1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach
Beschreibung: Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost, Förderzentrum West, Realschule Maisach Los 1 (Objekte des Förderzentrum Ost) Los 2 (Objekte des Förderzentrum West) Los 3 (Objekte der Realschule Maisach)
Kennung des Verfahrens: f6054bd2-b275-4ae2-b168-04539568c77c
Interne Kennung: FÖZO/FÖZW/RSM
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 4
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Förderzentrum Ost - Los 1
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 1
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Förderzentrum West - Los 2
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lusstr. 36
Stadt: Maisach
Postleitzahl: 82216
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Realschule Maisach
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Reinigungsleistungen FÖZO
Beschreibung: Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Förderzentrum Ost Germering (Theodor-Heuss-Str. 4, 82110 Germering) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: FÖZO
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 4
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Förderzentrum Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung ein einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ - Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, einer Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die folgenden Angaben als Eigenerklärung zu machen: O Ich/Wir bin/sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: [Angabe der Nummer] O Ich/Wir bin/sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden Angaben zu machen: O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind jeweils Mitglied der Berufsgenossenschaft unter den jeweiligen Nummern: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die bei der Berufsgenossenschaft Mitglied sind, mit Angabe der jeweiligen Nummer] O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind] Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Förderzentrum Ost Germering) 110.000 EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte des Förderzentrum West Fürstenfeldbruck) 110.000 EUR netto Los-Nr. 3 (Objekte der Realschule Maisach) 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen. Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Referenzen Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche pro Jahr beträgt mindestens 500.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) des Formblatts „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Reinigungsleistungen FÖZW
Beschreibung: Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Förderzentrum West Fürstenfeldbruck (Theodor-Heuss-Str. 1, 82256 Fürstenfeldbruck) - Modulbau (Theodor-Heuss-Str. 1, 82256 Fürstenfeldbruck) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: FÖZW
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 1
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Förderzentrum West
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung ein einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ - Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, einer Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die folgenden Angaben als Eigenerklärung zu machen: O Ich/Wir bin/sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: [Angabe der Nummer] O Ich/Wir bin/sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden Angaben zu machen: O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind jeweils Mitglied der Berufsgenossenschaft unter den jeweiligen Nummern: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die bei der Berufsgenossenschaft Mitglied sind, mit Angabe der jeweiligen Nummer] O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind] Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Förderzentrum Ost Germering) 110.000 EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte des Förderzentrum West Fürstenfeldbruck) 110.000 EUR netto Los-Nr. 3 (Objekte der Realschule Maisach) 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen. Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Referenzen Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche pro Jahr beträgt mindestens 500.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) des Formblatts „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Reinigungsleistungen RSM
Beschreibung: Los 3 umfasst die Reinigungsleistungen für die Realschule Maisach (Lusstr.36, 82116 Maisach) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: RSM
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lusstr. 36
Stadt: Maisach
Postleitzahl: 82116
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Realschule Maisach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung ein einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ - Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, einer Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die folgenden Angaben als Eigenerklärung zu machen: O Ich/Wir bin/sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: [Angabe der Nummer] O Ich/Wir bin/sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden Angaben zu machen: O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind jeweils Mitglied der Berufsgenossenschaft unter den jeweiligen Nummern: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die bei der Berufsgenossenschaft Mitglied sind, mit Angabe der jeweiligen Nummer] O Die folgenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet: [Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind] Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Förderzentrum Ost Germering) 110.000 EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte des Förderzentrum West Fürstenfeldbruck) 110.000 EUR netto Los-Nr. 3 (Objekte der Realschule Maisach) 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen. Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Referenzen Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche pro Jahr beträgt mindestens 500.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) des Formblatts „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Registrierungsnummer: 09-9011792-62
Abteilung: Gebäudemanagement
Postanschrift: Münchner Straße 32
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ref. 13, Gebäudemanagement
Telefon: +49 81415190
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07c43aa3-ec40-489c-a513-79fe3886c0b3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2025 15:46:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 139551-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025