1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching – Architektenleistungen
Beschreibung: Fachplanung für die Objektplanungsleistung Architektenleistung; Neubau eines 3-zügigen Gymnasiums mit Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug und einer 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen in Herrsching/Landkreis Starnberg; Zur Ausführung der Leistungsphase 1-9 HOAI werden Architektenleistungen benötigt, um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das Klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise, umgesetzt werden. Die Gesamtkosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung nach DIN 276 berechnet werden.
Kennung des Verfahrens: a2d1bdb7-6d64-4779-8670-5bb216e4a634
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Architektenleistungen
Beschreibung: Fachplanung für die Objektplanungsleistung Architektenleistung; Neubau eines 3-zügigen Gymnasiums mit Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug und einer 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen in Herrsching/Landkreis Starnberg; Zur Ausführung der Leistungsphase 1-9 HOAI werden Architektenleistungen benötigt, um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das Klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise, umgesetzt werden. Die Gesamtkosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung nach DIN 276 berechnet werden.
Interne Kennung: NGH_EU_01/18 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 3 871 421,57 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: schürmann dettinger architekten partgmbb
Unterauftragnehmer des Gewinners:
Offizielle Bezeichnung: Leitwerk AG
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_01/18
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 166 480,79 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_EU_01/18_1
Datum des Vertragsabschlusses: 10/01/2019
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 137058-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die prüfungsgegenständliche Änderung - konkret die Nachbeauftragung einzelner planerischer und koordinativer Leistungen aus dem Leistungsbild der AHO, Heft 25 - war für das Landratsamt in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar. Unvorhersehbare Umstände sind Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Es kam und kommt im Bauablauf zu Störungen und Verzögerungen. Es zeigt sich mithin faktisch, dass die bereits beauftragten Projektsteuerungs-, Objektplanungs- und operativen Baulogistikleistungen für den störungs- und verzögerungsfreien Bauablauf — entgegen der ursprünglichen Annahme — nicht hinreichend sind. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Leistungen die in Komplexität, Umfang und Schnittstellenmanagement erforderliche Baulogistik nicht abdecken. Es besteht insoweit ein Delta zwischen dem tatsächlichen Bedarf des Landratsamtes sowie den faktisch bereits beauftragten Leistungen zur Bewältigung der logistischen Anforderungen des Großbauprojekts. Dieses Delta war für das Landratsamt im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar, da nach bestem Wissen und Gewissen frühzeitig Dienstleistungen beschafft wurden, von denen angenommen werden durfte, dass ausreichend koordinative Anforderungen erfüllt werden würden. In diesem Zusammenhang ist auch die Anpassung der Stundensätze zulässig. Die planerischen und koordinativen Leistungen sind jedoch keine zusätzlichen Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Objektüberwachung erforderlich sind, sondern solche zusätzlichen Leistungen, die nur für den Auftraggeber zur Baustellenkoordination insgesamt erforderlich sind. Jedenfalls ist eine Anpassung aber auch von haushaltsrechtlich tragfähigen Sachgründen getragen. Seit dem Vertragsschluss im Januar 2019 hat sich die wirtschaftliche Lage massiv geändert. Bei Beauftragung eines Dritten mit den erforderlichen Leistungen, lägen die Stundensätze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch höher. Die Vereinbarung der Erhöhung eines Stundenlohns ist daher unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten von tragfähigen Sachgründen getragen. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf sich darüber hinaus der Gesamtcharakter des Auftrages durch den Nachtrag nicht verändern. Eine Veränderung des Gesamtcharakters liegt nach der maßgeblichen europäischen Vergaberichtlinie vor, wenn „beispielsweise die zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen durch andersartige Leistungen ersetzt werden oder sich die Art der Beschaffung grundlegend ändert". Danach ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags dann, wenn die ursprünglich beschaffte Leistung oder der ursprünglich beschaffte Gegenstand durch eine andere Leistung ersetzt oder im Falle der Auftragserweiterung ergänzt werden soll. In Anwendung des vorstehend dargelegten Maßstabes ändert der prüfungsgegenständliche Nachtrag den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Denn vorliegend sollen Leistungen der Baulogistik nach Heft 25 der AHO zusätzlich an die SDA beauftragt werden. Leistungsgegenstand des ursprünglichen Hauptauftrags sind Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9. Bei beiden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Objektplanungsleistungen als auch die Leistungen im Bereich planerischen und koordinativen Bereich der Baulogistik als werkvertraglicher Erfolg geschuldet sind. Maßgeblich ist insoweit auch, dass die Objektplanungsleistungen und die prüfungsgegenständliche Baulogistik auf ein und derselben Baustelle mit der bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung und im bereits bekannten Bauablauf zu erbringen sind. Der ursprüngliche Auftragswert beträgt EUR 3.538.091,83 brutto. 50% hieraus ergibt einen Betrag von EUR 1.769.045,915 brutto. Die errechneten Beträge der Auftragsänderung bewegen sich in beiden Stundensatz-Varianten innerhalb der nach § 132 Abs. 2 S. 2 GWB vorgesehenen 50%-Wertgrenze für die Auftragsänderung.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Zusätzliche Leistungen der Baulogistik nach Heft 25 der AHO und Anpassung der Stundensätze
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: +49 8151148985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: schürmann dettinger architekten partgmbb
Registrierungsnummer: PR 1986
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Leitwerk AG
Registrierungsnummer: HRB 28053
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86159
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Unterauftragnehmer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af7adaf8-e1a8-413d-bf53-a8b0fcdf244b - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2025 16:59:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 152986-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2025