1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Markt Bad Hindelang
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Der Auftragnehmer hat die Schneeräumung und Streuung auf den in den Streckeneinsatzplänen gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den von ihm aufzuführenden Fahrzeugen und Geräten (gemäß Leistungsverzeichnis) durchzuführen.
Beschreibung: Die effektive Vertragslaufzeit/ Leistungszeit gilt in den Losen 1 und 2 ab dem 01.11. (in den Losen 3 und 4 ab dem 15.10.) eines jeden Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres. Rahmenvertrag: Ein Anspruch auf die in der EU-Bekanntmachung bekanntgegebene Schätzmenge an Leistungen respektive deren Gegenwert (der in EUR angegebene Gegenwert [Auftragsschätzwert] für alle 4 Lose bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit für 5 Jahre bzw. 5 Winterdienstperioden, gleichfalls gelten die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragsschätzwerte jeweils für die maximale Gesamtlaufzeit von 5 Jahren bzw. 5 Winterdienstperioden) besteht nicht. Prognostisch ist mindestens mit dem 0,5-fachen des bekanntgegebenen Schätzwertes betreffend das jeweilige Los zu rechnen, wobei aber auch hierauf kein Anspruch besteht. Maximal wird mit dem 2,0-fachen des für die jeweiligen Lose veröffentlichten Auftragsschätzwertes zu rechnen sein (Höchstmenge). Die Höchstmenge dieses Rahmenvertrags für alle 4 Lose beträgt 1.365.400 EUR. Darüberhinausgehende Beauftragungen, also über den Faktor 2,0 hinaus, erfolgen gemäß der Rechtsprechung des EuGH im Wege einer sogenannten Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB. Vergleiche im Übrigen auch die einschlägigen Bestimmungen des Werkvertrages.
Kennung des Verfahrens: b0aae37b-4168-4156-a2b3-0460a1a04a87
Interne Kennung: Schneeräumung und Streuung
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gemeindegebiet
Stadt: Bad Hindelang
Postleitzahl: 87541
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 682 700,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Laufzeit des Rahmenvertrags bis maximal fünf Jahre inklusive Optionen, weil Saisongeschäft mit großen Schwankungen und wegen Mittelstandsgerechtigkeit. Mo., 18.08.2025, 11.00 Uhr: Fristende für Bieterfragen. Do., 21.08.2025: Spätester Termin für Beantwortung von Bieterfragen. Kommunikation und Angebotseinreichung zwingend über die Vergabeplattform aumass.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Gemeinden sind gemäß Art. 51 BayStrWG verpflichtet, die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, Fußgängerüberwege und Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Zur organisatorischen Abwicklung und witterungsbedingten Beauftragung der Winterdienstleistungen bedient sich der Markt Bad Hindelang der Beauftragung von Unternehmen.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Erklärung gemäß Formblatt 124 über das Fehlen von Ausschlussgründen auf Grundlage insbesondere der §§ 122-126 (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Etwaige Ausschlüsse auch gemäß §§ 53, 57, 60 Vergabeverordnung (VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Räum- und Streudienste, Ortsteil Bad Oberdorf mit Teilbereichen des Ortsteils Hinterstein. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer. 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030), effektive Leistungsausführung jeweils vom 01.11. bis 30.04.
Beschreibung: Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen) beträgt ca. 220 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil, ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 1: Fahrzeug: Klein-LKW bis 12 to, Unimog bzw. Lindner Unitrac mit mindestens 100 PS oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: 2 oder 3-scharig, Maximalbreite = 2,80 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Wäre wünschenswert (mit Absprache Auftraggeber), jedoch nicht zwingend erforderlich; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 - 40 g/m²; Fahrzeug: Radlader oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 1,0 m³. Zusätzlich benötigte Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und Fahrzeuge können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030). Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland. Geringfügige Anpassungen der Routen in begründeten Fällen (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose) bleiben vorbehalten. Vergüteter Einsatz mit optionalen zusätzlichen Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und zusätzlichen Fahrzeugen (v.a. witterungsbedingt), laut optional anzugebenden Preisen im Leistungsverzeichnis.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre bzw. 3 Winterdienstperioden vom 01.11.2025 bis 30.04.2028. Der Vertrag unterliegt einer optionalen Verlängerung um jeweils einen weiteren Turnus, beginnend erstmalig am 30.10.2027, gültig für die Periode vom 01.11.2028 bis zum 30.04.2029. In gleicher Weise gilt dies für die Periode vom 01.11.2029 bis zum 30.04.2030. Der Auftraggeber wird diese Option einer Verlängerung dem Auftragnehmer bis zum 30.10. des jeweiligen Vorjahres antragen. Mit einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers, die bis spätestens zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 mitzuteilen ist, kommen die beiden jeweiligen Verlängerungsoptionen zustande.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 143 280,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: (1) Eigenerklärung gem. FB 124 – zwingend mit dem Angebot einzureichen: Angabe der einschlägigen Umsatzzahlen pro Geschäftsjahr bzw. Winterdienstperiode, Angabe der Beschäftigtenzahlen, Eigenerklärung über Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (KfZ-Haftpflicht). Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflichtversicherung), 100.000.000,00 € für KfZ-Haftpflichtversicherung, geltend pro Fahrzeug. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe insbes. betr. die Betriebshaftpflicht bereits über diese Versicherungen verfügen, genügt Eigenerklärung gem. FB 124. Der Markt Bad Hindelang behält sich vor, in der Aufklärungsphase eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nachzuverlangen. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe noch nicht über diese Deckungssummen verfügen, reicht Eigenerklärung im Rahmen des FB 124, dass eine solche Versicherung mit dieser Deckungssumme abgeschlossen werden wird. In der Aufklärungsphase wird bzgl. dieser Bieter vorbehalten, dass Bescheinigung über vorgesehenen Versicherungsabschluss vorgelegt wird. (2) Erklärung Bezug Russland (FB 127) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (3) Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt mit einzureichen) (4) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (FB 235) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt einzureichen) (5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) – auf gesondertes Verlangen einzureichen - spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung einzureichen (6) Referenzliste der innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (nach Art und Umfang) vergleichbar sind, unter Angabe Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit sowie des Kunden und der Kontaktdaten des Ansprechpartners. Es ist mind. 1 Referenz im Wert von 10.000,00 € netto Auftragswert zu belegen. Die Verträge müssen, rückgerechnet ab dem 31.10.2025 nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 1 Jahr laufen (mind. 1 Winterdienstperiode). Die Referenznachweise bzw. -bestätigungen werden gemäß FB 124 ggf. für den Fall einer Zuschlagsnähe angefordert. Es genügt 1 Referenz. Vergleichbar sind Räum- und Streudienste mit Auftragswert > 10.000,00 € netto pro Jahr. Vergleichbarkeit insbes. bei vergleichbaren Straßen- und Wegeverhältnissen, sowie Steigungen wie beim Markt Bad Hindelang. (7) Nachweis vorhand. Gerätschaften (Angabe des bzw. der Fahrzeuge) laut LV, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Bieter, die das Fahrzeug nicht selbst besitzen, müssen – unter Nutzung der FB 235/236 – Angaben zum Einsatz von Drittunternehmen bereits im Angebot machen und spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung von Seiten des Drittunternehmens bzw. Mietvertrag vorlegen. (8) Angaben der Namen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Beschäftigten auf Anforderung des Marktes Bad Hindelang vor etwaiger Zuschlagserteilung. Personal des anbietenden Unternehmens oder ggf. des Drittunternehmens muss aus Sicherheitsgründen und wg. höherrangiger Kontrollaufgaben der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN hat dem AG seinerseits die Qualifikation inkl. der Sprachkenntnisse des von ihm beauftragten selbstständigen oder unselbstständigen Dritten nachzuweisen. Soweit der Dritte seinerseits selbstständig ist, hat er dem AN und dieser dem AG die Selbstständigkeit des Dritten nachzuweisen. Im Hinblick auf die Selbstständigkeit gilt für zum Einsatz kommende Dritte die gleiche Verpflichtung zur Anmeldung und zum Nachweis eines selbstst. Gewerbes wie für den AN selbst. Der AG ist berechtigt, jedes der als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen umfassend zu überprüfen. (9) Bei Verwendung von Personal aus Nicht-EU-Staaten sind vom Bieter gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorzulegen. Gleiches gilt für einzusetzende Drittunternehmer (Nachunternehmer). (10) Der Markt Bad Hindelang wird im Wettbewerbsregister abfragen, ob Eintragungen des vorgeseh. Zuschlagsbieters gespeichert sind. Ggf. ist auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Präqualifikation (PQ-Verein IHK, EEE usw.) wird anerkannt, soweit hier nichts Zusätzliches verlangt wird, was zu prüfen Aufgabe der Bieterperson bzw. ggf. seiner Drittunternehmen ist. Eignungsanforderungen an Drittunternehmen: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) NU-Leistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der NU bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden. Dieser NU ist spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Er wird dann auf Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die v.g. Anforderungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer (HU) gelten; insbes. ist die Eigenerklärung gem. FB 124 abzugeben. Im Übrigen gelten die Anforderungen der NU-Erklärungen gemäß FB 235. Bei der Eignungsleihe (FB 236), wo der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, ist darzulegen, dass der Leihgeber substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Bietergemeinschaften (BG): Es gilt FB 234. Für jeden einzelnen Partner gilt anforderungsmäßig, was auch für Einzel-Bieter gilt. Die Formblätter sind grds. von jedem Partner auszufüllen. Bzgl. der Eignung gilt, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grds. kumuliert werden dürfen. Bzgl. Mindest-Haftpflichtdeckungssummen, ist von jedem einzelnen BG-Partner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen; Versicherungen sind aufeinander abzustimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung im rechtlichen Rahmen erlaubt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jährliche Nachweise des Fortbestehens der Deckungssummen der verlangten Versicherungen zum 01.11., erstmals zum 01.11.2026. Genau Gleiches gilt für: technische Geräte (akt. Fahrzeugliste); Benennung des Personals (akt. Fahrerliste); Nachweise zu Streugeräten (Eichung/ Justierung). Monatlich Nachweis ordnungsgem. Bezahlung eig. Personal bzw. ggf. NU-Personal, Entgeltgleichheit Frau/Mann entspr. RL (EU) 2023/970 sicherzustellen. AN muss Fahrer gem. Art. 12 DSGVO, § 32 BDSG informieren und schriftliche Einwilligung Fahrer gem. Art. 6 DSGVO einholen (wg. GPS-Tracking); gilt auch für NU. Belehrung gem. Art. 13 DSGVO schon im Vergabeverf. Durchgehend Arbeitssprache deutsch in Wort und Schrift (wg. Sicherheit u. höherrangiger Kontrollaufgaben, kritische Situationen, rasche Entscheidungen vor Ort); gilt auch für NU. Selbständigkeit, Gewerbenachweis, auch bei Dritten (NU). Umfassende Prüfrechte des AG. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis betr. Personal aus Nicht-EU-Ländern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Zuständig ist die Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon +49 89 2176-2411, Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Angebote bearbeitet: Markt Bad Hindelang
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Ortsteil Vorderhindelang mit 3 Weilern. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer. 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030), effektive Leistungsausführung jeweils vom 01.11. bis 30.04.
Beschreibung: Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen) beträgt ca. 220 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 2: Fahrzeug: Klein-LKW bis 12 to, Unimog bzw. Lindner Unitrac mit mindestens 100 PS oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: 2 oder 3-scharig, Maximalbreite = 2,80 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Wäre wünschenswert (mit Absprache Auftraggeber), jedoch nicht zwingend erforderlich; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 - 40 g/m²; Fahrzeug: Radlader oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 1,0 m³. Zusätzlich benötigte Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und Fahrzeuge können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030). Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland. Geringfügige Anpassungen der Routen in begründeten Fällen (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose) bleiben vorbehalten. Vergüteter Einsatz mit optionalen zusätzlichen Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und zusätzlichen Fahrzeugen (v.a. witterungsbedingt), laut optional anzugebenden Preisen im Leistungsverzeichnis.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre bzw. 3 Winterdienstperioden vom 01.11.2025 bis 30.04.2028. Der Vertrag unterliegt einer optionalen Verlängerung um jeweils einen weiteren Turnus, beginnend erstmalig am 30.10.2027, gültig für die Periode vom 01.11.2028 bis zum 30.04.2029. In gleicher Weise gilt dies für die Periode vom 01.11.2029 bis zum 30.04.2030. Der Auftraggeber wird diese Option einer Verlängerung dem Auftragnehmer bis zum 30.10. des jeweiligen Vorjahres antragen. Mit einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers, die bis spätestens zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 mitzuteilen ist, kommen die beiden jeweiligen Verlängerungsoptionen zustande.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 83 830,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: (1) Eigenerklärung gem. FB 124 – zwingend mit dem Angebot einzureichen: Angabe der einschlägigen Umsatzzahlen pro Geschäftsjahr bzw. Winterdienstperiode, Angabe der Beschäftigtenzahlen, Eigenerklärung über Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (KfZ-Haftpflicht). Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflichtversicherung), 100.000.000,00 € für KfZ-Haftpflichtversicherung, geltend pro Fahrzeug. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe insbes. betr. die Betriebshaftpflicht bereits über diese Versicherungen verfügen, genügt Eigenerklärung gem. FB 124. Der Markt Bad Hindelang behält sich vor, in der Aufklärungsphase eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nachzuverlangen. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe noch nicht über diese Deckungssummen verfügen, reicht Eigenerklärung im Rahmen des FB 124, dass eine solche Versicherung mit dieser Deckungssumme abgeschlossen werden wird. In der Aufklärungsphase wird bzgl. dieser Bieter vorbehalten, dass Bescheinigung über vorgesehenen Versicherungsabschluss vorgelegt wird. (2) Erklärung Bezug Russland (FB 127) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (3) Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt mit einzureichen) (4) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (FB 235) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt einzureichen) (5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) – auf gesondertes Verlangen einzureichen - spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung einzureichen (6) Referenzliste der innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (nach Art und Umfang) vergleichbar sind, unter Angabe Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit sowie des Kunden und der Kontaktdaten des Ansprechpartners. Es ist mind. 1 Referenz im Wert von 10.000,00 € netto Auftragswert zu belegen. Die Verträge müssen, rückgerechnet ab dem 31.10.2025 nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 1 Jahr laufen (mind. 1 Winterdienstperiode). Die Referenznachweise bzw. -bestätigungen werden gemäß FB 124 ggf. für den Fall einer Zuschlagsnähe angefordert. Es genügt 1 Referenz. Vergleichbar sind Räum- und Streudienste mit Auftragswert > 10.000,00 € netto pro Jahr. Vergleichbarkeit insbes. bei vergleichbaren Straßen- und Wegeverhältnissen, sowie Steigungen wie beim Markt Bad Hindelang. (7) Nachweis vorhand. Gerätschaften (Angabe des bzw. der Fahrzeuge) laut LV, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Bieter, die das Fahrzeug nicht selbst besitzen, müssen – unter Nutzung der FB 235/236 – Angaben zum Einsatz von Drittunternehmen bereits im Angebot machen und spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung von Seiten des Drittunternehmens bzw. Mietvertrag vorlegen. (8) Angaben der Namen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Beschäftigten auf Anforderung des Marktes Bad Hindelang vor etwaiger Zuschlagserteilung. Personal des anbietenden Unternehmens oder ggf. des Drittunternehmens muss aus Sicherheitsgründen und wg. höherrangiger Kontrollaufgaben der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN hat dem AG seinerseits die Qualifikation inkl. der Sprachkenntnisse des von ihm beauftragten selbstständigen oder unselbstständigen Dritten nachzuweisen. Soweit der Dritte seinerseits selbstständig ist, hat er dem AN und dieser dem AG die Selbstständigkeit des Dritten nachzuweisen. Im Hinblick auf die Selbstständigkeit gilt für zum Einsatz kommende Dritte die gleiche Verpflichtung zur Anmeldung und zum Nachweis eines selbstst. Gewerbes wie für den AN selbst. Der AG ist berechtigt, jedes der als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen umfassend zu überprüfen. (9) Bei Verwendung von Personal aus Nicht-EU-Staaten sind vom Bieter gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorzulegen. Gleiches gilt für einzusetzende Drittunternehmer (Nachunternehmer). (10) Der Markt Bad Hindelang wird im Wettbewerbsregister abfragen, ob Eintragungen des vorgeseh. Zuschlagsbieters gespeichert sind. Ggf. ist auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Präqualifikation (PQ-Verein IHK, EEE usw.) wird anerkannt, soweit hier nichts Zusätzliches verlangt wird, was zu prüfen Aufgabe der Bieterperson bzw. ggf. seiner Drittunternehmen ist. Eignungsanforderungen an Drittunternehmen: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) NU-Leistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der NU bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden. Dieser NU ist spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Er wird dann auf Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die v.g. Anforderungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer (HU) gelten; insbes. ist die Eigenerklärung gem. FB 124 abzugeben. Im Übrigen gelten die Anforderungen der NU-Erklärungen gemäß FB 235. Bei der Eignungsleihe (FB 236), wo der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, ist darzulegen, dass der Leihgeber substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Bietergemeinschaften (BG): Es gilt FB 234. Für jeden einzelnen Partner gilt anforderungsmäßig, was auch für Einzel-Bieter gilt. Die Formblätter sind grds. von jedem Partner auszufüllen. Bzgl. der Eignung gilt, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grds. kumuliert werden dürfen. Bzgl. Mindest-Haftpflichtdeckungssummen, ist von jedem einzelnen BG-Partner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen; Versicherungen sind aufeinander abzustimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung im rechtlichen Rahmen erlaubt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jährliche Nachweise des Fortbestehens der Deckungssummen der verlangten Versicherungen zum 01.11., erstmals zum 01.11.2026. Genau Gleiches gilt für: technische Geräte (akt. Fahrzeugliste); Benennung des Personals (akt. Fahrerliste); Nachweise zu Streugeräten (Eichung/ Justierung). Monatlich Nachweis ordnungsgem. Bezahlung eig. Personal bzw. ggf. NU-Personal, Entgeltgleichheit Frau/Mann entspr. RL (EU) 2023/970 sicherzustellen. AN muss Fahrer gem. Art. 12 DSGVO, § 32 BDSG informieren und schriftliche Einwilligung Fahrer gem. Art. 6 DSGVO einholen (wg. GPS-Tracking); gilt auch für NU. Belehrung gem. Art. 13 DSGVO schon im Vergabeverf. Durchgehend Arbeitssprache deutsch in Wort und Schrift (wg. Sicherheit u. höherrangiger Kontrollaufgaben, kritische Situationen, rasche Entscheidungen vor Ort); gilt auch für NU. Selbständigkeit, Gewerbenachweis, auch bei Dritten (NU). Umfassende Prüfrechte des AG. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis betr. Personal aus Nicht-EU-Ländern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Zuständig ist die Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon +49 89 2176-2411, Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Angebote bearbeitet: Markt Bad Hindelang
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Ortsteil Oberjoch. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer. 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030), effektive Leistungsausführung jeweils vom 15.10. bis 30.04.
Beschreibung: Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen, fräsen) beträgt ca. 500 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 3: Fahrzeug: LKW, Unimog mit mindestens 210 PS oder gleichwertiges Fahrzeug (die große Leistung ist durch große Schneemengen und Verwehungen erforderlich); Pflug: 2 oder 3-scharig, Breite zwischen 2,80 m und 3,60 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 2,00 m, Mindesthöhe 0,80 m; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 – 40 g/m²; Fahrzeug: Schmalspurgerät mit mindestens 125 PS und Mindesbreite 1,20 m oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: Mindestbreite 1,30 m; Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 1,30 m, Mindesthöhe 0,80 m; Fahrzeug: Radlader mit mindestens 150 PS oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 2,0 m³. Zusätzlich benötigte Fahrzeuge und Gerätschaften können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030). Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland. Geringfügige Anpassungen der Routen in begründeten Fällen (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose) bleiben vorbehalten. Vergüteter Einsatz mit optionalen zusätzlichen Fahrzeugen und Gerätschaften (v.a. witterungsbedingt), laut optional anzugebenden Preisen im Leistungsverzeichnis.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre bzw. 3 Winterdienstperioden vom 15.10.2025 bis 30.04.2028. Der Vertrag unterliegt einer optionalen Verlängerung um jeweils einen weiteren Turnus, beginnend erstmalig am 30.10.2027, gültig für die Periode vom 15.10.2028 bis zum 30.04.2029. In gleicher Weise gilt dies für die Periode vom 15.10.2029 bis zum 30.04.2030. Der Auftraggeber wird diese Option einer Verlängerung dem Auftragnehmer bis zum 30.10. des jeweiligen Vorjahres antragen. Mit einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers, die bis spätestens zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 mitzuteilen ist, kommen die beiden jeweiligen Verlängerungsoptionen zustande.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 255 210,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: (1) Eigenerklärung gem. FB 124 – zwingend mit dem Angebot einzureichen: Angabe der einschlägigen Umsatzzahlen pro Geschäftsjahr bzw. Winterdienstperiode, Angabe der Beschäftigtenzahlen, Eigenerklärung über Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (KfZ-Haftpflicht). Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflichtversicherung), 100.000.000,00 € für KfZ-Haftpflichtversicherung, geltend pro Fahrzeug. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe insbes. betr. die Betriebshaftpflicht bereits über diese Versicherungen verfügen, genügt Eigenerklärung gem. FB 124. Der Markt Bad Hindelang behält sich vor, in der Aufklärungsphase eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nachzuverlangen. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe noch nicht über diese Deckungssummen verfügen, reicht Eigenerklärung im Rahmen des FB 124, dass eine solche Versicherung mit dieser Deckungssumme abgeschlossen werden wird. In der Aufklärungsphase wird bzgl. dieser Bieter vorbehalten, dass Bescheinigung über vorgesehenen Versicherungsabschluss vorgelegt wird. (2) Erklärung Bezug Russland (FB 127) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (3) Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt mit einzureichen) (4) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (FB 235) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt einzureichen) (5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) – auf gesondertes Verlangen einzureichen - spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung einzureichen (6) Referenzliste der innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (nach Art und Umfang) vergleichbar sind, unter Angabe Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit sowie des Kunden und der Kontaktdaten des Ansprechpartners. Es ist mind. 1 Referenz im Wert von 10.000,00 € netto Auftragswert zu belegen. Die Verträge müssen, rückgerechnet ab dem 31.10.2025 nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 1 Jahr laufen (mind. 1 Winterdienstperiode). Die Referenznachweise bzw. -bestätigungen werden gemäß FB 124 ggf. für den Fall einer Zuschlagsnähe angefordert. Es genügt 1 Referenz. Vergleichbar sind Räum- und Streudienste mit Auftragswert > 10.000,00 € netto pro Jahr. Vergleichbarkeit insbes. bei vergleichbaren Straßen- und Wegeverhältnissen, sowie Steigungen wie beim Markt Bad Hindelang. (7) Nachweis vorhand. Gerätschaften (Angabe des bzw. der Fahrzeuge) laut LV, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Bieter, die das Fahrzeug nicht selbst besitzen, müssen – unter Nutzung der FB 235/236 – Angaben zum Einsatz von Drittunternehmen bereits im Angebot machen und spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung von Seiten des Drittunternehmens bzw. Mietvertrag vorlegen. (8) Angaben der Namen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Beschäftigten auf Anforderung des Marktes Bad Hindelang vor etwaiger Zuschlagserteilung. Personal des anbietenden Unternehmens oder ggf. des Drittunternehmens muss aus Sicherheitsgründen und wg. höherrangiger Kontrollaufgaben der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN hat dem AG seinerseits die Qualifikation inkl. der Sprachkenntnisse des von ihm beauftragten selbstständigen oder unselbstständigen Dritten nachzuweisen. Soweit der Dritte seinerseits selbstständig ist, hat er dem AN und dieser dem AG die Selbstständigkeit des Dritten nachzuweisen. Im Hinblick auf die Selbstständigkeit gilt für zum Einsatz kommende Dritte die gleiche Verpflichtung zur Anmeldung und zum Nachweis eines selbstst. Gewerbes wie für den AN selbst. Der AG ist berechtigt, jedes der als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen umfassend zu überprüfen. (9) Bei Verwendung von Personal aus Nicht-EU-Staaten sind vom Bieter gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorzulegen. Gleiches gilt für einzusetzende Drittunternehmer (Nachunternehmer). (10) Der Markt Bad Hindelang wird im Wettbewerbsregister abfragen, ob Eintragungen des vorgeseh. Zuschlagsbieters gespeichert sind. Ggf. ist auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Präqualifikation (PQ-Verein IHK, EEE usw.) wird anerkannt, soweit hier nichts Zusätzliches verlangt wird, was zu prüfen Aufgabe der Bieterperson bzw. ggf. seiner Drittunternehmen ist. Eignungsanforderungen an Drittunternehmen: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) NU-Leistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der NU bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden. Dieser NU ist spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Er wird dann auf Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die v.g. Anforderungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer (HU) gelten; insbes. ist die Eigenerklärung gem. FB 124 abzugeben. Im Übrigen gelten die Anforderungen der NU-Erklärungen gemäß FB 235. Bei der Eignungsleihe (FB 236), wo der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, ist darzulegen, dass der Leihgeber substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Bietergemeinschaften (BG): Es gilt FB 234. Für jeden einzelnen Partner gilt anforderungsmäßig, was auch für Einzel-Bieter gilt. Die Formblätter sind grds. von jedem Partner auszufüllen. Bzgl. der Eignung gilt, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grds. kumuliert werden dürfen. Bzgl. Mindest-Haftpflichtdeckungssummen, ist von jedem einzelnen BG-Partner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen; Versicherungen sind aufeinander abzustimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung im rechtlichen Rahmen erlaubt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jährliche Nachweise des Fortbestehens der Deckungssummen der verlangten Versicherungen zum 01.11., erstmals zum 01.11.2026. Genau Gleiches gilt für: technische Geräte (akt. Fahrzeugliste); Benennung des Personals (akt. Fahrerliste); Nachweise zu Streugeräten (Eichung/ Justierung). Monatlich Nachweis ordnungsgem. Bezahlung eig. Personal bzw. ggf. NU-Personal, Entgeltgleichheit Frau/Mann entspr. RL (EU) 2023/970 sicherzustellen. AN muss Fahrer gem. Art. 12 DSGVO, § 32 BDSG informieren und schriftliche Einwilligung Fahrer gem. Art. 6 DSGVO einholen (wg. GPS-Tracking); gilt auch für NU. Belehrung gem. Art. 13 DSGVO schon im Vergabeverf. Durchgehend Arbeitssprache deutsch in Wort und Schrift (wg. Sicherheit u. höherrangiger Kontrollaufgaben, kritische Situationen, rasche Entscheidungen vor Ort); gilt auch für NU. Selbständigkeit, Gewerbenachweis, auch bei Dritten (NU). Umfassende Prüfrechte des AG. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis betr. Personal aus Nicht-EU-Ländern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Zuständig ist die Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon +49 89 2176-2411, Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Angebote bearbeitet: Markt Bad Hindelang
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Ortsteil Unterjoch mit 5 Weilern. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer. 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030), effektive Leistungsausführung jeweils vom 15.10. bis 30.04.
Beschreibung: Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen, fräsen) beträgt ca. 475 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 4: Fahrzeug: LKW, Unimog mit mindestens 210 PS oder gleichwertiges Fahrzeug (die große Leistung ist durch große Schneemengen und Verwehungen erforderlich); Pflug: 2 oder 3-scharig, Breite zwischen 2,80 m und 3,60 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 2,00 m, Mindesthöhe 0,80 m; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 – 40 g/m²; Fahrzeug: Schmalspurgerät mit mindestens 125 PS und Mindesbreite 1,20 m oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: Mindestbreite 1,30 m; Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 1,30 m, Mindesthöhe 0,80 m. Zusätzlich benötigte Fahrzeuge und Gerätschaften können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3 Winterdienstperioden 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030). Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland. Geringfügige Anpassungen der Routen in begründeten Fällen (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose) bleiben vorbehalten. Vergüteter Einsatz mit optionalen zusätzlichen Fahrzeugen und Gerätschaften (v.a. witterungsbedingt), laut optional anzugebenden Preisen im Leistungsverzeichnis.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre bzw. 3 Winterdienstperioden vom 15.10.2025 bis 30.04.2028. Der Vertrag unterliegt einer optionalen Verlängerung um jeweils einen weiteren Turnus, beginnend erstmalig am 30.10.2027, gültig für die Periode vom 15.10.2028 bis zum 30.04.2029. In gleicher Weise gilt dies für die Periode vom 15.10.2029 bis zum 30.04.2030. Der Auftraggeber wird diese Option einer Verlängerung dem Auftragnehmer bis zum 30.10. des jeweiligen Vorjahres antragen. Mit einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers, die bis spätestens zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 mitzuteilen ist, kommen die beiden jeweiligen Verlängerungsoptionen zustande.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 200 380,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: (1) Eigenerklärung gem. FB 124 – zwingend mit dem Angebot einzureichen: Angabe der einschlägigen Umsatzzahlen pro Geschäftsjahr bzw. Winterdienstperiode, Angabe der Beschäftigtenzahlen, Eigenerklärung über Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (KfZ-Haftpflicht). Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflichtversicherung), 100.000.000,00 € für KfZ-Haftpflichtversicherung, geltend pro Fahrzeug. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe insbes. betr. die Betriebshaftpflicht bereits über diese Versicherungen verfügen, genügt Eigenerklärung gem. FB 124. Der Markt Bad Hindelang behält sich vor, in der Aufklärungsphase eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nachzuverlangen. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe noch nicht über diese Deckungssummen verfügen, reicht Eigenerklärung im Rahmen des FB 124, dass eine solche Versicherung mit dieser Deckungssumme abgeschlossen werden wird. In der Aufklärungsphase wird bzgl. dieser Bieter vorbehalten, dass Bescheinigung über vorgesehenen Versicherungsabschluss vorgelegt wird. (2) Erklärung Bezug Russland (FB 127) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (3) Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt mit einzureichen) (4) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (FB 235) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt einzureichen) (5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) – auf gesondertes Verlangen einzureichen - spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung einzureichen (6) Referenzliste der innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (nach Art und Umfang) vergleichbar sind, unter Angabe Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit sowie des Kunden und der Kontaktdaten des Ansprechpartners. Es ist mind. 1 Referenz im Wert von 10.000,00 € netto Auftragswert zu belegen. Die Verträge müssen, rückgerechnet ab dem 31.10.2025 nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 1 Jahr laufen (mind. 1 Winterdienstperiode). Die Referenznachweise bzw. -bestätigungen werden gemäß FB 124 ggf. für den Fall einer Zuschlagsnähe angefordert. Es genügt 1 Referenz. Vergleichbar sind Räum- und Streudienste mit Auftragswert > 10.000,00 € netto pro Jahr. Vergleichbarkeit insbes. bei vergleichbaren Straßen- und Wegeverhältnissen, sowie Steigungen wie beim Markt Bad Hindelang. (7) Nachweis vorhand. Gerätschaften (Angabe des bzw. der Fahrzeuge) laut LV, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Bieter, die das Fahrzeug nicht selbst besitzen, müssen – unter Nutzung der FB 235/236 – Angaben zum Einsatz von Drittunternehmen bereits im Angebot machen und spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung von Seiten des Drittunternehmens