1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 21 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.
Kennung des Verfahrens: 32f9ac5b-493d-42d3-8efc-648aff1321c3
Interne Kennung: 14/2025-IT
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es erhalten die 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach der Eignungsfeststellung eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Im Rahmen der Angebotsphase werden 3 simulierte Einzelabrufe durchgeführt. Nach Angebotsöffnung erfolgt eine Teststellung, bei der die Bieter innerhalb von 5 Arbeitstagen Skillprofile für 2 Beratertypen einreichen müssen. Es ist zunächst nur eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber hat das Recht, die Verhandlungen nach freiem Ermessen abzubrechen, sollte sich abzeichnen, dass das Ziel einer Einigung nicht erreicht wird. Der Zuschlag wird auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt sich aus 3 Teilbereichen zusammen. Zunächst werden die Angaben im Kriterienkatalog für die Qualitätskriterien des Rahmenvertrages ausgewertet und ins Verhältnis zu den erreichten Punkten des Bestangebotes dieses Bereiches gesetzt. Im 2. Schritt werden die im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Unterlagen zu den simulierten Einzelabrufen ausgewertet. Je Simulation erfolgt die Auswertung nach der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die Ergebnisse der 3 Simulationen werden pro Bieter zusammenaddiert. Im 3. Schritt erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Teststellung eingereichten Unterlagen zum simulierten Einzelabruf unter Anwendung der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die sich so ergebenen 3 Teilergebnisse werden pro Bieter zusammengerechnet. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005", darunter wird abgerundet. Das genaue Prozedere der Berechnungen ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Rahmenvertragspartner können im Rahmen von Miniwettbewerben auf die Bedarfe des Auftragsgebers gleichberechtigt nebeneinander Angebote abgeben. Eine diesbezügliche Pflicht besteht jedoch nicht. Eine Aufwandsentschädigung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht gezahlt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 21 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5EBE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 21 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden können. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Höhe der Beauftragung bestimmt sich durch die Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (tatsächliche Höhe der benötigten Beratertage pro Einzelaufruf). Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftraggeberin hat insbesondere folgende, nicht abschließend aufgezählte Themenfelder zu bearbeiten, die ineinandergreifen können: - IT-Sicherheit/Cybersecurity/Cyberdefence - Datenschutz - Software-Entwicklung - Business Intelligence - Digitalisierung - Automatisierung/KI/AI - Big Data - IT-Trends - Organisation/Projektleitung(-sunterstützung)/Strukturanalysen/Prozessmanagement - Beratung zu Outtasking/Outsourcing/Prozessoptimierung. Da diese Themen ineinandergreifen können, wird auf eine Aufteilung der Themenfelder in Form einer Losbildung des Rahmenvertrages abgesehen. Innerhalb der vorbezeichneten Themenfelder lassen sich die anstehenden Aufgaben nicht abschließend beschreiben und voneinander abgrenzen. Es müssen Anforderungen umgesetzt werden, die bei der Idee beginnen und z.B. bis zur qualitätsgeprüften Softwareentwicklung und Implementierung sowie einer Dokumentation/Präsentation reichen können. Darüber hinaus ist eine Pflege von eigenerstellter Individualsoftware möglich. Darüber hinaus können (komplexe) Beratungsleistungen gefordert werden, bei denen unter Mitarbeit des Auftraggebers die Erarbeitung von Strategien, die Erstellung von Konzepten oder Designvorschläge oder die Erarbeitung von Richtlinien und Dokumentationen abgefordert werden können. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Interne Kennung: 14/2025-IT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. ggf. notwendige Lizenzen für im Zusammenhang mit verwendeter KI benötigte Managementsysteme) während der Vertragslaufzeit des Einzelabrufs - sofern möglich - beim Auftragnehmer zu beziehen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Auftraggeber nach Vorlage eines Angebotes entscheiden, ob er von dieser Option Gebrauch machen wird oder separat anderweitige Beschaffungswege nutzt. Den Auftragnehmer trifft keine Leistungspflicht. Das einschlägige EVB-IT-Vertragsmuster käme in diesem Fall zur Anwendung. 2) Der Umfang der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Sollte der Umfang der benötigten Personentage nicht klar definiert werden können, gilt der Umfang als vereinbart, der für die Realisierung erforderlich ist. Daher behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Beauftragung bis zur Fertigstellung bzw. bis zum Abschluss der Arbeiten anzupassen. 3) Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: (1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge. (2) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden durch die Auftraggeberin zudem noch um die Unterlagen zu den geplanten simulierten Einzelabrufen ergänzt. Diese werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. (3) Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. (4) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). (5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er unverzüglich die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. (6) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. (7) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt IV.3. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) sowie Nachweise einzureichen. (8) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt IV.5. