsschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Obhutsschäden an beweglichen Sachen, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 für Schlüssel- und Codekartenverlust, dreifachfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft izu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2022 bis 2024) vorzulegen. Außerdem ist anzugeben welche Jahresumsätze davon im Bereich der auftragsgegenständlichen Leistungen erzielt wurden. Hierfür ist die Anlage 6 zu verwenden. Als Mindestvoraussetzung ist in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ein Jahresumsatz des Unternehmens von 300.000 EUR und insgesamt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre ein Jahresumsatz von 150.000 EUR mit auftragsgegenständlichen Dienstleistungen nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Nachweis der vorgenannten Jahresumsätze stellt eine Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber mindestens eine Referenz zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten zehn Jahren vorzulegen (Wertungskriterium). Die Angaben sind anhand des als Anlage 5 beigefügten Formblattes zu machen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird an-hand folgender Kriterien beurteilt: Erbringung von organisatorischen, sportfachlichen und pädagogischen Betriebsführungsdienstleistungen im Bereich Actionsport. Die Referenz muss die Vorbereitung/Planung, Umsetzung und Durchführung von Betriebsführungsleistungen für mindestens eine der leistungsgegenständlichen Actionsportarten (Dirtbike, BMX, Mountainbike, Skateboard, Bouldern, Parkour, Ninja) oder eine andere, damit unmittelbar vergleichbare Actionsportart in einer Sporthalle oder auf einer anderen vergleichbaren urbanen Fläche beinhalten. Der Bieter muss mit seiner Referenz nachweisen, dass er organisatorische, sportfachliche und pädagogische Verantwortung für den Sportbetrieb übernommen hat. Die Leistung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr durchgehend erbracht worden sein. Die vorgelegten Referenzen müssen das Leistungsspektrum vollständig abdecken. Sofern eine Referenz nicht alle Anforderungen oder Leistungsinhalte abdeckt, sind diese fehlenden Anforderungen/Leistungsinhalte durch weitere Referenzen nachzuweisen, um die Mindestanforderung von einer vergleichbaren Referenz erfüllen zu können. Wenn z.B. die vorgelegte Referenz nur die organisatorische Verantwortung bei der Betriebsführung betrifft, sind mindestens eine weitere vergleichbare Referenz vorzulegen, welche die sportfachliche und pädagogische Verantwortung betrifft bzw. zwei Referenzen, von der eine die sportfachliche Verantwortung und die andere die pädagogische Verantwortung betrifft. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Dies gilt im Falle des Nachweises durch mehrere Referenzen für jede einzelne Referenz gesondert. Folgende Mindestvoraussetzungen gelten: - Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über die Vorbereitung/Planung, Umsetzung und Durchführung von Betriebsführungsleistungen in mindestens einer der leistungsgegenständlichen Actionsportarten Dirtbike, BMX, Mountainbike, Skateboard, Bouldern, Parkour oder Ninja oder eine andere, damit unmittelbar vergleichbare Actionsportart. - Leistungszeitraum mindestens für ein Jahr durchgehend und nicht älter als zehn Jahre - vollständige Abdeckung des Leistungsspektrum: organisatorische, sportfachliche und pädagogische Verantwortung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung der Angebote der auf der zweiten Stufe (Verhandlungsphase) zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter erfolgt nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftraggeber wendet zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 an. Die Angebotswertung wird in der Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die Leistungskriterien und deren Gewichtung sowie das Wertungsvorgehen sind in der Anlage A.4 beschrieben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/10/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, • der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, • mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.