1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Markt Haag i. OB
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Klärschlammentwässerung und -entsorgung
Beschreibung: Die Entwässerungsleistungen umfassen Folgendes:- Zu Beginn der Arbeiten wird das Personal des AN auf der Klaranlage eingewiesen.Das Einweisungsprotokoll muss gegengezeichnet und beachtet werden.- Da kein Trubwasserspeicher zur Verfügung steht, muss die Entwässerung kontinuierlich,jedoch mindestens alle 30 Tage erfolgen, um die Rückbelastung auf die Klaranlage möglichst gering zu halten.- Aufstellung einer geeigneten Einhausung (Container, LKW) zur Unterbringung des Entwässerungsaggregates, der FHM-Dosierstation und peripherer Aggregate nach Anweisung des AG.- An- und Abtransport sowie Montage und Inbetriebnahme der gesamten Gerätschaften (Entwässerungsaggregat, Pumpen, Schläuche, Messstellen, etc.).- Bei Bedarf Stellung eines geeigneten Schlammvorlagebehälters für das Entwässerungsaggregat.- Stellung von geeichten Messeinrichtungen zur Messung der eingedickten Schlammmenge vor Zugabe von Wasser, FHM und anderen Zusatzstoffen. Die Zähler für Strom- und Wasserverbrauch werden vom AG gestellt und abgelesen.Die max. Abgabekapazität betragt für Strom 50 kW und für Wasser 15 m3/h. Diese drei Messstellen, sowie die durch den AN durchgeführten (und durch den AG verifizierten) TS Analysen des Überschussschlammes sind Grundlage für die Abrechnung.- Für die Analyse des TS-Gehaltes des Schlammes sind täglich Stichproben vomAN zu nehmen (an den Entwässerungstagen). Es sind der TS-Gehalto des zugeführten Dünnschlammes,o des entwässerten Schlammes undo des Filtratszu ermitteln. Daraus werden Monatsmittelwerte berechnet, die Grundlage für die Abrechnung sind. Der AG behalt sich Messungen zur Verifizierung vor, es sind Rückstellproben an den AG auszuhändigen.- Betreiben der Anlage durch qualifiziertes Fachpersonal, davon muss mindestens eine Person deutschsprachig sein.- Übernahme des Schlammes aus den Eindickern, hierzu steht eine Übernahmeleitung bis zu einer Hütte in der Nähe des Schlammlagers zur Verfügung.- Stellung der erforderlichen Flockungshilfsmittel inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Stellung evtl. weiterer notwendiger Hilfsmittel zur Verbesserung der Entwässerungsfähigkeit des Schlammes (z.B. Spane) inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Erreichung eines Abscheidegrades der Entwässerungsmaschine von mindestens 98 % zur Vermeidung von Überlastungen der Klaranlage. Der Abscheidegrad ist anhand der oben beschriebenen Analysen täglich zu kontrollieren und nachzuweisen (nach DWA M-383).- Gezielte Ableitung des anfallenden Trubwassers nach Anweisung des AG.- Verladen des entwässerten Überschussschlammes mit geeigneten Transportmitteln auf das Schlammlager der Klaranlage lose, in Container oder in Behälter zum Abtransport, die vom AN bereitgestellt werden.- Tägliche Reinigung der Gerätschaften, Straßen, Lagerplätze von Verunreinigungen, die durch Annahme des Schlammes, die Entwässerung oder Verladung entstanden sind.- Wartung, Instandhaltung und ggf. Reparaturen der Aggregate, ggf. Ersatzstellung.Die Betriebssicherheit zur Einhaltung der Entwässerungsintervalle ist zu gewährleisten.- Ausstattung des Personals mit Schutzkleidung und weiteren erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.Folgende Entsorgungsleistungen sind zu erbringen:•Fachgerechter Abtransport und Entsorgung des eingedickten oder entwässerten Schlammes.•Komplette Entleerung des Zwischenlagers mindestens alle sechs Monate.•Stellung der Transportbehälter und LKW durch AN; Lader zur LKW Beschickung stellt AG nach vorheriger Absprache (mindestens eine Woche zuvor)•Nachweise der fachgerechten Schlammentsorgung, z.B. Annahmeerklärungen der Monoverbrennung müssen geliefert werden.•Unaufgeforderte Vorlage der lückenlosen Nachweise der Schlammentsorgung gemäß den einschlägigen Vorschriften.•Sofortige Reinigung öffentlicher Straßen und des Kläranlagengeländes von eventuellen Verunreinigungen durch Verladung und Transport.•Der Auftragnehmer führt die Untersuchung des Klarschlammes gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Klarschlammverordnung und der Verordnung für Verbrennung, sowie konkretisierenden sonstigen Regelungen durch bzw. veranlasst deren Durchführung. Er teilt dem Auftraggeber die Untersuchungsergebnisse unverzüglich mit. Die Untersuchungen werden ausschließlich von Stellen durchgeführt, die hierfür zugelassen sind.•Der AN verfügt über eine Haftpflichtversicherung, mit ausreichender Deckung, die dem AG vorzulegen ist.•Der AN ist ein zertifizierter Fachbetrieb
Kennung des Verfahrens: a19b6ce5-526c-4185-a156-5e68ec635d79
Interne Kennung: MGH_KSE_26-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haag i. OB
Postleitzahl: 83527
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Klärschlammentwässerung und -entsorgung
Beschreibung: Die Entwässerungsleistungen umfassen Folgendes:- Zu Beginn der Arbeiten wird das Personal des AN auf der Klaranlage eingewiesen.Das Einweisungsprotokoll muss gegengezeichnet und beachtet werden.- Da kein Trubwasserspeicher zur Verfügung steht, muss die Entwässerung kontinuierlich,jedoch mindestens alle 30 Tage erfolgen, um die Rückbelastung auf die Klaranlage möglichst gering zu halten.- Aufstellung einer geeigneten Einhausung (Container, LKW) zur Unterbringung des Entwässerungsaggregates, der FHM-Dosierstation und peripherer Aggregate nach Anweisung des AG.- An- und Abtransport sowie Montage und Inbetriebnahme der gesamten Gerätschaften (Entwässerungsaggregat, Pumpen, Schläuche, Messstellen, etc.).- Bei Bedarf Stellung eines geeigneten Schlammvorlagebehälters für das Entwässerungsaggregat.- Stellung von geeichten Messeinrichtungen zur Messung der eingedickten Schlammmenge vor Zugabe von Wasser, FHM und anderen Zusatzstoffen. Die Zähler für Strom- und Wasserverbrauch werden vom AG gestellt und abgelesen.Die max. Abgabekapazität betragt für Strom 50 kW und für Wasser 15 m3/h. Diese drei Messstellen, sowie die durch den AN durchgeführten (und durch den AG verifizierten) TS Analysen des Überschussschlammes sind Grundlage für die Abrechnung.- Für die Analyse des TS-Gehaltes des Schlammes sind täglich Stichproben vomAN zu nehmen (an den Entwässerungstagen). Es sind der TS-Gehalto des zugeführten Dünnschlammes,o des entwässerten Schlammes undo des Filtratszu ermitteln. Daraus werden Monatsmittelwerte berechnet, die Grundlage für die Abrechnung sind. Der AG behalt sich Messungen zur Verifizierung vor, es sind Rückstellproben an den AG auszuhändigen.- Betreiben der Anlage durch qualifiziertes Fachpersonal, davon muss mindestens eine Person deutschsprachig sein.- Übernahme des Schlammes aus den Eindickern, hierzu steht eine Übernahmeleitung bis zu einer Hütte in der Nähe des Schlammlagers zur Verfügung.- Stellung der erforderlichen Flockungshilfsmittel inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Stellung evtl. weiterer notwendiger Hilfsmittel zur Verbesserung der Entwässerungsfähigkeit des Schlammes (z.B. Spane) inkl. deren An- und Abtransport sowie der erforderlichen Dosiereinrichtungen.- Erreichung eines Abscheidegrades der Entwässerungsmaschine von mindestens 98 % zur Vermeidung von Überlastungen der Klaranlage. Der Abscheidegrad ist anhand der oben beschriebenen Analysen täglich zu kontrollieren und nachzuweisen (nach DWA M-383).- Gezielte Ableitung des anfallenden Trubwassers nach Anweisung des AG.- Verladen des entwässerten Überschussschlammes mit geeigneten Transportmitteln auf das Schlammlager der Klaranlage lose, in Container oder in Behälter zum Abtransport, die vom AN bereitgestellt werden.- Tägliche Reinigung der Gerätschaften, Straßen, Lagerplätze von Verunreinigungen, die durch Annahme des Schlammes, die Entwässerung oder Verladung entstanden sind.- Wartung, Instandhaltung und ggf. Reparaturen der Aggregate, ggf. Ersatzstellung.Die Betriebssicherheit zur Einhaltung der Entwässerungsintervalle ist zu gewährleisten.- Ausstattung des Personals mit Schutzkleidung und weiteren erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.Folgende Entsorgungsleistungen sind zu erbringen:•Fachgerechter Abtransport und Entsorgung des eingedickten oder entwässerten Schlammes.•Komplette Entleerung des Zwischenlagers mindestens alle sechs Monate.•Stellung der Transportbehälter und LKW durch AN; Lader zur LKW Beschickung stellt AG nach vorheriger Absprache (mindestens eine Woche zuvor)•Nachweise der fachgerechten Schlammentsorgung, z.B. Annahmeerklärungen der Monoverbrennung müssen geliefert werden.•Unaufgeforderte Vorlage der lückenlosen Nachweise der Schlammentsorgung gemäß den einschlägigen Vorschriften.•Sofortige Reinigung öffentlicher Straßen und des Kläranlagengeländes von eventuellen Verunreinigungen durch Verladung und Transport.•Der Auftragnehmer führt die Untersuchung des Klarschlammes gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Klarschlammverordnung und der Verordnung für Verbrennung, sowie konkretisierenden sonstigen Regelungen durch bzw. veranlasst deren Durchführung. Er teilt dem Auftraggeber die Untersuchungsergebnisse unverzüglich mit. Die Untersuchungen werden ausschließlich von Stellen durchgeführt, die hierfür zugelassen sind.•Der AN verfügt über eine Haftpflichtversicherung, mit ausreichender Deckung, die dem AG vorzulegen ist.•Der AN ist ein zertifizierter Fachbetrieb
Interne Kennung: MGH_KSE-26-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haag i. OB
Postleitzahl: 83527
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Markt Haag i. OB
Registrierungsnummer: 14111450170
Abteilung: Bauamt
Postanschrift: Marktplatz 7
Stadt: Haag i.OB
Postleitzahl: 83527
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
Telefon: +498072919946
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 8911335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e922793f-43ae-4593-825f-97b30e4f8c74 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 562685-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/08/2025