5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42933000 Verkaufsautomaten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Details wird auf den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zeitplan verwiesen. Der Vertrag beinhaltet eine Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Abrufberechtigt für die Leistungen sind neben dem NVM auch deren Gesellschafter, sofern der NVM zustimmt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Regelung aufzunehmen, nach welcher das IDBT System auf das Stadtgebiet Würzburg ausgedehnt werden kann. Er wird dies in den Verhandlungsgesprächen thematisieren. 3. Im Teilnahmewettbewerb werden Entwürfe der Vergabeunterlagen bereitgestellt. Die Änderung der Unterlagen im Laufe der Verfahrens (insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche) bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber / Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt, sodass der Auftraggeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug ggf. eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er ausgeschriebenen Leistung unter Beachtung der geltenden Vorschriften erbringen kann. Mindestanforderung: Bewerber haben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Veröffentlichungsdatum der EU-Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen erfolgreich (d.h. inkl. Abnahme durch den Referenzauftraggeber) erbracht haben. Allgemeine Anforderungen an alle Referenzen: 1. Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Referenzen über die Errichtung und den Betrieb eines vergleichbaren Systems (vgl. teilbereichsbezogene Mindestanforderungen) vorgelegt werden. 2. Die Leistungen müssen mit einem Kompaktgerät mit integrierten Komponenten realisiert worden sein. 3. Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein. 4. Die Systeme müssen derzeit „In Betrieb sein“. Alternativ sind auch Referenzen zulässig bei denen die Systeme für eine Zeitraum von drei 3 Jahren durchgängig in Betrieb waren. 5. Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen: Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in zwei (2) geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z. B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert. 1. Mobile bargeldlose Ticketautomaten -Zwei (2) Referenzen mit je mind. 300 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) 2. Elektronisches Einstiegskontrollsystem -Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 300 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) 3. Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA -Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 300 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann (vgl. Ziffer 12 des Vordrucks 4). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Darüber hinaus gelten folgende Mindestanforderungen: o Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens 6.000.000,00 Euro (Angaben hierzu sind auf Vordruck 3 zu machen). o Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.500 000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2.000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal und das IDBT-System der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Berufung auf Kapazitäten Dritter: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber/Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber/Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber/Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bewerber sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, und das und das „IDBT-System“ des Dritten bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber/Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sie darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber/Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH