2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten, 45421000 Bautischlerarbeiten, 45313100 Installation von Aufzügen, 45223100 Zusammenbau von Metallkonstruktionen, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen, 45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen, 45310000 Installation von elektrischen Leitungen, 45315600 Niederspannungsarbeiten, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen, 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen, 39312200 Kantinenausrüstung, 45262100 Gerüstarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten, 45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör, 45212190 Sonnenschutzarbeiten, 45321000 Wärmedämmarbeiten, 45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten, 45112713 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen, 44221220 Brandschutztüren, 45324000 Gipskartonarbeiten, 44221200 Türen, 45262320 Estricharbeiten, 45432130 Bodenbelagsarbeiten, 45431100 Verlegen von Bodenfliesen, 45431200 Verlegen von Wandfliesen, 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land, Gliederung (NUTS): Amberg, Kreisfreie Stadt (DE231)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den mit Auftragsbekanntmachung bereitgestellten Vergabeunterlagen genannt sein.