5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 der HOAI. Leistungsstufe 3: LPH 5 und LPH 6 der HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pöcking
Postleitzahl: 82343
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Es werden folgende Angaben/Erklärungen gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV.___ 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/ Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.___ 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz bzugeben.___ 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. ___ 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben.___ 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.___ 7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.___ 8. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, auch eignungsverleihende Unternehmen gesondert abzugeben.___ 9. Erklärung zum Datenschutz.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG / 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sind. Der angegebene Jahresumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre für wird gemittelt und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert der angefragten Dienstleistung pro Jahr bezogen. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Die Wertung erfolgt nach folgendem Schlüssel: mind. 150 TSD
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe – Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind. Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird von der Vergabestelle die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaften durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung Tragwerksplanungen nach §§ 49 – 52 HOAI bei einem Gebäude gerechtfertigt sind. Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber bewertet die vorgelegten Referenzen anhand der Angaben, die in der Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt 5.1.9 bei den Projekten im Einzelnen gefordert waren. Die Wertung kann nach folgendem Schlüssel erfolgen: Nachweis der Kompetenz (Referenzen 1 und 2): * KG 300 gem. DIN 276 mind. EUR 2,5 Mio., - * Honorarzone mind. III gem. HOAI § 52, - * mind. LPH 2 - 4 geleistet- Bei Erfüllung aller drei Kriterien werden 20 Punkte je Referenz vergeben. Wir ein Kriterium nicht erfüllt, wird die vorgelegte Referenz mit O Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Besonderen bzw. tiefergehender Referenzeigenschaften. Die Kriterien können mit Referenz 1 erfüllt werden: * bauliche Fertigstellung ab 01.01.2020, * LPH 5 und 6 geleistet, * mehrgeschossiges Gebäude, * Gebäude mit Überspannung hallenartiger Räumen mind. 500m³, * Befahrbare Gebäude mit Achslast mind. 5 to., * Erfordernis der Prüfung der Statik Jedes Kriterium wird bei Erfüllung mit 6 Punkten bewertet. Bei nicht Erfüllung einer Referenzeigenschaft, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis der Besonderen bzw. tiefergehender Referenzeigenschaften. Die Kriterien können mit Referenz 2 erfüllt werden: * bauliche Fertigstellung ab 01.01.2020, * LPH 5 und 6 geleistet, * mehrgeschossiges Gebäude, * Gebäude mit Überspannung hallenartiger Räumen mind. 500m³, * Befahrbare Gebäude mit Achslast mind. 5 to., * Erfordernis der Prüfung der Statik Jedes Kriterium wird bei Erfüllung mit 4 Punkten bewertet. Bei nicht Erfüllung einer Referenzeigenschaft, wird dieses Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Referenzprojekten: 1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV __ 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr) __3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird der Preis (in Euro) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 20 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Auftragsbezogenes Organisationskonzept - Gewichtung 10 % - Derzeitige und parallel zu bearbeitende Projekte und Leistungen des Projektteams, Auslastung des Projektteams (5 %) -Organigramm mit Vertretungsregelungen (5 %)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter - Gewichtung 15 % - Nachweis der Berufserfahrung in Jahren (10 %) - Kompetenz und Erfahrung der Haupt-Leistungserbringer in der Planung (5 %)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase - Gewichtung 20 % - Organisation und Ablauf des Änderungsmanagements (10 %) - Vorgehen bei der Planung der Bodenplatten in den Fahrzeugeinstellhallen (5%) - Berücksichtigung des wahrscheinlich erforderlichen Bodenaustausches (5%)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase - Gewichtung 20 % - Gewährleistung einer schnellen Präsenz auf der Baustelle bei unerwarteten Problemen (10 %) - Konzept für das Erkennen der möglichen konstruktiven Probleme im Bauablauf (10 %)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Auftragsbezogene technische Besonderheiten - Gewichtung 15 % - Tragwerke über den Löschfahrzeugeinstellplätzen (8 %) - Probleme des Schallschutzes zwischen Feuerwehr und Wohnungen (7 %)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert, ausgeschlossen davon sind Unterlagen die Bewertungskriterien betreffen, d.h. insbesondere Angaben zu Zuschlagskriterien (Preisangaben, Angaben zum Projektteam und Konzept).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Beschaffungsdienstleister: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland