Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen

458852-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen
OJ S 132/2025 14/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
E-Mail: info@pz-in.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen
Beschreibung: Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt und Münchsmünster. Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Verfahren werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 2 Lose wie folgt: Los 1 - Standorte Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Los 2 - Standort Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster).
Kennung des Verfahrens: 4d4985af-0963-475e-8dcb-b8bd6dc9cd04
Interne Kennung: 506/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Bieter können Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. 2) Die Vergabeunterlagen sind – mit Ausnahme der vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten – über den Link zur Vergabeplattform, der in dieser Auftragsbekanntmachung angegeben ist, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Es obliegt interessierten Unternehmen, alle Vergabeunterlagen daraufhin zu prüfen, ob sie nach ihrer Auffassung Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, und den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche zu informieren. Die vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten enthalten besonders sensible und schutzbedürftige Informationen. Diese Listen übermittelt der Auftraggeber daher aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit nur auf ausdrückliches Verlangen eines Unternehmens, welches diese Listen nur dann erhält, wenn es ein ernsthaftes Interesse am Auftrag glaubhaft machen kann und eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Listen nach den Vorgaben des Auftraggebers abgegeben hat.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: .
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und intern. Bedienstete) 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrug: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eineGeldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beförderungsleistungen Standorte Ingolstadt
Beschreibung: Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Interne Kennung: 506/24/1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungsdauer beträgt 48 Monate. Der Auftraggeber hat eine einseitig abrufbare Verlängerungsoption, die Leistungsdauer um weitere 24 Monate auf insgesamt maximal 72 Monate zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Bieter haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis über das Bestehen eine TÜV/DEKRA-Zertifizierung „sicherer Kranken- und Behinderten Transfer“ (Zertifikat (sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de) Stand 11/2017 Revision 11 oder einer gleichwertigen Zertifizierung vorzulegen. Im Falle der Teilnahme am Verfahren als Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, einen Nachweis über das Bestehen der vorgenannten Zertifizierung vorlegen. (Mindestanforderung)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens 5 Referenzaufträgen des Unternehmens über Beförderungsleistungen abzugeben, • die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, wobei Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass (auch) Kinder befördert werden, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, und • die zur Zeit der Angebotsabgabe vom Bieter bereits für eine Dauer von mindestens 24 Monaten ausgeführt worden sind, wobei diese Mindest-ausführungszeit im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Angebotsabgabefrist in diesem Verfahren liegen muss. Bieter haben zu den Referenzaufträgen folgende Angaben zu machen: Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; Gegenstand und Umfang des Auftrags einschließlich Erläuterung zur Vergleichbarkeit des Auftrags; bisherige Ausführungsdauer und Ausführungszeitraum; Vertragslaufzeit; Auftragswert. (Mindestanforderung) Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, die Vorlage von Referenzbestätigungen des jeweiligen Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Beförderungsleistungen zu verlangen. (Bei Gebrauchmachen vom Vorbehalt: Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt haben. (Mindestanforderung)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorzulegen, dass Versicherungsschutz für die vertragsgegenständliche Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden bei mindestens 2-facher Maximierung der Schadensregulierung pro Jahr besteht oder dass ein solcher Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährt werden kann. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft, zu der das jeweilige Mitglied gehört, u.a. wegen Schadensverursachung durch andere Arbeitsgemeinschafts-Partner umfasst. (Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren abzugeben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr von 400.000,00 Euro. (Mindestanforderung)

