5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software, 72212219 Entwicklung diverser Netzsoftware, 72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware, 72212221 Entwicklung von Internetbrowsersoftware, 72212222 Entwicklung von Webserversoftware, 72212223 Entwicklung von E-Mail-Software, 72212300 Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität, 72212310 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware, 72212311 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware, 72212325 Entwicklung von Formularerstellungssoftware, 72212326 Entwicklung von Abbildungssoftware, 72212327 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware, 72212330 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware, 72212332 Entwicklung von Terminplanungssoftware, 72212400 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 72212460 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware, 72212461 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware, 72212462 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware, 72212463 Entwicklung von Statistiksoftware, 72212516 Entwicklung von Software für den Datenaustausch, 72212517 Entwicklung von IT-Software, 72212610 Entwicklung von Datenbanksoftware, 72212931 Entwicklung von Schulungssoftware, 72212932 Entwicklung von Unterhaltungssoftware, 72212940 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware, 72212990 Entwicklung von Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftware, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie, 72222300 Informationstechnologiedienste, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung, 72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung, 72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung, 72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72240000 Systemanalyse und Programmierung, 72241000 Festlegung kritischer Planungsziele, 72242000 Entwurfsmodellierung, 72243000 Programmierung, 72244000 Prototyping, 72245000 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung, 72246000 Systemberatung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72251000 Wiederherstellung nach Software-Versagen, 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72253100 Help-Desk, 72253200 Systemunterstützung, 72254000 Softwaretests, 72254100 Systemprüfung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72261000 Software-Unterstützung, 72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 72264000 Software-Reproduktion, 72265000 Software-Konfiguration, 72266000 Software-Beratung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages für die Entwicklung des TBA-Portalsystems beträgt zunächst zwei Jahre und kann max. zweimal um je ein weiteres Jahr für Pflege, Wartung, Optimierung und potentiellen Erweiterungen der Anwendung, inklusive der da-hinterliegenden Datenbank(en) sowie der Mitarbeit bei Erstellung und Pflege eines IT-Sicherheitskonzepts, durch den AG verlängert werden, sofern ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Verlängerung wird dem AN bis spätestens zwei Monate vor Vertragsende bekannt gegeben. Soweit der AG von allen möglichen Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch spätestens nach Ablauf des 4. Jahres bzw. nach Ablauf des zweiten Verlängerungsjahres und / oder wenn die max. Höchstgrenze des Auftragsvolumens von 752.000 € erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 631 933,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/09/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften wie z.B. das BGB (Vertrags- und Schuldrecht), deutsches Steuer- und Abgabenrecht (insbesondere das EStG, die Abgabenordnung), die Regelung des EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) inkl. der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) und der VOL/B. Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Geheimhaltungsvereinbarung des Bieters über die erlangten Kenntnisse im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. siehe Eignungskriterium 1.1.5 Geheimhaltungsvereinbarung Bieter
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Leistungsbeschreibung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Schule
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bayerisches Landesamt für Schule
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)