2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Alten Viehmarkt 2
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG (Sicherheitsrelevant Maßnahme): Da es sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme handelt, wird der detaillierte Leistungsumfang erst mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Dafür muss im Vorfeld die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertraulichkeitserklärung bei der DRV Bayern Süd eingehen. ORTSBESICHTIGUNG Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend empfohlen, die Klinik Standorte Bad Füssing und Passau zu besichtigen (sh. Bewerbungsbedingungen Ziffer 1.9). Termine für die Besichtigung sind in den Kalenderwochen in der KW 39/40 (ab 23.09.2025 bis 30.09.2025) vorgesehen. Die Bieter sollen Anfragen bzw. Anmeldungen zur Besichtigung bis spätestens 23.09.2025, 12:00 Uhr schriftlich, elektronisch in Textform über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle stellen, damit ihnen noch Termine für die Besichtigung zugewiesen werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Betrug: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.