1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudereinigung Rathaus
Beschreibung: Gebäudereinigung der Städtischen Verwaltung - Rathaus Rosenheim Gesamtfläche Fremdreinigung: 2.489,60 m² Gesamtfläche Vertretungsreinigung Eigenreinigung (Optional): 2.862,56 m²
Kennung des Verfahrens: 01fa4c9a-10db-4f0d-b3d8-45829b7d7c55
Interne Kennung: 0721
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3), indem er Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht. Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben, sowie im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ein Bieter gilt diesbezüglich nur dann als geeignet, wenn er alle in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) geforderten Angaben geleistet und durch entsprechende Nachweise belegt hat oder diese im AVPQ bzw. PQ-VOB hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben und sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gebäudereinigung Rathaus
Beschreibung: Gebäudereinigung der Städtischen Verwaltung Rathaus Rosenheim Gesamtfläche Fremdreinigung: 2.489,60 m² Gesamtfläche Vertretungsreinigung Eigenreinigung (Optional): 2.862,56 m²
Interne Kennung: 0721
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Vertragsjahres mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für eine einwandfreie Preisermittlung wird empfohlen, sich über die Lage, die Größe der Flächen, die Beschaffenheit der Böden und sanitären Einrichtungen sowie über den baulichen Zustand der Fenster (Reinigungsmöglichkeit) und über die örtlichen Verhältnisse, die Arbeitsbedingungen und die sonstigen beeinflussenden Umstände im Rahmen eines Besichtigungstermins zu informieren. Die Objektbesichtigungen finden in Kalenderwoche 15 statt. Eine Teilnahme am Besichtigungstermin ist nur nach vorheriger Anfrage per E-Mail an marijana.morozin@rosenheim.de oder thomas.spensberger@rosenheim.de möglich. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erwartet wird, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ebenso sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, zu machen. Der Bieter muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) 2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. 3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan 4. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen soweit für die Prüfung erforderlich. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Bieter kann die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter hat in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) anzugeben, ob er zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Der Bieter kann die Erfüllung der Anforderung auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt ist. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 1.000.000 Euro, Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro. Obhut- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen 100.000 Euro, Schlüsselverlustrisiko 50.000 Euro Umwelthaftpflicht 500.000 Euro Der Bieter hat in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Angaben dazu zu machen. Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen. Der Bieter kann die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Erwartet werden mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen müssen mindestens zwei öffentliche Auftraggeber/-innen sein. Als vergleichbare Referenzen gelten Unterhaltsreinigungen die den angebotenen Leistungen des Bieters entsprechen, insbesondere den Angaben im Nachhaltigkeits- und Qualitätskonzept. Die geeigneten Referenzen sind mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum, im Formblatt Referenzprojekte anzugeben. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Es sind Angaben zu machen zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Angaben sind im Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung anzugeben. Der Bieter kann die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).
Beschreibung: Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Qualität ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
Beschreibung: Qualitätskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Qualität ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
Beschreibung: Nachhaltigkeitskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Ort: Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt L 234).
Finanzielle Vereinbarung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Rosenheim
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Rosenheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Abteilung: Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +4980313658301
Fax: +4980313658898310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f10a0821-32af-4d82-88f4-94d62ade3dca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/03/2025 09:52:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 188643-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/03/2025