5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberelsbach
Postleitzahl: 97656
Land, Gliederung (NUTS): Rhön-Grabfeld (DE266)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke hat die vollen Leistungspunkte erhalten. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung darzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte
Beschreibung: Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 300 Mbit/s im Upload; b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz; c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz; d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr; e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis hat die vollen Leistungspunkte erhalten. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Höhe der Endkundenpreise für Gewerbekundenprodukte
Beschreibung: Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 1000 Mbit/s im Download und 1000 Mbit/s im Upload; b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz; c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz; d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr; e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis hat die vollen Leistungspunkte erhalten. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es war daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen.(vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHSQL/documents). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Markt Oberelsbach - Graue Flecken
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Markt Oberelsbach - Graue Flecken
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberelsbach - Graue Flecken