Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen

538895-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG) in drei (3) Losen.
Kennung des Verfahrens: a01f72d5-47f7-4366-8082-36951a5c5246
Interne Kennung: StwM_HEIG_Verg_151.0035_EU_036
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: 1. Zeitkritische Abhängigkeit von der laufenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3): Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen HLS, ELT sowie der Planungsleistungen für die Freianlagen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fortschritt der derzeit laufenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) in den Bereichen Architektur, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik. Für eine koordinierte Planung - insbesondere im Hinblick auf gewerkeübergreifende Schnittstellen sowie technische und wirtschaftliche Optimierungen - ist die zeitnahe Einbindung der neuen Fachplaner zwingend erforderlich. Eine verzögerte Beauftragung würde wesentliche Planungsentscheidungen hemmen und den Gesamtterminplan gefährden. 2. Späte Konkretisierung des Leistungsumfangs infolge der Ergebnisse aus LPH 2 und der Kostenentwicklung: Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1-2) führte die konzeptionelle Weiterentwicklung zu deutlich veränderten Anforderungen an die Technische Ausrüstung (HLS/ELT). Im Rahmen der vertieften Kostenschätzung zeichnete sich ein erhöhter Investitionsbedarf ab, sodass eine Überarbeitung und Neuausschreibung der entsprechenden Fachplanungsleistungen erforderlich wurde. Die Aufgabenstellung konnte erst jetzt belastbar und vergabefähig definiert werden. Auch der Leistungsumfang der Freianlagen konnte erst im Zuge der vertieften Vorplanung und durch die fortschreitende Ausarbeitung des Brandschutzkonzepts konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang entfielen beispielsweise Anforderungen an eine Feuerwehrzufahrt sowie an Anleiterflächen im Bereich der Außenanlagen. Gleichzeitig wurde der ursprünglich geschlossene Innenhof von Haus 64 zu einem offenen Freiraum umgestaltet. Weitergehende Ausführungen ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden, Kapitel 6.3.1.1.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 990 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5QKZ 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unter-nehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haus-halte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unter-nehmen nicht im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nach-weislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infragegestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu er-halten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Aus-schlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unter-nehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu be-nennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er den-noch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanungsleistungen Freianlagen
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: I. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. II. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 1 , 2 und 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. III. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 170 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_01 "Jahresumsatz_Los 1" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Freianlagen, LPH 2 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Freianlagen, LPH 2 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste eine Grundstücksfläche (gemäß DIN 277) von mindestens 5.000 m²; - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitek-tur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Land-schaftsarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Be-rufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Ob-jektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektlei-ter, Objektplanung Freianlagen, oder als stellvertretender Projektleiter, Objektplanung Freianlagen, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (oder vergleichbarer Studienab-schluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitar-beiter, Objektplanung Freianlagen, innerhalb der Leistungs-phasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der Anlage 900 angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung Objektplanung Freianlagen geleitet haben. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 8 umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m²; Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche (nach DIN 277) von mindestens 2.500 m² aufweisen. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stell-vertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 3* Abs. 1 HOAI 2021 des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 mit mindestens folgendem Inhalt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste eine Grundstücksfläche (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m²; Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Grundstückfläche (nach DIN 277) von mindestens 2.500 m² aufweisen. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Planung von Freianlagen im Zusammenhang mit einem Gebäude zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (z. B. Studierendenwohnheim, Hotelgebäude, Altenheim, Pflegeheim). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Planung von Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder vertikalen Pflanzstrukturen (z. B. Rankhilfen, Pflanzkästen, herabhängende Begrünung) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters beinhaltet die Gestaltung eines be-grünten Atriums oder einer halböffentlichen Innenhofsituation, bei der der Bodenbereich aufgrund der umschließen-den Bebauung nicht oder nur sehr eingeschränkt direkter Sonneneinstrah-lung ausgesetzt ist (vergleichbar mit dem Atrium des Hauses 64). Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projekt-teams_Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 %, wie in der Anlage 900 angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgt**
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf be-stimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird erfolgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber frei-gegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauf-tragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auf-tragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorlie-gen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wur-den, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragneh-mers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechti-gen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 730 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_02 "Jahresumsatz_Los 2" zu verwenden

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 3 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fach-hochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Techni-schen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewe-sen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektro-technik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über min-destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre ent-weder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Aus-rüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, oder als stellvertreten-der Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, jeweils innerhalb der Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Pro-jektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation). - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des stellvertretenden Projektleiters diese Min-destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben. - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel: Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert. Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieeffizienzklasse B oder höher, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" (Tabellenblatt 1 + Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgt**
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
Beschreibung: Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) in drei (3) Losen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstu-fe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auf-tragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stu-fenweise Beauftragung). Ein Abruf der - Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird er-folgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird er-folgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird er-folgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; - Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweili-gen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegen-de Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Stadt: München
Postleitzahl: 81377
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/08/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 090 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung beginnt**: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_03 "Jahresumsatz_Los 3" zu verwenden

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär), LPH 3 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/Lüftung/Sanitär), LPH 3 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 3 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher; - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_03 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 3" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und an-hand von persönlichen Referenzprojekten des Projektlei-ters und des stellvertretenden Projektleiters a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäude-technik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Univer-sität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über min-destens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfah-rung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, innerhalb der Leistungs-phasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzu-setzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Stu-dienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Ener-gie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienab-schluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschu-le), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifi-sche Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-tens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Min-destanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren Punkte >= 15 Jahre 2 Punkte = 10 Jahre 0 Punkte < 10 Jahre Ausschluss des Angebots cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzuset-zende Projektmitarbeiter muss über einen Studienab-schluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studien-abschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hoch-schule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezi-fische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 verfügen. Davon muss er mindes-tens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen, 1, 2, 3, 7 und 8 innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforde-rung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Ange-bots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren Punkte >= 7 Jahre 2 Punkte = 5 Jahre 0 Punkte < 5 Jahre Ausschluss des Angebots Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben. Fortsetzung folgt**
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 3
Beschreibung: Fortsetzung beginnt**: b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stell-vertretenden Projektleiters anhand von jeweils einem per-sönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sanitär). - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leis-tungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angege-bene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellver-tretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anla-gengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung / Lüftung / Sa-nitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzpro-jekt des stellvertretenden Projektleiters diese Min-destanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönli-che Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Refe-renzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenz-projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abge-schlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 9.000 m² umfasst haben Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Refe-renzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m² umfasst ha-ben - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertre-tenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönli-che Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel: Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim) Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzuset-zenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertre-tenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung/ Lüftung / Sanitär) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieef-fizienzklasse B oder hö-her, gemäß Gebäu-deenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10 Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_3 "Erfahrung des Projektteams_Los 3" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Gewichtung in Prozent beträgt 50 % wie in der Anlage 900 Vergabeleitfaden angegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 3
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_03 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 3" (Tabellenblatt 1 und Tabellenblatt 2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QKZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2; Anlage 906_03 für das Los 3]. Fortsetzung folgt**
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern AöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6480538-0d68-454c-8213-e5e716339f67 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2025 20:06:02 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 538895-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025

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Eggolsheim
Eggstätt
Egling
Egloffstein
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitensheim
Eitting
Elchingen
Elfershausen
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emersacker
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Emskirchen
Erbendorf
Erding
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Ergersheim
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Ering
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Erlbach
Erlenbach am Main
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
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Estenfeld
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
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Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
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Finsing
Fischbachau
Fischen im Allgäu
Flachslanden
Fladungen (Rhön-Grabfeld)
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Frauenneuharting
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Freudenberg
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Freyung
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Frontenhausen
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Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gädheim
Gaimersheim
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
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Gauting
Gefrees
Geiselbach
Geiselhöring
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Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
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Georgensgmünd
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Geretsried
Gerhardshofen
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