5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land, Gliederung (NUTS): Amberg, Kreisfreie Stadt (DE231)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung (siehe Vordruck 07) Ich erkläre/wir erklären, dass ich/ wir zur Ausführung von zulassungspflichtigen Handwerken gem. der Handwerksordnung Anlage A in der Fassung der Bekannt-machung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415,2416), im Sinne der Leistungsbeschreibung berechtigt sind. Für die entsprechenden zulassungspflichtigen Arbeiten besitze ich/besitzen wir die entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Mir/uns ist bewusst, dass wir die Leistung im eigenen Betrieb ausführen müssen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers sie an Nachunternehmer übertragen dürfen, die eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer für das/die zulassungspflichtige/-n Handwerk/-e besitzen. Weiter erkläre ich/erklären wir, dass für den Fall, dass die Ausführung eines Teils des Auftrages über die Erbringung von Bauleistungen oder Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk einem Nachunternehmer übertragen werden soll, die entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur Eintragung mit dem oder den zulassungspflichtigem/-n Handwerk/-en bei der zuständigen Handwerkskammer vorzulegen sind. Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der in Thüringen keine gewerbliche Niederlassung unterhält, erkläre ich dass ich die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung) erfülle, um vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in einem Handwerk der Handwerksordnung der Anlage A zu erbringen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlichen falschen Erklärung zum Ausschluss des Bieters führen kann.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Umsatzerklärung (siehe Vordruck 02) Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie mit Gebäudereinigungsleistungen. Erklärung Gesamtumsatz (p.a.) (ohne USt.) des Unternehmens 2024 Mio. Euro 2023 Mio. Euro 2022 Mio. Euro Erklärung Gesamtumsatz (p.a.) (ohne USt.) mit Unterhaltsreinigung 2024 Mio. Euro 2023 Mio. Euro 2022 Mio. Euro Erklärung Gesamtumsatz (p.a.) (ohne USt.) mit Glas- und Rahmenreinigung 2024 Mio. Euro 2023 Mio. Euro 2022 Mio. Euro Der Umsatz muss die in den Bewerbungsbedingungen genannten Mindestbeträge erreichen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung zu Referenzen (siehe Vordruck 05) Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen: 1. Referenz Angabe der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistung. Rechnungswert (in Euro ohne USt) Leistungszeit (MM/JJ - MM/JJ) Auftraggeber (Firma / Anschrift) Ansprechpartner (Name, Telefon-Nr., E-Mail) 2. Referenz Angabe der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistung. Rechnungswert (in Euro ohne USt) Leistungszeit (MM/JJ - MM/JJ) Auftraggeber (Firma / Anschrift) Ansprechpartner (Name, Telefon-Nr., E-Mail) 3. Referenz Angabe der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistung. Rechnungswert (in Euro ohne USt) Leistungszeit (MM/JJ - MM/JJ) Auftraggeber (Firma / Anschrift) Ansprechpartner (Name, Telefon-Nr., E-Mail)
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Erklärung zur Technischen Leistungsfähigkeit - Mitarbeiter, Fachkunde (siehe Vordruck 06) Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals in den Jahren 2023 und 2024: Wir beschäftigten im Jahr 2023 durchschnittlich … Mitarbeiter im Unternehmen … Mitarbeiter im für die Ausführung zuständigen Betriebsteil. Wir beschäftigten im Jahr 2024 durchschnittlich … Mitarbeiter im Unternehmen … Mitarbeiter im für die Ausführung zuständigen Betriebsteil. Wir erklären, dass die Leistungen zu mindestens 80 Prozent durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erbracht werden. Die Auftraggeberin behält sich eine entsprechende Prüfung beim Auftragnehmer vor. Wir erklären, dass wir in dem für die Durchführung des Auftrags zuständigen Betriebsteils mindestens • 1 Meister des Gebäudereinigerhandwerks, sowie mindestens • 3 Fachkräfte des Gebäudereinigerhandwerks (Reinigungsmeister, Gesellen des Gebäudereinigerhandwerks, Staatl. geprüfte Desinfektoren) beschäftigen. Wir erklären, dass alle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend gut sprechen und verstehen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen (siehe Vordruck 03) Fehlen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWG Ausschluss an der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) o. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden o. verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o. in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische u. internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Darüber hinaus sind gemäß § 123 Abs. 4 GWB Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beitragen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Es wird versichert, dass Strafen o. Geldbußen für die o.g. Tatbestände o. für vergleichbare Tatbestände während der letzten drei Jahre nicht verhängt worden sind sowie der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen worden ist. Fehlen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB Gemäß § 124 Abs. 1 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz o. zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, o. versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben (siehe Vordruck 04) Versichern Sie, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern sowie der Steuererklärungspflicht nachgekommen sind? Ja Nein Versichern Sie, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nachgekommen sind? Ja Nein Versichern Sie, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nachgekommen sind? Ja Nein Die AG behält sich vor, nach Angebotsabgabe von den aussichtsreichen Bietern auf gesonderte Anforderung die entsprechende Bescheinigung (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) in aktueller Fassung (nicht älter als 1 Jahr) abzufordern. Sollten Sie eine dieser Bescheinigungen nicht vorlegen können, geben Sie bitte den Grund an.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind