5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moosacher Str. 3
Stadt: Kirchseeon
Postleitzahl: 85614
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Planungskonzept - Ausführungs- und Optimierungskonzept
Beschreibung: Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare auftragsbezogene Darstellung, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die ausschreibungsgegenständliche Planung ausführen und optimieren wird. Unter Optimierung der Planung wird die Optimierung in qualitativer Hinsicht (höhere Qualitäten) und/oder quantitativer Hinsicht (Verringerung der Mengen und Massen) und/oder der Nutzung und Funktionen (Optimierung der Nutzbarkeit, z.B. höhere Flexibilität, Verbesserung der Gebäudefunktionen etc.) und/oder der Nachhaltigkeit und energetischen Eigenschaften und/oder Reduzierung von Projektkosten und/oder Reduzierung von Projektrisiken verstanden. Hierzu hat der Bieter mindestens die nachfolgenden Unterlagen zu erstellen bzw. dem Planungskonzept beizufügen und mit dem Angebot einzureichen: - Fassaden-Detailschnitt mit Angaben zur Gebäudekonstruktion (Materialien, Abmessungen). Das Bausystem muss hieraus erkennbar sein. - Fassadenansicht der Hauptfassade (Süd) - Grundriss des EG und Bestätigung, dass die Gebäudetechnik in den im Vorentwurf vorgesehenen Technikräumen untergebracht werden kann. Andernfalls Darstellung des Technikkonzepts mit Darstellung des Platzbedarfs. - Baubeschreibung - Angabe der Fabrikate und Typen, soweit diese in den FLB abgefragt werden. - Konzept zur Baustellenlogistik (insbesondere zum Anlieferverkehr über das Schulgelände). - Konzept zur möglichst schulbetriebsschonenden Realisierung des Projekts inkl. Darstellung der geplanten Baustelleneinrichtungsfläche Die vorgenannten Anforderungen und Erwartungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Planungskonzept - Angaben zur Bauweise - Holzbauweise
Beschreibung: Gemäß der Bayerischen Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) werden u.a. Neubauten kommunaler Gebietskörperschaften mit einer Brutto-Grundfläche von mindestens 300 m2, die in Holzbauweise errichtet werden, durch den Freistaat Bayern gefördert. Der Bieter hat im Rahmen seines Planungskonzepts deswegen darzustellen, ob gemäß seinem Planungskonzept die Anforderungen an eine Förderung erfüllt werden und falls ja, in welchem Umfang. Holzbauweise im Sinne der BayFHolz meint die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz bzw. Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion). Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über ein Berechnungstool, womit die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird. Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe. Förderfähig sind zudem Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Sofern sich der Bieter für eine Holz(modul)bauweise entscheidet, erwartet der AG eine nachvollziehbare Darstellung zum Einsatz o.g. Ressourcen und auf dieser Basis eine Berechnung der gespeicherten Tonnen CO2 gemäß des Berechnungstools, woraus der voraussichtliche Förderumfang resultiert. Für weitere Informationen wird auf die BayFHolz verwiesen, sowie auf die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, die insbesondere das Berechnungstool bereitstellt, abrufbar unter: Bayerisches Holzbauförderprogramm - BayFHolz - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Wertungspunkte werden vergeben für die verbindliche Zusage des AN, dass die Anforderungen des Förderprogramms erfüllt werden und die Zuarbeit zur Beantragung der Förderung ( insbesondere Ermittlung der verbauten Holzmenge mit dem Berechnungstool ) zugesichert wird. Mindestkriterien des Förderprogramms werden erreicht: 2 Punkte mind. 400 Tonnen gespeichertes CO2: zusätzliche 2 Punkte insgesamt: 4 Punkte möglich Die Angaben des Bieters werden im Auftragsfall zugesicherte Eigenschaften seiner Leistung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogene Personaldarstellung - Auftragsbezogene Darstellung zum Personaleinsatz
Beschreibung: Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung, die eine(n) möglichst weitgehende(n) Verfügbarbarkeit und Kapazitätseinsatz des Projektleiters und des Bauleiters sowie die Organisation der Zusammenarbeit der Projektleitung und der Bauleitung vor Ort mit dem ausführenden Personal sowie den Unterauftragnehmern darstellt. Bewertet werden die Darstellungen darauf hin, inwieweit Verfügbarbarkeit und Kapazitätseinsatz sowie die Organisation der Zusammenarbeit eine möglichst optimalen Bauablauf und Betreuung des Projekts für den Auftraggeber sicherstellen. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogene Personaldarstellung - Angaben zu Projekt- und Bauleiter
Beschreibung: Der Bieter hat die Eigenerklärung abzugeben, dass die von ihm für das Projekt einzusetzenden Projekt- und Bauleiter folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Jeweils berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing. oder Master im Bereich Bauingenieur-wesen oder Architektur) - Projektleiter: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter - Bauleiter: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projekt- und des Bauleiters erwartet der AG eine nachvollziehbare Darstellung von jeweils mindestens zwei (2) mit dem Angebot anzugebenden persönlichen Referenzprojekten über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie der Projektleiter und der Bauleiter vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt haben, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Bewertet werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese vom Projekt- und Bauleiter jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden waren. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Termineinhaltungskonzept
Beschreibung: Das Formblatt "Termineinhaltungskonzept" ist zusammen mit einem - Auftragsbezogenen Masterterminplan und - Ausführungen zur Sicherstellung der Termineinhaltung des Bieters zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der AN hat seine Leistungen bis spätestens 20.07.2026 abnahmereif fertig zu stellen. Der auftragsbezogene Masterterminplan und die Ausführungen zur Sicherstellung der Termineinhaltung müssen unter Einhaltung und Optimierung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Termine die wichtigsten Eckdaten des Projekts wie insbesondere zu Planung und Errichtung, einschließlich Angaben zu Terminpuffern und Zeitfenstern für die erforderlichen Planprüfungen und Abnahmen durch den Auftraggeber, enthalten und darlegen, wie die Termine, insbesondere der Fertigstellungstermin zum 20.07.2026, zuverlässig eingehalten werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot einen Wertungsgesamtpreis brutto zu benennen und hierzu - das ausgefüllte Formblatt "Aufgliederung des Pauschalpreises" sowie - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222 zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Wertungsgesamtpreis brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer diesbezüglichen Bindefrist von 3 Monaten nach Ablauf der jeweiligen Angebotsabgabefrist einverstanden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,55
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB und § 19 EU Abs. 2 Satz 4 VOB/A darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB und § 19 EU Abs. 2 VOB/A geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ebersberg