bzw. Mietvertrag vorlegen. (8) Angaben der Namen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Beschäftigten auf Anforderung des Marktes Bad Hindelang vor etwaiger Zuschlagserteilung. Personal des anbietenden Unternehmens oder ggf. des Drittunternehmens muss aus Sicherheitsgründen und wg. höherrangiger Kontrollaufgaben der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN hat dem AG seinerseits die Qualifikation inkl. der Sprachkenntnisse des von ihm beauftragten selbstständigen oder unselbstständigen Dritten nachzuweisen. Soweit der Dritte seinerseits selbstständig ist, hat er dem AN und dieser dem AG die Selbstständigkeit des Dritten nachzuweisen. Im Hinblick auf die Selbstständigkeit gilt für zum Einsatz kommende Dritte die gleiche Verpflichtung zur Anmeldung und zum Nachweis eines selbstst. Gewerbes wie für den AN selbst. Der AG ist berechtigt, jedes der als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen umfassend zu überprüfen. (9) Bei Verwendung von Personal aus Nicht-EU-Staaten sind vom Bieter gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorzulegen. Gleiches gilt für einzusetzende Drittunternehmer (Nachunternehmer). (10) Der Markt Bad Hindelang wird im Wettbewerbsregister abfragen, ob Eintragungen des vorgeseh. Zuschlagsbieters gespeichert sind. Ggf. ist auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Präqualifikation (PQ-Verein IHK, EEE usw.) wird anerkannt, soweit hier nichts Zusätzliches verlangt wird, was zu prüfen Aufgabe der Bieterperson bzw. ggf. seiner Drittunternehmen ist. Eignungsanforderungen an Drittunternehmen: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) NU-Leistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der NU bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden. Dieser NU ist spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Er wird dann auf Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die v.g. Anforderungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer (HU) gelten; insbes. ist die Eigenerklärung gem. FB 124 abzugeben. Im Übrigen gelten die Anforderungen der NU-Erklärungen gemäß FB 235. Bei der Eignungsleihe (FB 236), wo der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, ist darzulegen, dass der Leihgeber substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Bietergemeinschaften (BG): Es gilt FB 234. Für jeden einzelnen Partner gilt anforderungsmäßig, was auch für Einzel-Bieter gilt. Die Formblätter sind grds. von jedem Partner auszufüllen. Bzgl. der Eignung gilt, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grds. kumuliert werden dürfen. Bzgl. Mindest-Haftpflichtdeckungssummen, ist von jedem einzelnen BG-Partner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen; Versicherungen sind aufeinander abzustimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung im rechtlichen Rahmen erlaubt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jährliche Nachweise des Fortbestehens der Deckungssummen der verlangten Versicherungen zum 01.11., erstmals zum 01.11.2026. Genau Gleiches gilt für: technische Geräte (akt. Fahrzeugliste); Benennung des Personals (akt. Fahrerliste); Nachweise zu Streugeräten (Eichung/ Justierung). Monatlich Nachweis ordnungsgem. Bezahlung eig. Personal bzw. ggf. NU-Personal, Entgeltgleichheit Frau/Mann entspr. RL (EU) 2023/970 sicherzustellen. AN muss Fahrer gem. Art. 12 DSGVO, § 32 BDSG informieren und schriftliche Einwilligung Fahrer gem. Art. 6 DSGVO einholen (wg. GPS-Tracking); gilt auch für NU. Belehrung gem. Art. 13 DSGVO schon im Vergabeverf. Durchgehend Arbeitssprache deutsch in Wort und Schrift (wg. Sicherheit u. höherrangiger Kontrollaufgaben, kritische Situationen, rasche Entscheidungen vor Ort); gilt auch für NU. Selbständigkeit, Gewerbenachweis, auch bei Dritten (NU). Umfassende Prüfrechte des AG. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis betr. Personal aus Nicht-EU-Ländern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Zuständig ist die Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon +49 89 2176-2411, Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Markt Bad Hindelang
Organisation, die Angebote bearbeitet: Markt Bad Hindelang
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Markt Bad Hindelang
Registrierungsnummer: 08324892200
Postanschrift: Marktstraße 9
Stadt: Bad Hindelang
Postleitzahl: 87541
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
Telefon: 08324 892 200
Fax: 08324 892 1200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer
Registrierungsnummer: 08921762411
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 08921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98b65333-ed35-4799-bf00-ebf56ea9ad80 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/08/2025 20:15:09 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 512083-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2025