Deutschland – Bauarbeiten – Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München

533756-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
OJ S 155/2025 14/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
Beschreibung: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Wohnheims für Studierende, Agnesstraße 33, Fl. Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München.
Kennung des Verfahrens: bdcb38ca-28dd-46ed-a003-4e3cc9125473
Interne Kennung: StwM_TU_SAMIII_151.0038
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Agnesstraße 33
Stadt: München
Postleitzahl: 80798
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 268 910,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5AV3 1. Bewerber - / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV analog). **4. Erklärung Bezug Russland Fortsetzung der Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 4876/18, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München (Blatt 17505), Gemarkung München, Sektion 3, in der Agnesstraße 33 in 80798 München ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim soll ca. 185 Wohnplätze für Studierende sowie ca. 19 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und ca. 239 Fahrradstellplätze aufweisen. Auf den Grundstücken mit den postalischen Anschriften Agnesstraße 33 und 35 befinden sich derzeit noch zwei Bestandsgebäude, welche von dem Auftraggeber bis zur Decke über dem Untergeschoss zurückgebaut werden. Die restlichen Rückbaumaßnahmen (insbesondere die Bodenplatten und das UG auf dem Grundstück Agnesstraße 33) sind von dem Auftragnehmer zu erbringen (einschließlich Abbruchplanung). Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheimes. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen (einschließlich der Rückbaumaßnahmen der Untergeschosse des Bestandsgebäudes) sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen (Grundleistungen) der Leistungsphase 9 der HOAI sowie das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI sowie die Vollwartung zu erbringen, sofern diese optionalen Leistungen von dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen spätestens bis zum 15. Dezember 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Interne Kennung: StwM_TU_SAMIII_151.0038
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. Folgende Leistungen kann der Auftraggeber optional beauftragen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers): - Option 1: Vollwartung aller im Rahmen der Herstellung des schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Vorhabens zu errichtenden wartungsbedürftigen Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Unter "Vollwartung" ist die Erbringung aller nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regelwerken erforderlichen Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. - Option 2: Leistungen im Sinne der Grundleistungen der Leistungsphase 9 HOAI sowie Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 entsprechend den Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Der Abruf von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Option, sondern führt zu einer Erweiterung des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01). Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei (3) Monaten nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) (nachfolgend "Abruffrist" genannt) beauftragt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber sechs (6) Monate vor Ablauf der Abruffrist in Textform zu fragen, ob er Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 beauftragen will. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 besteht vorbehaltlich anderer Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn die jeweilige Option inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer etwaigen zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung, weil der Auftraggeber Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 nicht unmittelbar nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) beauftragt, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Agnesstraße 33
Stadt: München
Postleitzahl: 80798
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Jedes von dem Bewerber eingereichte unternehmensbezogene Referenzprojekt darf sich nur auf einen einzelnen Auftrag beziehen. Mehrere Aufträge dürfen nur dann gemeinsam als ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt eingereicht werden, wenn es sich um unmittelbar aufeinanderfolgende Folgeaufträge im Rahmen desselben Projekts handelt. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: o schlüsselfertiger Bau eines Neubaus sowie o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI); o das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)) (Mindestanforderung). Mit der förmlichen Abnahme wird die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Ergebnis erbracht. - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m² (Mindestanforderung); - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 8,4 Mio. EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (Mindestanforderung). - Angabe zur Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien Die Angaben zu den Auswahlkriterien werden nachfolgend fortgesetzt.**
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 18

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: **4. Auswahlkriterien Die Angaben zu den Auswahlkriterien werden wie folgt fortgesetzt: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Refe-renzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planungsleistungen mindestens der Leis-tungsphase 5 im Sinne der HOAI) anzugeben. Soweit mehr als die Höchstzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und der Art der Nutzung (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: (1.) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts >= 20 Mio. EUR (netto): 5 Punkte = 8,4 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 8,4 Mio. EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 8,4 Mio. EUR (netto) und 20 Mio. EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 14,2 Mio. EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Nutzungsart: Studierendenwohnheim bzw. Altenheim bzw. Pflegeheim bzw. Jugendherberge bzw. Hotel bzw. Service Apartments bzw. Boardinghäuser: 3 Punkte Nutzungsart: Verwaltung bzw. öffentliche Bauten bzw. Schule bzw. Universitätsgebäude bzw. Krankenhaus bzw. Labore 2 Punkte Keine der angegebenen Nutzungsarten betroffen 0 Punkte Die erzielten Punkte für die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und die Art der Nutzung (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 8,00 Punkte (5,00 + 3,00) erzielt werden. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 24 Punkte (3 x (5,00 + 3,00)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften punktgleich auf einem Rang liegen, der für die Auswahl maßgeblich ist, und dadurch die vom Auftraggeber festgelegte Höchstzahl an aufzufordernden Bewerbern überschritten würde, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welche dieser Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für ein Bauwerk (Neubau). Das Projektteam muss aus den folgenden fünf (5) Teammitgliedern bestehen: - Teammitglied (1): Projektverantwortlicher Gesamtprojektleiter - Teammitglied (2): Projektverantwortlicher Bauleiter - Teammitglied (3): Projektleiter - HLS - Teammitglied (4): Projektleiter - ELT - Teammitglied (5): Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (5) Der Bieter hat für das in dem Vergabeverfahren einzusetzende Teammitglied (Teammitglied (1) bis Teammitglied (5)) mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der projektverantwortliche Gesamtprojektleiter (Teammitglied (1)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Gesamtprojektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. b) Der projektverantwortliche Bauleiter (Teammitglied (2)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Bauleiter geleitet haben. c) Der - Projektleiter - HLS (Teammitglied (3)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) geleitet haben; - Projektleiter - ELT (Teammitglied (4)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Elektrotechnik (ELT) geleitet haben; - Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teammitglied (5)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume geleitet haben. d) Für jedes der fünf (5) Teammitglieder muss der Bieter jeweils eine Person als Teammitglied angeben. Ein Bieter darf weder für mehrere Teammitglieder ein und die-selbe Person angeben noch darf er für ein Teammitglied mehr als eine Person angeben. e) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) sind jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau eines Neubaus; - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 2.000 m² auf; - das persönliche Referenzprojekt umfasste mindestens 8,4 Mio. EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet); - das persönliche Referenzprojekt muss mindestens eine der folgenden Art der Nutzung umfassen: o Studierendenwohnheim; o Hotel und / oder Service-Apartments; o Boardinghäuser; o Jugendherberge, o Altenheime oder Pflegeheime; o Verwaltungsbauten; o Öffentliche Bauten; o Schul- und / oder Universitätsgebäude; o Labor und / oder Krankenhäuser. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des jeweiligen Teammitglieds (1) bis (5) die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. (ii.) Die Bewertungssystematik für das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) ist jeweils wie folgt: 1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts >= 4.800 m²: 5 Punkte = 2.000 m²: 0 Punkte < 2.000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt 2. Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts >= 20 Mio. EUR (netto): 3 Punkte = 8,4 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 8,4 Mio. EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) des persönlichen Referenzprojekts und für die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) des persönlichen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können insgesamt maximal 8,00 Punkte (5,00 + 3,00) erzielt werden. Mindestanforderung an die persönlichen Referenzprojekte: Für jedes der benannten Teammitglieder in den Funktionen (1) bis (5) hat der Bieter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen. Dieses persönliche Referenzprojekt muss mindestens 5,00 Punkte gemäß der unter (ii.) definierten Bewertungssystematik erreichen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 32,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baustelleneinrichtungs- und logistikplan
Beschreibung: Bewertet wird ein vom Bieter einzureichender auftrags-bezogener Baustelleneinrichtungs- und logistikplan (zusammen: BE-Plan). Der Bieter hat dafür eine Skizze im Format DIN A3 (297 mm × 420 mm) einzureichen. In der Skizze hat der Bieter folgende fünf (5) Inhalte darzustellen: (1) Zufahrt / Abfahrt zur Baustelle und Anlieferflächen; (2) Container / BE-Fläche; (3) Schutz der Nachbarbebauung, angrenzende Gebäude; (4) Grenze des Planungsgebiets; (5) Organisation Beprobung / Flächen für Haufwerke. In der Skizze hat der Bieter anhand dieser fünf (5) Inhalte die Baustelleneinrichtung und die Baulogistik darzustellen (= BE-Plan). In dem BE-Plan hat der Bieter unter Bezugnahme auf die Inhalte (1) bis (5) anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen grafisch darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen (0 bis 5 Bewertungspunkte). Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Verwendung einer Plan-Legende im BE-Plan gestattet. Der Bieter hat den BE-Plan als Teil des Angebots aus-schließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Sollte der BE-Plan im Format DIN A3 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines BE-Plans zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem BE-Plan enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Der BE-Plan wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (netto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der Gesamtpreis (P) (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt" - T3-A-01-03, Tabellenblatt "Wertungsrelevanter Gesamtpreis. Der Gesamtpreis (P) (netto) setzt sich zusammen aus den - Gesamtobjektkosten GOK nach DIN 276 (Übertrag aus Formblatt T3-A-01-02-01) netto - Wartungskosten (Übertrag aus Formblatt T3-A-01-02-02) und - Kosten LPH 9 als Option 2 (Übertrag aus Formblatt T3-A-02-03) netto. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. und Kapitel 6.2.5.2.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5AV3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/09/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5AV3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. § 16a EU Abs. 2 Sätze 3 bis 5 VOB/A gilt nicht. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907_T2-01] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2. Mindestanforderungen (für die Leistungserbringung) Als Mindestanforderungen (nicht verhandelbar) wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Erklärung Bezug Russland Die Ausführungen werden im Bereich "Zusätzliche Informationen" fortgesetzt.**
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 90a297ee-ef2c-4a3c-8eee-f58603ad6727 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2025 19:32:40 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 533756-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 155/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/08/2025

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