Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen

369396-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 560d1740-6ce0-4494-b3b9-594c16bb6a9e
Interne Kennung: 12909-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte bei den jeweiligen Losen unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung im Einzelnen aufgeführt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5ZTG Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl (P) erreicht hat, gilt Folgendes: - Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. - Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. - Ist der Punktabstand zwischen dem Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b) Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für beide Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als "ein Bieter" zu verstehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 3. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 4. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Beschreibung des Referenzauftrags" und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Implementierungsphase" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Wartung" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Rufbereitschaft" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Zeithonorar Stör- und Notdienst" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MÜNCHENSTIFT GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 1. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 2. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 3. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München 4. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 5. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Lichtrufanlagen, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung des Referenzauftrags - Auftragswert in EUR netto - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort, Land - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zur Geeignetheit der Referenz Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1) Gegenstand der Referenz waren a. Inspektion, Prüfung und Wartung, b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle, c. Störungsbeseitigung, d. und Instandsetzung von Lichtrufanlagen. 2) Die Referenz wurde normgerecht nach DIN 0834-1 und DIN 0834-2 erbracht. 3) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Beschreibung des Referenzauftrags" und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Implementierungsphase" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Wartung" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Rufbereitschaft" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Zeithonorar Stör- und Notdienst" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung: Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5ZTG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MÜNCHENSTIFT GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MÜNCHENSTIFT GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
Registrierungsnummer: DE190458405
Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
Stadt: München
Postleitzahl: 81669
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 62020 300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f9bce7e-9cf4-4dc8-8c37-53bad5a40872 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 14:03:57 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 369396-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

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Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kreuth
Kreuzwertheim
Kronach
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kumhausen
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langdorf
Langenaltheim
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Langenneufnach
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen (Salzach)
Laufen an der Salzach
Lauterhofen
Lautertal (Oberfranken)
Leiblfing
Leidersbach
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Leipheim
Lengdorf
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenberg
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
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Lisberg
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Lohr am Main
Loiching
Lonnerstadt
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
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Mainbernheim
Mainburg
Mainleus
Maisach
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
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Markt Taschendorf
Marktbergel
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktleuthen
Marktoberdorf
Marktredwitz
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Marktschellenberg
Marktschorgast
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Martinsried
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Massing im Rottal
Mauern
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Meeder
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Mellrichstadt
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Mistelbach
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Mitwitz
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Moorenweis
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Moosach
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Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
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Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
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Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
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Neuendorf
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Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
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Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
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Neuötting
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Neuschönau
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Neustadt an der Donau
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Pfaffenhofen an der Ilm
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Piding
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Postmünster
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Rott am Inn
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Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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Rottendorf
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Rückholz
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Sonnen
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