5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Gegenstand des Auftrags sind IT-Serviceleistungen. Phase 1 (Pauschalleistungen): Die Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen gem. Punkt C der Leistungsbeschreibung (IT-Beratungsleistungen) (nebst Punkte A-J (jedoch ohne Punkt D), jeweils soweit (auch) die Phase 1 betreffend) Phase 2 (Rahmenvereinbarung): Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer sukzessive mit jeweils weiteren Leistungen der Implementierungsmaßnahmen gem. Punkt D der Leistungsbeschreibung (Implementierungsmaßnahmen) (nebst Punkte A-J (jedoch ohne Punkt C), jeweils soweit (auch) die Phase 1 betreffend) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Diese Beauftragungen erfolgen nach Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, andere Unternehmen mit der Durchführung derartiger Leistungen zu beauftragen (keine Exklusivität und kein Anspruch auf Beauftragung zugunsten des AN). Die Rahmenvereinbarung (Phase 2) hat eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Einzelabrufe können bis zum Ablauf der 4 Jahre aus der Rahmenvereinbarung erfolgen, auch soweit ihre Abwicklung dann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren hinaus andauert. Die Höchstgrenze der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beträgt EUR 3 Mio. EUR netto.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise an die IT-Servicedienstleistungen
Beschreibung: Das Formblatt ist mit dem - auftragsbezogenen Konzept zur Herangehensweise an die IT-Serviceleistungen des Bieters zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die ausschreibungsgegenständlichen IT-Serviceleistungen auf Basis des Projektstandes ausführen wird, um die Ziele zu erreichen. Es wird erwartet, dass das Konzept dabei auf die projektspezifischen Besonderheiten eingeht, wie sie sich auch aus den Projektinformationen ergeben.. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander. Das auftragsbezogene Konzept darf 10 DIN-A-4-Seiten (Format word-docx, Arial, Schriftgröße 10, Seitenränder normal, Zeilenabstand 1,3, Schriftschnitt und Zeichenabstand normal, keine Abbildungen) nicht überschreiten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept
Beschreibung: Das Formblatt "Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept" ist mit dem - auftragsbezogenen Organisations- und Personalkonzept des Bieters zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Das Konzept muss einen - Personaleinsatzplan mit Darstellung der vorgesehenen Kapazitäten pro Mitglied des Projektteams, monatsweise über die Projektdauer, und Darstellung von Reserven (Ausfälle, Urlaube, zusätzliche Bedarfe), und - Darstellung der Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (Auftraggeber, sonstige Planer, ausführende Firmen) beinhalten. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, wie der Bieter im Auftragsfalle die Aufbau- und Ablauforganisation gestaltet, um die vertragsgegenständlichen Leistungen optimal zu erbringen. Dies beinhaltet auch, welche Aufgaben-, Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche die jeweiligen Mitarbeiter übernehmen werden, und wie Redundanzen und Vertretungen (Urlaub, Krankheit etc.) zur jederzeitigen reibungslosen und gleichbleibend qualitativen Auftragserfüllung abgebildet werden. Klargestellt wird, dass die Qualifikation und die Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter des Bieters/Mitglieder des Projektteams hier nicht bewertet werden; für diese gibt es ein eigenes Zuschlagskriterium. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander. Das auftragsbezogene Konzept darf 5 DIN-A-4- Seiten (Format word-docx, Arial, Schriftgröße 10, Seitenränder normal, Zeilenabstand 1,3, Schriftschnitt und Zeichenabstand normal, keine Abbildungen) nicht überschreiten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung des Projektteams (Persönliche Referenzprojekte)
Beschreibung: Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung der Projektteammitglieder erwartet der Auftraggeber eine nachvollziehbare Darstellung von je Projektteammitglied mindestens zwei (2) mit dem Angebot anzugebender persönlicher Referenzprojekte über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie das jeweilige Teammitglied vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Bewertet werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese vom Projektteammitglied jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden waren. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander. Die Darstellung darf 2 DIN-A-4-Seiten (Format word-docx, Arial, Schriftgröße 10, Seitenränder normal, Zeilenabstand 1,3, Schriftschnitt und Zeichenabstand normal, keine Abbildungen) je persönlichem Referenzprojekt nicht überschreiten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsgesamtpreis brutto
Beschreibung: Das Preisangebot ist über sämtliche verfahrensgegenständliche Leistungen, unterteilt in Teil 1: Pauschalpreis für Phase 1 (Analyse & Konzept etc.) Leistungsbaustein Preis in EUR (netto) 1: IST-Analyse & OE-Analysen ... 2: Maßnahmenentwicklung je OE ... 3: Handlungsempfehlungen & Management-Präsentation ... Gesamtpreis Phase 1 (Pauschale) ... Teil 2: Rahmenvereinbarung für Phase 2 (Umsetzungsbegleitung) Rolle / Skill-Level Stundensatz (EUR netto) Projektleiter (Senior) ... IT-Architekt / Senior Consultant ... Fachberater IT-Security ... Fachberater DMS/Digitalisierung ... Junior Consultant / PMO ... auf Basis des Preisformblatts zu erstellen. Grundlagen des Preisangebots sind diese Vergabeunterlagen nebst Anlagen. Das Stundenvolumen gem. Preisblatt dient an dieser Stelle nur zu Wertungszwecken und wird mit Vertragsschluss nicht zugesagt/beauftragt. Der Gesamtpreis brutto inkl. NK gem. Preisformblatt ist Gegenstand der Angebotswertung (Zuschlagskriterium Nr. 4). Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer diesbezüglichen Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der jeweiligen Angebotsabgabefrist einverstanden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns