5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen, 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude, 45212320 Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen, 45212330 Bau von Bibliotheken, 45212500 Umbau von Küchen oder Restaurants
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Wartungsvertrag für Dach und Fach
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden) Kontaktdaten, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, wirtschaftlicher Eigentümer) (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt A).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A) (Formblatt T0-01-05-Ausschlussgruende).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt T0-01-07-Bewerbergemeinschaft). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E, H bis J sowie M und N geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt T0-01-08-Eignungsleihe). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt T0-01-05-Ausschlussgruende). 2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG). 3. Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG). 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (soweit zutreffend) (Formblatt T0-01-06-WReg_ID_HK_BG). 5. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt H).MINDESTANFORDERUNG GESAMTUMSATZ: Gefordert wird ein Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 200,00 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz von 200,00 Mio. EUR netto vorweisen. Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, kann diese Mindestanforderung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden.Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Angaben zum Nachweis der Mindestanforderungen nicht zulässig ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt T0-01-09-Ins_Soz). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: J) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt T0-01-09-Ins_Soz).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: K) Die Erbringung der im Auftrag beinhalteten Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 Abs. 1 und Abs. 5 i.V.m. Anlage 14 HOAI ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formblatt C.1 [Bewerberbogen hier: Unterpunkt L – Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung]). Auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe wird hingewiesen.Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt K).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: L) Die Erbringung der im Auftrag beinhalteten der Fachplanungsleistungen Technischen Ausrüstung gem. 53 Abs. 1, 54 Abs. 4 HOAI i. V. m. Anlage 15 zu § 55 HOAI ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt L).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: M) Erklärung oder Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art 29 der Verordnung (EU) 2022/2560: Am 12. Januar 2023 ist die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (VO (EU) 2022/2560) in Kraft getreten. Die Verordnung hat Auswirkungen auf öffentliche Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR. Da das gegenständliche Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. EUR aufweist, unterliegt es der Verordnung (EU) 2022/2560. Die Bewerber sind daher verpflichtet, eine Erklärung oder eine Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das gilt auch dann, wenn keine drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen erfolgt sind. Im Falle des Fehlens einer Erklärung/Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 im Teilnahmeantrag muss der Teilnahmeantrag nach Maßgabe von Art. 29 Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/2560 ausgeschlossen werden. Für weitere Informationen sowie Links zur Verordnung bzw. zu Informationsseiten wird auf das Formblatt T0-01-10 verwiesen. Die Auftraggeberin stellt für die Erklärung oder Meldung kein Formblatt zur Verfügung. Für die Erklärung oder Meldung ist wahlweise die Vorlage der EU: FS-PP form (Online) oder Annex II (MS Word) zu verwenden. Das Formblatt T0-01-10 kann als Deckblatt zur Einreichung der Meldung/Erklärung verwendet werden, ersetzt jedoch nicht die formell ordnungsgemäße Erklärung mittels der Formulare der EU.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: N) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und/oder Gewerke), Projektvolumen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt N).Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: O) MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - REFERENZEN: 1.) Einzureichen sind Referenzen betreffend Bau- bzw. Planungsleistungen. Die angegebenen Referenzen müssen als Mindestanforderung umfassen: a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekt aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2015), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 100,00 Mio. EUR (netto) liegen. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2015), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 100,00 Mio. EUR (netto) liegen. Für diese Mindestanforderung werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst hat. c) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekt aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2015), das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und als Totalunternehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 100,00 Mio. EUR (netto) liegen. Für diese Mindestanforderung werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5 sowie Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KGR 410 bis 490) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungsleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Planungsleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. d) ein (1) Referenzprojekt betreffend Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung), aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Abschluss der Leistungsphase 5 nicht älter als 2015), mit einem Projektvolumen (KGR 300 und 400) ≥ 75, 0 Mio. EUR (netto) bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 ausgeführt worden sind. e) ein (1) Referenzprojekt betreffend Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung), aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Abschluss der Leistungsphase 5 nicht älter als 2015), mit einem Projektvolumen (KGR 410 bis 440) ≥ 35,0 Mio. EUR (netto) bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 ausgeführt und die Anlagengruppen 1 bis 4 bearbeitet worden sind. 2. Notwendige Angaben für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichende(n) Referenz(en): Für die im Rahmen der Mindestanforderungen einzureichende(n) Referenz(en) ist/sind zusätzlich die folgenden Angaben zu machen: Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen bzw. Ausführung der Leistung als Generalunternehmer etc.), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Rechtsgeschäftliche Abnahme für die Referenzprojekte betreffend Bauleistungen bzw. Abschluss der Leistungsphase 5 für die Referenzprojekte betreffend Planungsleistungen (Monat/Jahr)]), der Bauwerkskosten (die abgefragten Kostengruppen gem. DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu O) MINDESTANFORDERUNG BETREFFEND DIE BERUFLICHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT – REFERENZEN: Hinweise zur Bewertung: a) Für die Angaben zu den Mindestanforderungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt O: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung“ zu verwenden. b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die als Referenz anzugebenden Bauleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. Das als Referenz anzugebende Projekte betreffenden Planungsleistungen gem. HOAI gelten bei einer Beauftragung bis zur Leistungsphase 5 oder darüber hinaus als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 5 vollständig abgeschlossen worden ist. c) Die Referenzen, die im Rahmen der Mindestanforderungen abgefragt werden, dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird daher nochmals hingewiesen. d) Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann durch eine (1) Referenz erfolgen, die alle Anforderungen der gestellten Mindestanforderungen abdeckt. Wird eine Referenz im Rahmen der Erfüllung der Mindestanforderung mehrfach verwendet, ist diese auch in den entsprechenden Tabellen (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt O: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung“) mehrfach aufzuführen. e) Es ist jedoch auch möglich, mehrere Referenzen zu nennen. Sollten Sie mehr Referenzen nennen, bitten wir um Vervielfältigung des Formblatts in diesem Bereich. f) Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss die jeweilige Mindestanforderung an die Referenz durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder durch eine (gemeinsame) Referenz der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. g) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Rechtsgeschäftliche Abnahme für die Referenzprojekte betreffend Bauleistungen bzw. Abschluss der Leistungsphase 5 für die Referenzprojekte betreffend Planungsleistungen (Monat/Jahr)), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt O: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung). h) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet wer-den. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt T0–01–04 Bewerberbogen – Unterpunkt O: „Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung. i) Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: P) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Referenzen – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 4 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 4. Der Wertung werden gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A werden maximal vier (4) Referenzprojekte über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2015), unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), rechtsgeschäftliche Abnahme (Monat/Jahr), der Bauwerkskosten (KGR 200-700) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) zu Grunde gelegt. Hiervon a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für ein allgemeines Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und in dem eine Versammlungsstätte verwirklicht/saniert worden ist. Die Versammlungsstätte muss eine Mindestgröße von 1500 Besuchern aufweisen. c) zwei (2) Referenzprojekte betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, die vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und als Totalunternehmer ausgeführt worden sind. 5. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist. Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst hat. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt gewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte; Referenzen mit Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. b) ein (1) Referenzprojekt betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und in dem eine Versammlungsstätte verwirklicht/saniert worden ist. Die Versammlungsstätte muss eine Mindestgröße von 1500 Besuchern aufweisen. Als Referenz für werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, 410 bis 490) umfasst. Versammlungsstätten im Sinne der Referenzanforderung sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die der Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslands oder der Muster-Versammlungsstättenverordnung unterliegen bzw. bei ausländischen Bewerbern Vorschriften unterliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung bzw. der Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslandes vergleichbar sind. Hierzu können unter anderem Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios gehören. Die Versammlungsstätte ist zu benennen und kurz zu beschreiben. Die Größe der Versammlungsstätte ist anzugeben. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt gewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte; Referenzen mit Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet. c) zwei (2) Referenzprojekte betreffend Bauleistungen (Neubau oder Sanierung) für allgemeine Hochbauprojekte, das vom Bewerber als Hauptauftragnehmer und Totalunternehmer ausgeführt worden ist .Als Referenz werden daher nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung mindestens Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5 sowie Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KGR 410 bis 490) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungsleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Planungsleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. Die Referenz wird anhand der Bauwerkskosten wie folgt bewertet: Bauwerkskosten (KGR 200 - 700) ≥ 500,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte; Referenzen mit einem Bauwerkskosten < 100 Mio. EUR (netto) werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu P) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden - Referenzen – Hier: 6. Zusatzpunkte: a) Es kann je zur Wertung eingereichter Referenz ein (1) Zusatzpunkt erreicht werden, wenn die Referenz eine Sanierung betrifft. Die Sanierungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Eine Referenz ist ein Sanierungsprojekt im Sinne der Referenzanforderung, wenn:Das Gesamtprojekt eine Sanierung darstellt oder der Anteil der Sanierung an dem zur Wertung eingereichten Referenzprojekt mindestens 100,00 Mio. EUR (netto) beträgt. Sanierung im Sinne der Referenzanforderung ist die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel der Wiederherstellung eines standsicheren, gebrauchstauglichen und zweckbestimmt nutzbaren Zustands des Gebäudes. Soweit die Sanierung ausschließlich die Fassade bzw. ausschließlich die energetische Sanierung des Gebäudes betroffen hat, ist dies nicht ausreichend, um die Zusatzpunkte zu erlangen. b) Es können einmal drei (3) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eine der zur Wertung eingereichten Referenzen auch die Verwirklichung oder Sanierung eines Konzertsaals mit mindestens 1.000 Plätzen beinhaltet. Die Maßnahme ist hinsichtlich des Konzertsaals zu beschreiben. Die Größe des Konzertsaals ist anzugeben. Die Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. c) Es können einmal max. 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eine der zur Wertung eingereichten Referenzen Funktionsbereiche verwirklicht/saniert wurden. Als Funktionsbereich werden nur solche Bereiche gewertet, die maßgeblich für das ausgeschriebene Projekt sind d.h. die folgenden Funktionsbereiche: Schul-/Hochschulräumlichkeiten (Raumzusammenhänge, welche dem Schulbau/ Hochschulbau zugeordnet werden können mit einer Mindestgröße von 2.000 m² NUF), Bibliothek /Selbstlernzentrum (mit einer Mindestgröße von 3.000 m² NUF), Küche/Mensa (mit einer Mindestgröße von 400 Sitzplätzen), Verwaltungs-/Büroräumlichkeiten (mit einer Mindestgröße von 2.000 m² NUF), Kinosaal/Theatersaal (mit einer Mindestgröße von 200 Sitzplätzen). Die verwirklichten Funktionsbereiche sind zu beschreiben. Hinsichtlich der Funktionsbereiche erfolgt eine abgestufte Wertung, die sich nach der Anzahl der unterschiedlichen Arten von Funktionsbereichen, die verwirklicht im Referenzprojekt worden sind, richtet: Verwirklichung von fünf (5) Funktionsbereichen im Referenzprojekt: 5 Punkte; Verwirklichung von vier (4) Funktionsbereichen im Referenzprojekt: 4 Punkte; Verwirklichung von drei (3) Funktionsbereichen im Referenzprojekt: 3 Punkte; Verwirklichung von zwei (2) Funktionsbereichen im Referenzprojekt: 2 Punkte; Verwirklichung von einem (1) Funktionsbereich im Referenzprojekt: 1 Punkt; Gewertet wird die Anzahl der unterschiedlichen Arten von Funktionsbereichen, die verwirklicht worden sind. Diese Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu P) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden - Referenzen Hier: 7. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt P: „Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Referenzen“ einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. b) Es können maximal einschließlich Zusatzpunkte 32 (5 + 5+ 5 + 5 + 1 + 1 + 1+ 1 + 3 + 5) Punkte erreicht werden. c) Geringere Bauwerkskosten oder ein geringer Leistungsumfang (Leistungsphasen im Rahmen der Planungsleistungen) werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Soweit die Referenz die jeweils angegebenen Mindestbauwerkskosten unterschreitet, erhält das gesamte Referenzprojekt 0 Punkte. d) Eine Mehrfachverwertung von Referenzprojekten ist nicht zulässig. Um die volle Punktzahl erreichen zu können, sind mindestens vier (4) unterschiedliche Referenzprojekte zu nennen. e) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Die als Referenz anzugebenden Bauleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. f) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. g) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben in Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt P). h) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt T0–01–04-Bewerberbogen – Unterpunkt P: „Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Referenzen“. i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt darüber hinaus auf Grundlage des angebotenen Preises für die ausgeschriebene Leistung. Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Preisblatt (Formblatt T1-01-15). Dabei hat der Bieter geforderten Preisangaben zu machen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.4.6 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals
Beschreibung: Die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird anhand von persönlichen Referenzen des vorgesehenen gesamtverantwortlichen Projektleiters, des vorgesehenen stellvertretenden gesamtverantwortlichen Projektleiters sowie des Projektleiters TGS-Planung und des Gesamtverantwortlichen für die Bauausführung („Oberbauleiter“) gewertet. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung bei der Umsetzung vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern T1 -01-08 bis T1-01-11 Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.4.2 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen. Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter müssen eine Mindestberufserfahrung von fünfzehn (15) Jahren (Berufseinstieg nicht später als 2011) aufweisen. Darüber hinaus müssen die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter eine Mindestberufserfahrung von drei (3) Jahren (seit 2023) hinsichtlich der Funktion aufweist, die sie in dem ausschreibungsgegenständlichen Projekt ausführen sollen. Referenzen von Mitarbeitern, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Terminkonzept zur Einhaltung des vertraglich vorgesehenen Ausführungszeitraums
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des auftragsbezogenen Terminkonzepts zur Einhaltung des vertraglich vorgesehenen Ausführungszeitraums. Bewertet wird ein Terminkonzept, welches die Realisierbarkeit der Planung und Herstellung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums plausibel aufzeigt. Hinsichtlich des Inhalts des Konzepts wird auf Ziffer 5.2.4 und hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.4.3 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Kostensteuerung mit dem Ziel der Einhaltung der Zielkosten I sowie der späteren Zielkosten II im Projekt
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des Konzeptes zur Überwachung der Kostenentwicklung und Einhaltung der Zielkosten I sowie der späteren Zielkosten II im Projekt. Bewertet wird ein Konzept, das plausible Strategien und Lösungsvorschläge für eine nachvollziehbare und zielgerichtete Kostenplanung und – überwachung aufzeigt, und damit nachvollziehbare glaubhaft machen kann, dass die Einhaltung der Zielkosten I sowie der späteren Zielkosten II im Projekt unter Berücksichtigung der hier gegebenen Besonderheiten gewährleistet werden kann. Hinsichtlich des Inhalts des Konzepts wird auf Ziffer 5.2.5 und hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.4.4 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beantwortung von Fragenkomplexen hinsichtlich der Entwicklung von kooperativen Lösungsoptionen an einem konkreten Fallbeispiel
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch aufgrund der Beantwortung von Fragenkomplexen hinsichtlich der Entwicklung von kooperativen Lösungsoptionen an einem konkreten Fallbeispiel. Der Bieter hat anhand der geschilderten Situation und der gestellten Fragenkomplexe seine kooperativen Lösungsansätze textlich darzustellen und zu erläutern. Bewertet wird, eine Dar-stellung, die proaktiven, umsetzbare und kooperative Lösungsoptionen enthält, die eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Projektbeteiligten ermöglichen und damit die Patnering-Kompetenz des Bieters nachweist. Hinsichtlich des Inhalts des Konzepts wird auf Ziffer 5.2.6 und der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.4.5 der Verfahrensbedingungen (T0-01-01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/11/2025 11:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder/es Bieter/-gemeinschaftsmitglied muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt T1-01-06). 2.) Es besteht eine Verpflichtung zur Übernahme der geschlossenen Planungsverträge durch den zukünftigen Auftragnehmer. Dies betrifft die folgenden Planerverträge: a) Übernahme des Vertrags über Architektenleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) mit der Henn GmbH; b) Übernahme des Vertrags über bauphysikalische Beratungs- und Planungsleistungen der Raumakustik mit der Nagata Acoustics International Inc. c) Übernahme des Vertrags über Architektenleistungen der Freianlagenplanung mit der Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH