5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E - E.1.); 2. Besondere Leistungen gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E - E.1.)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) (Formblatt C.1).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: C)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis D, ggf. E, sowie lit. F und H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt C.4.).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: E)Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Versicherungssumme mit pauschal 6,0 Mio. EUR nicht ausreicht, soweit nicht eine Abdeckung je Versicherungsfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden gewährleistet ist. Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: G) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist. Die natürliche Person weist nach, dass sie gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist oder nach der Rechtsvorschrift des jeweiligen Heimatlandes über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formblatt C.7)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Kalenderjahren (seit 2014) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: I) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird hingewiesen. 4.Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt C.9.einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 5. Für Wertung gemäß §17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV werden maximal drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon a) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und b) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-400 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse)vorzulegen] (Formblatt C.9.) zu Grund gelegt. 5. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) Hinsichtlich der zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist: Die Referenzen werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 300+ 400) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte. b) Hinsichtlich der einen (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Die Referenzen werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 300 + 400) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte. 6. Es können darüber hinaus die folgenden Zusatzpunkte erreicht werden: a) Zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt einen Bildungsbau betroffen hat, bei dem die geplanten Maßnahmen der Objektplanungsleistungen im laufenden Betrieb umgesetzt worden sind. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Objektplanungsleistungen im laufenden Betrieb erfolgten Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. Bildungsbauten im Sinne der Referenzanforderung sind Schulen aller Stufen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universtäten. b) Weitere zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt auch die Objektplanungsleistungen für den Neubau einer Turnhalle beinhaltete. Die erbrachten Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit der zu beplanenden Turnhalle sind kurz zu beschreiben. c) Weitere zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt Objektplanungsleistungen für den Neubau naturwissenschaftlicher Fachräume beinhaltete. Die erbrachten Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit den zu beplanenden naturwissenschaftlichen Fachräumen sind kurz zu beschreiben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Fortsetzung zu I) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 2: 7. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkten 36 Punkte (30 Punkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte Punkte) erreicht werden. b) Geringere Projektvolumina oder eine geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden. Im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. e) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben in Formblatt C.9.). g) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet wer-den. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.9) h) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war. i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktives Gesamtwertungshonorar
Beschreibung: Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt D.8.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.5 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen für die folgenden Personen: der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene gesamtverantwortliche Projektleiter sowie der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Bauleiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.3 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des Konzepts zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus. Hinsichtlich des geforderten Inhalts des Konzepts sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.4 und 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt D. 2). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Freising
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Freising