5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prälatenstraße 7
Stadt: Benediktbeuern
Postleitzahl: 83671
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: - Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume wird von einer fiktiven (!) Summe von anrechenbaren Kosten (Kostengruppen 300 und 400) in Höhe von EUR 10 Mio. ausgegangen. - Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; - Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Wichtiger Hinweis: Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis von anrechenbaren Kosten und der bekannten HOAI-Honorarparameter, die entsprechend Vertragsbestandteil werden. Die nun geltende HOAI 2021 kennt keine „Mindest- und Höchstätze“ mehr. Eine Unterschreitung der nun geltenden „Orientierungswerte“ gemäß § 35 Abs. 1 HOAI führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Der AG behält sich die Aufklärung der Auskömmlichkeit des Honorarangebots vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 375,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium wird nicht behandelt 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen 3 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen und Schwierigkeiten bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Vorgehen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Dezimierung etwaiger Störungen und negativer Auswirkungen auf den bestehenden Kindergarten während der Bauzeit - Gewährleistung einer größtmöglichen Flexibilität in der Planung (keine Vordefinierung der Kinderkrippe und des Kindergartens im Hinblick auf die Module, da alle Module maximal multifunktional nutzbar sein sollen, evtl. auch im Hinblick auf die Nutzung als Betreuungsräume U3 / Ü3), - Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten, - Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben zur Erreichung einer höchstmöglichen Förderung. - Das Projekt soll – soweit möglich – mit öffentlichen Zuwendungen gefördert bzw. subventioniert werden. Aus diesem Grund hat der Bieter den Auftraggeber insoweit bestmöglich zu beraten und zu unterstützen, um eine höchstmögliche Förderung für das Projekt zu erhalten. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher nicht nur seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zur Erreichung der höchstmöglichen Förderung darstellen, sondern ggf. auch bereits Beispiele von bekannten und möglicherweise für das verfahrens-gegenständliche Projekt einschlägigen Förderprogrammen benennen, um damit seinen Erfahrungsschatz in diesem Bereich nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die konkrete Herangehensweise bei der Kosten- und Terminplanung sowie der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Da das Projekt öffentlich gefördert werden soll und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwar-tet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Leistungsphase 8" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Leistungsphase 8 (Bauphase), vorzunehmen. Dabei sind insbesondere organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 225,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters - bis einschließlich 4 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 4 Jahre bis einschließlich 7 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 7 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 10 Jahren bis einschließlich 13 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 13 Jahren bis einschließlich 16 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 16 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegen-ständlichen Leistungen vergleichbar sind und wenn 1. mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in dem Zeitraum zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 8 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort oder vergleichbar: 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen: 1 Teilpunkt (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 5 Teilpunkte 1 Punkt - 6 bis 8 Teilpunkte 2 Punkte - 9 bis 11 Teilpunkte 3 Punkte - 12 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 5 Teilpunkte 1 Punkt - 6 bis 8 Teilpunkte 2 Punkte - 9 bis 11 Teilpunkte 3 Punkte - 12 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Benediktbeuern