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) sowie Nachweise - sofern schon möglich - einzureichen. (9) Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern. (10) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die in den Eignungskriterien vorgenommenen Angaben stichpunktartig bei den Bewerbern zu überprüfen, welche eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten sollen. Einen Anspruch auf eine Überprüfung durch die Auftraggeberin gibt es durch den Bewerber jedoch nicht. (11) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. (12) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.08.2025, 23:59 Uhr. (13) Der Zuschlag für den Rahmenvertrag bedeutet nicht, dass damit automatisch eine Beauftragung für Einzelabrufe erfolgt. Die Beauftragung bei den Einzelabrufen bestimmt sich nach den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Rahmen der Miniwettbewerbe. (14) Aufgrund dessen, dass die am 18.11.2024 veröffentlichte EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 noch nicht in deutsches Recht umgewandelt worden ist und die Regelungen betreffend KI z.B. im Zusammenhang mit der KI-Verordnung in Art und Umfang weiter fortgeschrieben werden, ist es nicht auszuschließen, dass eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit erforderlich werden kann. Sollten weitere Regelungen erforderlich oder bestehende Regelungen geändert werden müssen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem zu verabschiedenden Produkthaftungsgesetz oder mit der KI-Verordnung stehen oder aufgrund entsprechender aufsichtsrechtlichen Weisungen/Hinweisen erforderlich werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, die bisherigen Regelungen zu überprüfen und unter Wahrung des Dienstleistungscharakters dieses Vertrages entsprechend anzupassen bzw. Regelungen neu aufzunehmen. Dabei darf sich der Gesamtcharakter dieser Rahmenvereinbarung nicht ändern. Eine Änderung der vertraglichen Höchstmenge ist nicht vorgesehen. (15) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Beratungsleistungen über die angegebene Höchstmenge hinaus oder Beratungsleistungen zu anderen Themenfeldern) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 21 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag grundsätzlich zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, vergeben werden. (16) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Punkte wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Bewerbungsbedingungen verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung: Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Es muss ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen in den letzten 3 zurückliegenden abgeschlossenen (geprüften) (Geschäfts-)Jahren von mindestens 21 Millionen EUR pro Jahr erreicht worden sein. Wurde dieser spezifische Jahresumsatz nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann der Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Es müssen seit 2023 bei mindestens 10 verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht worden sein. Wurde diese Anzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der sich unterscheidenden Referenzkunden der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus ist die tatsächliche Anzahl der Referenzen im Bereich der IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen anzugeben sowie bei öffentlichen Auftraggebern und im Bereich der Banken und Versicherungen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der technischen Fachkräfte
Beschreibung: Es muss die aktuelle Anzahl der Fachkräfte angeben werden, die die Leistungen erbringen können. Sofern Selbständige zum Einsatz kommen sollen, können diese bei den Fachkräften nur gezählt werden, sofern sie durch den Bewerber vertraglich gebunden sind. Darüber hinaus können die Fachkräfte nur gezählt werden, wenn sie die Leistungen datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) erbringen können, d.h. sie wären in der Lage, im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation (vgl. § 80 Abs. 2 SGB X) tätig zu werden. Mindestanforderungen an das Personal: IT-Dienstleistungen insgesamt mindestens: 600 Fachkräfte; Datenschutz/Informationssicherheit in der IT mindestens: 50 Fachkräfte; Entwickler/Programmierer mindestens: 80 Fachkräfte; Business Intelligence mindestens: 10 Fachkräfte; IT-Architekten/Lösungsdesigner mindestens: 10 Fachkräfte; Automatisierung/KI/AI mindestens: 50 Fachkräfte; Big Data mindestens: 10 Fachkräfte; Projektleiter mindestens: 50 Fachkräfte; Projektunterstützung mindestens: 80 Fachkräfte; Prozessoptimierung mindestens: 80 Fachkräfte. Wurde diese Anzahl an Fachkräften nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Als Entscheidungskriterium bei Punktgleichheit wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe das Kriterium 2.2.2 der Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen herangezogen. Danach entscheidet die gegenwärtige Zahl der Fachkräfte im Bereich IT-Dienstleistungen, die Leistungen datenschutzkonform gem. Leistungsbeschreibung (Nr. 4.1.1.2) erbringen (unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 250
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Maßnahmen der Qualitätssicherung
Beschreibung: Der Bewerber soll angeben, ob er entweder über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt oder sich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar befindet. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung einschließlich Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability) bzw. der Nachweis über das laufende Zertifizierungsverfahren einzureichen. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Dieses Kriterium stellt keine Mindestanforderung dar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Scientology
Beschreibung: Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung Scientology. Es wird auf die Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Scientology) verwiesen. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es wird auf die Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) verwiesen. Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR abschließen oder bereits abgeschlossen hat, diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf Verlangen den Fortbestand jederzeit nachweisen wird (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen). Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 8
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 8
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Leistung datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung erbracht werden muss, d.h. der zum Einsatz kommende Externe muss im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation (vgl. § 80 Abs. 2 SGB X) tätig werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: c/o AOK Bayern -Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Kontaktperson: AOK PLUS, Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
Telefon: 0800 10590-80066
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09c49c94-2fed-4d33-949c-5a7742f858b9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2025 09:49:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 135501-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 42/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/02/2025