1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Datenerfassungs- /Analysesoftware
Beschreibung: Beschaffung einer Datenerfassungs- /Analysesoftware
Kennung des Verfahrens: 2d754a5b-af9c-460c-852f-2cc94060ff8f
Interne Kennung: 13-8014/04/24
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48313000 Softwarepaket für die optische Zeichenerkennung (OCR)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 Abs. 1 Satz 1 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Datenerfassungs-/ Analysesoftware
Beschreibung: Beschaffung einer Datenerfassungs-/ Analysesoftware mit Dienstleistungskontingent zur Implementierung besagter Software. Erhöhung des Dienstleistungeskontingents in Stunden von zuvor max. 1.500 Stunden auf 3.132 Stunden.
Interne Kennung: 13-8014/04/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat (§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB), ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Hat der Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 2 GWB missachtet oder hat er einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Stellung eines Nachprüfungsantrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Insiders Technologies GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Insiders
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 234 600,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag Insiders
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 28/10/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 345944-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Im Projektverlauf ist absehbar, dass das im Ursprungsvertrag vorgesehene Stundenkontingent nicht ausreicht, um die Implementierung der Datenanalyse-/Datenerfassungssoftware im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte im vorgesehenen Funktionsumfang abzuschließen. Der Bedarf eines zusätzlichen Stundenkontingents zur Implementierung wurde erst im Rahmen des Vertragsvollzugs festgestellt; die Dienstleistungen sind auch erforderlich, um die Implementierung der Software weiter voran zu treiben und den für die Einführung der eAkte erforderlichen Funktionsumfang herzustellen. Allein der Auftragnehmer ist als Hersteller aus technischen Gründen in der Lage, seine individuellen Produkte soweit anzupassen und weiter zu entwickeln, um den für den erforderlichen Funktionsumfang für die Einführung der eAkte beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt herzustellen. Die Software-Produkte wurden in einer herstellereigenen Programmiersprache entwickelt und können nur in dieser Programmiersprache auf die Bedürfnisse des Bayer. Polizeiverwaltungsamtes angeglichen werden. Zudem wurden bereits Dienstleistungen zur Anpassung der Software-Produkte durch den Auftragnehmer erbracht, auf welchen die künftig benötigten Dienstleistungen aufbauen. Die Einarbeitung eines ggf. alternativen Auftragnehmers würden einen immensen Kosten- und auch Zeitaufwand bedeuten, was beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt mit erheblichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Einführung der eAkte führen würde und zudem zu beträchtlichen Zusatzkosten für die Einarbeitungsleistungen. Die Voraussetzungen über eine Änderung des Auftrages gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Erhöhung des Stundenkontigentes für die Implementierung der erworbenen Software zur Umsetzung der elektronischen Akte
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 09-0305003-75
Stadt: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land, Gliederung (NUTS): Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraleinkauf - Vergabestelle
Telefon: +49 94215490
Fax: +49 9421549119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Insiders Technologies GmbH
Registrierungsnummer: DE223304264
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: unbekannt
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4a04b50-78ce-4de7-b74d-70f74f1944b0 - 02
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2025 09:47:05 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 327397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2025