5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweis bezüglich Laufzeiten (nr. 5.1.3): Dauer: 52 Monate. Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Allgemeine Informationen: Die veranschlagten Baukosten der Kostengruppe KGR 500 belaufen sich auf ca. 1.151.650 € netto. Das Honorar beträgt ca. 158.000 € netto (Freianlagen 126.000 € und Ing Bau 32.000 € netto).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Landschaftsarchitekten im Sinne von § 75 VgV mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem Studium.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde; Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen im Eignungssbogen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsbogen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bietergemeinschaft s. 5.1.12): Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 5 Mio.€ EUR für Personenschäden, 2-fach maximiert - 3 Mio.€ EUR für Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr. Im Rahmen des Angebots ist vom Bieter nur eine Erklärung (siehe Ziffer 2.1 im MPG-Eignungsbogen) über das Bestehen bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung abzugeben. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen (noch nicht mit dem Angebot). Bitte beachten: Bei Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!; jedes Mitglied hat deshalb im Angebot eine diesbezügliche Erklärung abzugeben (und vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Versicherungsnachweis). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Eignungsbogen zu verwenden. Der MPG- Eignungsbogen ist von den Bietern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für das Angebot zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Angebots. Nimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; Von Bietern/ Bietergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Angebot abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG- Eignungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Angebot beizulegen: (1) Vorgabe zu durchschnittlicher MA- Zahl von im Mittel 8 Personen in den letzten 3 Jahren. Mindestbedingung ist ein durchschnittliches Mittel von8 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und heute. Bei Bietergemeinschaften zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. (2) Nachweis eines Referenzprojekts des Bewerbers, das hinsichtlich der Erbringung des geforderten Leistungsbildes „Freianlagenplanung zur Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen“ vergleichbar ist. Angabe eines in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Projekts als Büroreferenz. Die Leistungsphasen 3-8 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossen und die Ausführung zu 60% erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt. (3) Nachweis eines persönlichen Referenzprojekts der vorgesehenen Projektleitung für Campusanlagen, das hinsichtlich der Planungsaufgabe und Projektgröße (Freifläche ca. 3.000 m² ) topographisch vergleichbar ist. Angabe eines in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Projekts als persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters. Die Leistungsphasen 3-8 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossen und die Ausführung zu 60% erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt. (4) Nachweis eines Referenzprojekts für öffentliche Auftraggeber der letzten 10 Jahre, das mit der Planungsaufgabe in Typologie, Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar ist. Die Leistungsphasen 3-8 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossen und die Ausführung zu 60% erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt. Bei den vorbenannten Referenzen jeweils anzugeben sind: a) Kurzbeschreibung b) Projektgröße nach Freifläche in m² c) Leistungszeitraum d) Auftragswert in netto (Bauwerkskosten KG 600) e) verantwortliche Projektleitung f) Benennung des Auftraggebers g) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon). Die Referenzen sind im MPG-Eignungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Es ist zulässig, dass die Referenzen zu Ziffer (2) und (3) identisch sind, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Nimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; Von Bietern/ Bietergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Angebot abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Kriterium 1: Einschätzung der Aufgabenschwerpunkte der zu vergebenden Leistung (50%): Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass durch eine qualitativ vergleichbare Referenz die konzeptionelle Herangehensweise an das Projekt, die Darstellung von bei dieser Bauaufgabe generell zu erwarteten Schwierigkeiten sowie der Darstellung von strukturellen Lösungsansätzen für umbauspezifische Besonderheiten und etwaiger Probleme bei der Trassenverlegung dargestellt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Kriterium 2: Qualifikation und Erfahrung der Projekt- und Bauleitung inkl. Team (30%) Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass in höchstem Maße sichergestellt ist, dass die Projektleitung der Größe und Komplexität des Projektes mit der entsprechenden Qualifikation und Erfahrung gerecht wird. Die Erfahrungen auch in der Bauleitungen sind nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Kriterium 3: Organisation, Kosten und Termine (10 %) Unterkriterium 1: Methodik der Termin- und Kostenverfolgung (50%) Erläuterungen zu Erfahrungen aus anderen Projekten in Bezug auf Terminplanung und -verfolgung, Kostenplanung und -steuerung. Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass der Bieter aufzeigt, welche Methoden und Strategien er anzuwenden beabsichtigt und projektbezogen als angemessen erachtet, um die vorgegebenen Kosten- und Terminziele zu erreichen. Zudem soll nachvollziehbar dargestellt werden, wie es angesichts der konjunkturbedingten, starken Preissteigerungen möglich ist, den vorgegebenen Kosten- und Terminrahmen einzuhalten. Unterkriterium 2: externes Projektmanagement (25%) Dem Auftragnehmer kommt es darauf an, dass der Bieter ein projektbezogenes Management mit Darstellung der Schnittstellen zu den Projektanten vorlegt. Unterkriterium 3: bürointerne Projektorganisation (25%) Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass der Bieter für die jeweiligen Projektphasen anhand des Personaleinsatzes aufzeigt, welche Organisations- und Personalstruktur er für angemessen und erforderlich erachtet und wie sich seine interne Organisation der Verantwortlichkeiten und Aufgaben darstellt
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Kriterium 4: Projekt-Kapazitäten und Verfügbarkeiten des Auftragnehmers (10%) Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die für die Projektorganisation vorgesehenen Mitarbeiter*innen der Größe und Komplexität des Projektes angemessen und konkret eingeplant sind und während der Abwicklung des Projektes zur Verfügung stehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung der Angebote nach der einfachen Richtwertmethode Z=L/P (UfAB VI[1]). Dabei hat derjenige Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die größte Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten aufweist. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutretenDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/06/2025 23:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, . Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Falls Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten: Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Eignungsbogen“, von den Bietern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für das Angebot zu verwenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bieterkommunikation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern