1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen im Linienbündel Nordost (VGI-Linien 520, 521, 522, 523, 570, 571, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, sowie über Bedarfsverkehrsleistungen mit PKW (VGI-Flexi 57 und PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586 ) im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung: Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im „Linienbündel Nordost“ mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Interne Kennung: 02/2024
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierung von Oberbayern) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Korrektur der Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsleistungen des „Linienbündels Nordost“ neu ausgelöst. Anträge, die die in dieser Vorabbekanntmachung und dem ergänzenden Dokument genannten Anforderungen nicht erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). B) Die Betriebsaufnahme für die Leistungen im Los 1 ist für den 01.02.2026 vorgesehen. Die Betriebsaufnahme für die Leistungen im Los 2 ist für den 01.08.2026 vorgesehen. Die Betriebsaufnahme für die Leistungen im Los 3 ist für den 01.08.2026 vorgesehen. Der Auftrag wird für sämtliche Lose eine Laufzeit bis zum 31.07.2030 (Grundlaufzeit) haben. Die Laufzeit kann vom Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm losbezogen einseitig insgesamt drei Mal um je weitere 12 Monate (insgesamt 36 Monate) verlängert werden. C) Der Landkreis Pfaffenhofen weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vergabe entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 S. 2 Abs. 1 VO 1370 i.V.m. den auf der Grundlage des § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen Verordnungen (z.B. Vergabeverordnung (VgV) oder Sektorenverordnung (SektVO)) handelt. Soweit dort "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der eigentlichen Verfahrensart technisch nicht möglich war.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linien-Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 1: Linien 520, 521, 522, 523, 570, 571, 580, 581, 582
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Linien 520 Vohburg - Münchsmünster, 521 Schulverkehr GMS Vohburg, 522 Schulverkehr Münchsmünster, 523 Schulverkehr Ernsgaden, 570 Rohrbach - Geisenfeld - Ernsgaden - Vohburg, 571 Münchsmünster - Vohburg - Ernsgaden - Geisenfeld (Schulverkehr), 580 Rohrbach - Wolnzach, 581 Münchsmünster - Vohburg - Geisenfeld - Rohrbach - Pfaffenhofen, 582 Wolnzach - Geisenfeld (Schulverkehr). Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 1“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Interne Kennung: 02/2024 - 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linien-Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 2: Linien 583, 584, 585, 586
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Linien 583 Reichertshofen - Rohrbach - Geisenfeld (Schulverkehr), 584 Reichertshofen - Rohrbach - Wolnzach (Schulverkehr), 585 Wolnzach - Pfaffenhofen (Schulverkehr), 586 Schulverkehr Wolnzach Süd. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 2“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI¬Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Interne Kennung: 02/2024 - 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Linienbedarfsverkehrsleistungen mit PKW im Linienbündel Nordost im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; Los 3: VGI-Flexi 57, PKW-Leistungen 522, 583, 584, 586
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordost auf den Bedarfsverkehrslinien des VGI-Flexi 57, sowie PKW-Leistungen auf den Linien 522, 583, 584, 586. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im „Linienbündel Nordost – Los 3“ erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die dazu führen würden, dass durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden, sind zu versagen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost“, das als Download unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einzuhalten. Der Nahverkehrsplan kann unter “https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/“ eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI¬Tarif) anzuwenden. Ausnahmen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Nordost" beschrieben. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Interne Kennung: 02/2024 - 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: 09-9011867-31
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8441275803
Fax: +49 8441275986
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 281346-2025
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 769e391f-562b-4002-8548-745aa1bc99d6 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2025 11:32:18 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 288238-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2025