1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes optional mit Nebengebäuden; Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8 (HLS), gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Beschreibung: Die Gemeinde Auhausen plant im Rahmen einer städtebaulichen Förderung die Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes und optional der Nebengebäude. Das Prälaturgebäude inkl. des nördlichen Anbaus ist ein Einzeldenkmal, dass saniert, umgebaut und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden soll. Die Nebengebäude können in einem optionalen zweiten Bauabschnitt entweder saniert und für die neue Nutzung umgebaut werden oder abgerissen und durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Das Areal wird der öffentlichen Nutzung zugeführt und soll als Ortszentrum und Begegnungsort fungieren.
Kennung des Verfahrens: 1418b1af-753e-48e3-93b7-d959ca9127f6
Interne Kennung: AV25AA7C-EU
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71321200 Heizungsplanung, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterhof 1
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gilt folgende Regelung: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Teilnahmeantrag (ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben) aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, - der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) Erklärung Bezug Russland;
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des historischen Prälaturgebäudes, optional mit Nebengebäuden; Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8 (HLS), gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung für das historische Prälaturgebäude und optional drei weiterer Nebengebäude auf dem Anwesen Klosterhof 1, 86736 Auhausen. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ---- Die Gemeinde Auhausen (Kreis Donau-Ries, ca. 1000 EW) möchte im Zuge der laufenden Ortskernsanierung im Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" ihren historischen Ortskern aufwerten und zielgerichtet weiterentwickeln. Teil der geplanten Maßnahmen ist die Beseitigung von Leerständen und die Inwertsetzung unter Wert genutzter Liegenschaften. Gegenstand des Auftrags ist die Neukonzeption der Haustechnik im Bereich der ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) einschließlich der notwendigen Anschlusslegung im 1. Bauabschnitt im Zuge der Sanierung, Reaktivierung und Umnutzung des zur ehemaligen Klosteranlage gehörenden Prälaturgebäudes, sowie der Realisierung eines Anbaus an das denkmalgeschützte Prälaturgebäude, und optional, als 2. Bauabschnitt die Neukonzeption der Haustechnik der dazugehörigen Nebengebäude im Rahmen einer Sanierung oder Ersatzneubauten. Die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde sind beim Prälaturgebäude und im Bodendenkmalschutzbereich zu beachten. Ein Nahwärmenetz ist im Ort vorhanden, ggf. kann ein Heizungssystem, in Abstimmung mit dem Bauherren, den beteiligten Planer, der Behörden (Denkmalschutzbehörde, archäologische Betreuung) und dem Betreiber daran angeschlossen werden. Sanitäre Anlagen sind abhängig vom umzusetzenden Nutzungskonzept zu erstellen. Es ist ein denkmalverträgliches Lüftungskonzept zu planen und umzusetzen. Dem Auftraggeber sowie den Fördergebern ist auch das architektonische Gesamtbild bei der Umsetzung der Maßnahme wichtig. Die Haustechnik ist in geeigneter Weise darin zu integrieren. Beim Prälaturgebäude handelt es sich um einen im Kern im 13. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen Walmdachbau mit ca. 370 m² Bruttogeschossfläche, der ursprünglich als Amts- und Wohngebäude für den Abt des früher dort befindlichen Benediktinerklosters vorgesehen war. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal unter der Nummer D-7-79-117-2 im bayerischen Denkmalatlas gelistet und befindet sich im Bodendenkmalbereich, der im Wesentlichen den ehemaligen Kernbereich des Klosters umschreibt, sodass die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der archäologischen Betreuung erfolgt. Das Gebäude erfuhr bereits während des Bestehens des Klosters Umbauten und Erneuerungen (14./15. Jh). In der Zeit nach Auflösung des Klosters 1537 wurde das Gebäude als Rentamt und seit dem 19. Jahrhundert schließlich als bäuerliches Wohnhaus genutzt und währenddessen abermals mehrfach baulich überformt. Das Baudenkmal wurde entkernt und weist sowohl Systemschäden als auch Substanzschäden auf, die in erster Linie die Statik betreffen. Das Baudenkmal soll aufgrund seines Baualters und seiner herausragenden geschichtlichen Bedeutung in jedem Fall erhalten werden. Der Umbau der Liegenschaft soll im Rahmen der denkmalpflegerisch zulässigen Eingriffe erfolgen. Zum näheren Umfeld gehören drei leerstehende bzw. mindergenutzte Nebengebäude, die jedoch keinen Denkmalstatus aufweisen. Im Sinne einer Um- oder Neunutzung des Areals kommt daher in einem optionalen 2. Bauabschnitt auch die Errichtung von Ersatzbauten für die Nebengebäude in Betracht. Als Zielsetzung sieht das ISEK der Gemeinde Auhausen für das Areal um die Prälatur die Entwicklung der neuen Ortsmitte vor, die zur Belegung vorrangig öffentliche Nutzungen aufnehmen soll. ---- Die Haustechnik befindet sich insgesamt in einem unbrauchbaren Zustand. Sie ist vollständig zu erneuern. Das Prälaturgebäude besaß in seiner letzten Nutzung als Wohngebäude keine Zentralheizung – die Räume wurden mittels Einzelöfen beheizt. Eine neue Heizung inklusive der Heizungsverteilung ist notwendig. Die vor den Freilegungsarbeiten vorhandenen sanitären Einrichtungen waren nicht mehr zeitgemäß. Es ist eine vollständige Neukonzeption erforderlich. Anzahl, Größe und Ausstattung hängen vom endgültigen Nutzungskonzept ab. Auch beim Leitungsnetz besteht die Notwendigkeit einer vollständigen Neukonzeption nach heutigen Standards. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten und Untersuchungen vor (statisch-konstruktiv, orientierende Bausubstanzuntersuchung, Bodengutachten, dendrochronologische Berichte, Vermessungspläne, Bestandspläne, Bauphasenpläne, Flächen-Rauminhalt, Baualterspläne, historischer Bauplan, Höhenpläne, Abbruchuntersuchung, MBS mit Nutzungskonzepten, ISEK, Abbildungen). Die Unterlagen der ISEK, der MBS, der Gutachten und Untersuchungen werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die derzeit vom Auftraggeber favorisierte Variante der MBS, ist die Variante III einschließlich Nutzungskonzept. Die Umsetzung dieser Vorzugsvariante wurde noch nicht beschlossen. ----- Zeitplan: Die Angebotsphase wird verkürzt auf 20 Tage. Alle Teilnehmer der 1. Verfahrensstufe erklären sich mit der Einreichung ihres Teilnahmeantrags automatisch mit dieser verkürzten Frist für die zweite Verfahrensstufe einverstanden. Die Auftragsvergabe ist für Ende September / Anfang Oktober 2025 geplant. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden städtebauliche Förderungen im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Die Entwurfsplanung ist frühzeitig mit dem Fördergeber, der Regierung von Schwaben, abzustimmen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachplanern ist erforderlich. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Interne Kennung: AV25AA7C-EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71321200 Heizungsplanung, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: 1. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 2: 1. BA: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 3: 1. BA: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 4: 1. BA: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 5: 2. BA: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 6: 2. BA: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 7: 2. BA: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021; Stufe 8: 2. BA: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021; Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterhof 1
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Donau-Ries (DE27D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Weitere Informationen zur Verlängerung: Beschreibung d. Verlängerungen: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss d. LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbes. dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat od. eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 130.000 EUR brutto im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8 (HLS).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (BIEGE) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1,5 technischen festangestellten VZ-MA (bei 40 h / Woche) inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Planung Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8 (HLS). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. -----
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: a) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: a) Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" od. "Staatl. geprüfter Techniker" od. "Meister" der Fachrichtung Heizungs- Lüftungs- Sanitär- Klima-, Versorgungstechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor od. vgl.) mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur", "staatl. geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. b) Die Berufserfahrung des GF oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter a) Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8 ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7, 8..-----
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien (Referenzbewertung): Angabe von 2 Referenzen (LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.07.2015 - 30.06.2025 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - Aus den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 müssen mind. zwei ALG dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht worden sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. ---- Folg. Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Ref. 1: - Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8) (max. Punktzahl bei mind. 0,45 Mio. EUR), - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen der Techn. Ausrüstung im Bereich der ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) (max. Punktzahl bei LPH 2-8); - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte ALG (max. Punktzahl bei ALG 1, 2, 3, 7, 8), - Gegenstand des Referenzprojektes ist eine energetische Sanierung; (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Ref. 2: - Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8) (max. Punktzahl bei mind. 0,45 Mio. EUR), - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen der Techn. Ausrüstung im Bereich der ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) (max. Punktzahl bei LPH 2-8); - dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte ALG (max. Punktzahl bei ALG 1, 2, 3, 7, 8), - Gegenstand des Referenzprojektes ist eine energetische Sanierung; (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer Ref. erfüllt ist) für: - Gegenstand eines der eingereichten Referenzprojekte ist die Zusammenarbeit mit einem öffent- lichen Auftraggeber bzw. beim Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentli. Auftraggebers (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)) eingehalten; (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte) - Bei mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte wurde bei der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln mitgewirkt (z.B. Zuarbeit hinsichtlich förderfähiger Kosten) (Benennung des Förderprogramms im Teilnahmeantrag ist erforderlich) (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte) - Gegenstand eines der eingereichten Referenzprojekte ist eine TA-Maßnahme bei einem Erweiterungsbau; (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte) - Gegenstand eines der eingereichten Referenzprojekte ist die Neukonzeption eines versorgungstechnischen Haustechnikkonzepts. (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte) - Bei mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte wurde die DIN 18040 Teil 1: Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäude angewendet. (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte) ----- Die Referenzprojekte 1 und 2 müssen untereinander verschieden sein. -- Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. -- Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. ------- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" und "Auswahlkriterien". ------- Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. ------- Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird, wenn dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: C) Honorar
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsdienstleister: Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Auhausen als Mitglied der VGem. Oettingen i. Bay.
Registrierungsnummer: +49 98327654
Postanschrift: Klosterstraße 12
Stadt: Auhausen
Postleitzahl: 86736
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH; Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
Telefon: +49 82150105-143
Fax: +49 82150105-10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH
Registrierungsnummer: DE 226852359
Postanschrift: Gögginger Straße 93
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Achim
Telefon: +49 82150105143
Fax: +49 8215010510
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9eda3c83-f84b-4778-b483-c1b4ebc1ab7f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2025 10:32:25 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 408379-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025