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren unter Ausweisung der Zahl von beschäftigten Fahrern abzugeben. (Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unternehmen haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass kein Russland Bezug im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt, der zum Aus-schluss führt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Beförderungspreis für ein Vertragsjahr. Maximal 45 von 50 erreichbaren Punkten. Siehe für Einzelheiten Abschnitt C der Verfahrensbedingungen.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Besetztstundenpreis Begleitperson. Maximal 5 von 50 erreichbaren Punkten. Siehe für Einzelheiten Abschnitt C der Verfahrensbedingungen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23b157-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Vertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistungsbeginn 01.09.2025
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Die vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten enthalten besonders sensible und schutzbedürftige Informationen. Diese Listen übermittelt der Auftraggeber daher aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit nur auf ausdrückliches Verlangen eines Unternehmens, welches diese Listen nur dann erhält, wenn es ein ernsthaftes Interesse am Auftrag glaubhaft machen kann und eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Listen nach den Vorgaben des Auftraggebers abgegeben hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beförderungsleistungen Standort Münchsmünster
Beschreibung: Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber einer Heilpädagogischen Tagesstätten in Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster). Die Tagesstätte wird von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Interne Kennung: 506/24/2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungsdauer beträgt 48 Monate. Der Auftraggeber hat eine einseitig abrufbare Verlängerungsoption, die Leistungsdauer um weitere 24 Monate auf insgesamt maximal 72 Monate zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 07/09/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Bieter haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis über das Bestehen eine TÜV/DEKRA-Zertifizierung „sicherer Kranken- und Behinderten Transfer“ (Zertifikat (sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de) Stand 11/2017 Revision 11 oder einer gleichwertigen Zertifizierung vorzulegen. Im Falle der Teilnahme am Verfahren als Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, einen Nachweis über das Bestehen der vorgenannten Zertifizierung vorlegen. (Mindestanforderung)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens 5 Referenzaufträgen des Unternehmens über Beförderungsleistungen abzugeben, • die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, wobei Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass (auch) Kinder befördert werden, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, und • die zur Zeit der Angebotsabgabe vom Bieter bereits für eine Dauer von mindestens 24 Monaten ausgeführt worden sind, wobei diese Mindest-ausführungszeit im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Angebotsabgabefrist in diesem Verfahren liegen muss. Bieter haben zu den Referenzaufträgen folgende Angaben zu machen: Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; Gegenstand und Umfang des Auftrags einschließlich Erläuterung zur Vergleichbarkeit des Auftrags; bisherige Ausführungsdauer und Ausführungszeitraum; Vertragslaufzeit; Auftragswert. (Mindestanforderung) Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, die Vorlage von Referenzbestätigungen des jeweiligen Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Beförderungsleistungen zu verlangen. (Bei Gebrauchmachen vom Vorbehalt: Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt haben. (Mindestanforderung)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorzulegen, dass Versicherungsschutz für die vertragsgegenständliche Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden bei mindestens 2-facher Maximierung der Schadensregulierung pro Jahr besteht oder dass ein solcher Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährt werden kann. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft, zu der das jeweilige Mitglied gehört, u.a. wegen Schadensverursachung durch andere Arbeitsgemeinschafts-Partner umfasst. (Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren abzugeben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr von 400.000,00 Euro. (Mindestanforderung)

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren unter Ausweisung der Zahl von beschäftigten Fahrern abzugeben. (Mindestanforderung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unternehmen haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass kein Russland Bezug im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt, der zum Aus-schluss führt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Beförderungspreis für ein Vertragsjahr. Maximal 45 von 50 erreichbaren Punkten. Siehe für Einzelheiten Abschnitt C der Verfahrensbedingungen.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Besetztstundenpreis Begleitperson. Maximal 5 von 50 erreichbaren Punkten. Siehe für Einzelheiten Abschnitt C der Verfahrensbedingungen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23b157-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Vertrag.
Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2025
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistungsbeginn 08.09.2025
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Die vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten enthalten besonders sensible und schutzbedürftige Informationen. Diese Listen übermittelt der Auftraggeber daher aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit nur auf ausdrückliches Verlangen eines Unternehmens, welches diese Listen nur dann erhält, wenn es ein ernsthaftes Interesse am Auftrag glaubhaft machen kann und eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Listen nach den Vorgaben des Auftraggebers abgegeben hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gGmbH
Registrierungsnummer: 85049
Postanschrift: Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt
Stadt: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Jurk
E-Mail: info@pz-in.de
Telefon: +49 84149130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 844ab242-1090-4dbd-828e-2292e5536b72 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/07/2025 15:43:27 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 458852-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2025

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