1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium)
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2027
Kennung des Verfahrens: fbf5dc4f-e2b8-4f84-a633-243a4b452e3d
Interne Kennung: VGSt7-2025-0022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Wertstoffhöfe LER LBG
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) im Zeitraum 01.01.2026 - 30.06.2027 Los 1: Wertstoffhöfe Lerchenstr. 13 (LER), Lindberghstr. 8a (LBG) ca.60 t/a (Jahresmenge) ca. 90 t (18-monatiger Auftragszeitraum)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: --
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistung, die rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit erneut ausgeschrieben wird.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung vom 22.07.2025 Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts) Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Gesamtwertungsbetrag. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Offerieren mehrere Bieter die gleiche Vergütung/Tonne, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 3 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: siehe oben
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: siehe oben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags
Beschreibung: Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag= (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Wertstoffhöfe MAU SAV TRU
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) im Zeitraum 01.01.2026 - 30.06.2027 Los 2: Wertstoffhöfe Mauerseglerstr. 9 (MAU), Savitsstr. 79 (SAV), Truderinger Str. 2a (ab Eröffnung) (TRU) ca.65 t/a (Jahresmenge) ca. 97,5 t (18-monatiger Auftragszeitraum)
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: --
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistung, die rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit erneut ausgeschrieben wird.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung vom 22.07.2025 Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts) Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Gesamtwertungsbetrag. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Offerieren mehrere Bieter die gleiche Vergütung/Tonne, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 3 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: siehe oben
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: siehe oben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags
Beschreibung: Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Wertstoffhöfe THA BAY
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) im Zeitraum 01.01.2026 - 30.06.2027 Los 3: Wertstoffhöfe Thalkirchner Str. 260 (THA), Bayerwaldstr. 33 (BAY) ca.45 t/a (Jahresmenge) ca. 67,5 t (18-monatiger Auftragszeitraum)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: --
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistung, die rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit erneut ausgeschrieben wird.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung vom 22.07.2025 Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts) Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Gesamtwertungsbetrag. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Offerieren mehrere Bieter die gleiche Vergütung/Tonne, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 3 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: siehe oben
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: siehe oben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags
Beschreibung: Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Wertstoffhöfe TÜB TIS
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) im Zeitraum 01.01.2026 - 30.06.2027 Los 4 : Wertstoffhöfe Tübinger Str. 13 (TÜB), Tischlerstr. 3 (TIS) ca.45 t/a (Jahresmenge) ca. 67,5 t (18-monatiger Auftragszeitraum)
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: --
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistung, die rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit erneut ausgeschrieben wird.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung vom 22.07.2025 Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts) Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Gesamtwertungsbetrag. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Offerieren mehrere Bieter die gleiche Vergütung/Tonne, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 3 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: siehe oben
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: siehe oben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags
Beschreibung: Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Wertstoffhöfe ARN NBR MLA
Beschreibung: Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Buntmetallen (inkl. Edelstahl und Aluminium) im Zeitraum 01.01.2026 - 30.06.2027 Los 5: Wertstoffhöfe Arnulfstr. 290 (ARN), Neubruch 23 (NBR), Mühlangerstr. 100 (MLA) ca.55 t/a (Jahresmenge) ca. 82,5 t (18-monatiger Auftragszeitraum)
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: --
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsorgungsdienstleistung, die rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit erneut ausgeschrieben wird.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung vom 22.07.2025 Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts) Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für jedes Los aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet. Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Gesamtwertungsbetrag. Der Gesamtwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Offerieren mehrere Bieter die gleiche Vergütung/Tonne, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 3 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: siehe oben
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: siehe oben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenwertung unter Berücksichtigung des Transportkostenzuschlags
Beschreibung: Berücksichtigung der Entfernung. Der Gesantwertungsbetrag errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne - anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne) x jeweilige Losmenge t
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 85 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 233 31121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: USt-ID: DE 811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 809c3cfa-0107-4dbc-a29e-b9bec08547d7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 14:35:07 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 489481-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2025