2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aufteilung in Teillose: Der Auftrag ist auf insgesamt zwei Lose aufgeteilt. Es können Angebote für nur ein Los oder alle beide Lose abgegeben werden. Zuschlagslimitierung: Um dauerhaft die tägliche Essensversorgung in den Einrichtungen zu gewährleisten, hat sich die Auftraggeberin aus Gründen der Risikominimierung entschieden, dass sie die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, beschränkt (sog. Zuschlagslimitie-rung). Dabei geht die Auftraggeberin vor wie folgt: 1. Jeder Bieter kann maximal auf ein (1) Los einen Zuschlag erhalten. Zur Ausnahme von diesem Grundsatz siehe unten. 2. Zunächst wird sodann der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt. 3. Anschließend scheidet der erfolgreiche Bieter aus Los 1 aus dem weiteren Wettbewerb aus und die Zuschlagserteilung für Los 2 erfolgt unter den jeweils verbleibenden Bietern. 4. Nun wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für Los 2 nach der vorstehen-den Ziffer 3 verbliebenen Bieter erteilt. Hat sich für Los 2 nur der Bieter mit einem wertbaren Angebot beworben, der bereits den Zu-schlag auf Los 1 erhalten hat, so kann dieser Bieter abweichend von der festgelegten Höchst-zahl von einem (1) Los auch den Zuschlag auf beide Lose erhalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.