1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Kennung des Verfahrens: 275a1da0-8ec0-4f8c-8757-428e48be25c3
Interne Kennung: 02407-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren ist einstufig gestaltet. Die Bieter sind aufgefordert ihr jeweiliges Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (und mit dieser Aufforderung) - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Wege gemäß § 134 Abs. 1 GWB (Vorabinformation) informiert. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5X81
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: es sind nur Auftraggeber aus Deutschland beteiligt
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029 relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)
Beschreibung: Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrechnungs- und Effizienzkonzept
Beschreibung: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regionalstromanteil
Beschreibung: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: - Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt. Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs- und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen, werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und 2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren, werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028 sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein, sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029 relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)
Beschreibung: Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrechnungs- und Effizienzkonzept
Beschreibung: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regionalstromanteil
Beschreibung: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: DE172478772
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Telefon: 089231164-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: DE128601294
Postanschrift: Hauptplatz 18
Stadt: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Telefon: 089231164-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Registrierungsnummer: DE 222157292
Postanschrift: Pfeuferstr. 7
Stadt: München
Postleitzahl: 81373
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RAin Anne Rupf
Telefon: +49 89231164-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9e523f77-4bc4-4d5d-ad98-02354e80df61 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2025 10:43:29 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 411374-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/06/2025