1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB
Beschreibung: Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB
Kennung des Verfahrens: fbeb63ee-c0b1-42ef-a9f2-b079833be093
Interne Kennung: 1200-0452-2025/000678
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV [10 %] - Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %] - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %] Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV [90 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [75 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [10 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %]
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB
Beschreibung: Aufgrund der jährlich steigenden Haushaltsbelastungen und der zuletzt deutlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Budgetzuweisungen soll auf Veranlassung der Stadt Coburg als alleinige Gesellschafterin und im Einvernehmen mit dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung für das gesamte Kommunalunternehmen durchgeführt werden. Hierbei sollen sämtliche Sparten einschließlich der sogenannten Hilfs-/Nebenbetriebe untersucht werden. Die Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung soll zunächst den Status Quo sowie die derzeit bestehenden vertraglichen Verflechtungen analysieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse im zweiten Schritt Optimierungspotentiale mit konkreten Handlungsempfehlungen aufzeigen. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die derzeitige Rechtsform des Kommunalunternehmens nach Art. 89 GO unter den aktuellen Gegebenheiten nach wie vor zielführend erscheint oder Änderungen an der Rechts- und Organisationsform angezeigt sind.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Der Auftraggeber eröffnet mit den fünf ausgewählten Unternehmen einen Dialog, in dem er ermittelt und festlegt, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Ein vorläufiger Ablaufplan / Zeitraum für die Dialogphase mit den wichtigsten Meilensteinen liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Ablaufplan situativ anzupassen. Teilnahmewettbewerb samt Wertung: 6 Wochen (bis Ende 06/2025) 1. Dialogphase: 19 Wochen (bis Anfang 11/2025) 2. Dialogphase: 10 Wochen (bis Mitte 01/2026) 3. Dialogphase: 5 Wochen (bis Ende 02/2026) Zuschlagsentscheidung: 6 Wochen (bis Ende 03/2026) Dem Auftraggeber fehlen zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens wesentliche Anhaltspunkte, um die (qualitativen) Zuschlagskriterien in größerer Detailtiefe anzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zuschlagskriterien im Lauf des Verfahrens weiter zu konkretisieren. Aufgrund der besonderen Komplexität des dem wettbewerblichen Dialog zugrunde liegenden Sachverhalte werden die Zuschlagskriterien vorerst in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben: - Methodik und Vorgehensweise / Darstellungstechniken / Zeitplanung - Zusammenstellung des Projektteams samt Qualifikation - Preis / Honorar
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Form der Nachweisführung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Form der Nachweisführung: Vorlage der Versicherungspolice oder Eigenerklärung Erklärung zum Gesamtumsatz und tätigkeitsbezogenen Umsatz Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Wirtschaftlichkeits-/Organisationsuntersuchungen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber / ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angabe zu Referenzprojekten Eigenerklärung über Referenzen des Bewerbers / des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe - Auftragswert, - Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung), - öffentlicher oder privater Empfänger (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, weißt der öffentliche Auftraggeber darauf hin, dass er auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre, jedoch maximal 10 Jahre zurückliegen. Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei aussagefähige Referenzen zu Organisations-/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung (hinsichtlich des Gegenstandes, der Vorgehensweise und der Größenordnung) aus den letzten zehn Jahren mit den entsprechenden Ansprechpartnern anzugeben. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung durch Referenzblatt Angabe zu Fachkräften Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte oder an Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angabe zur Qualitätssicherung Erklärung über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung. Form der Nachweisführung: Nachweis der Zertifizierung oder Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200- 50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002- 61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b8b94a8-b34a-4a68-8085-d96bb31a06af - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/05/2025 14:45:32 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 324300-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2025