1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Naturschutzfachkartierung in den Städten Regensburg und Amberg
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum, die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
Kennung des Verfahrens: f795a087-c496-4967-b9ce-1879d84e5323
Interne Kennung: 2024000591
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Regensburg ohne Vögel
Beschreibung: Regensburg ohne Vögel
Interne Kennung: cc7a1ac1-bd32-4e45-b2a6-809e19b8f8a7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Regensburg ohne Vögel
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria Sprachkenntisse Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Projektleiter-/in/Stellvertreter/-in Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Je eine aussagekräftige Referenz ist ausreichend. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters/-in bzw. stellvertretenden Projektleiters-/in in folgenden Punkten überzeugend belegt: Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes. Die Referenz muss jeweils mindestens die jetzt vorgesehene Funktion (Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung) belegen. Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. Projektteam Benennung eines Projektteams und Personaleinsatzplan für Geländearbeit (Kartierer) über Formblatt Personaleinsatzplan. Beteiligung von Neueinsteigern Hinweis: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Kenntnisse in der technischen Bearbeitung Hinreichende Technische Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken (Access, Excel) und (GIS-Programmen) Vorhandener PKW und gültige Fahrerlaubnis Jede/r für Geländearbeiten eingesetzte Bearbeiter/in muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges gegeben sind, erfolgt die Wertung der Angebote nach folgenden Kriterien: Preis 50 % Fachliche Qualifikation des Bieters 50 % Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Bewertungsmatrix (Bewertungsmatrix_Stadt_X) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Folgende maximale Punktzahlen Gesamtleistungspunkte (L) können pro Los erreicht werden: Los 1: 375 Punkte Los 2: 450 Punkte Los 3: 175 Punkte Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Amberg
Beschreibung: Los 2 Amberg
Interne Kennung: 91099e2c-f2a4-4f6e-a077-2a5f28e68a59
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Amberg
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria Sprachkenntisse Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Projektleiter-/in/Stellvertreter/-in Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Je eine aussagekräftige Referenz ist ausreichend. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters/-in bzw. stellvertretenden Projektleiters-/in in folgenden Punkten überzeugend belegt: Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes. Die Referenz muss jeweils mindestens die jetzt vorgesehene Funktion (Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung) belegen. Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. Projektteam Benennung eines Projektteams und Personaleinsatzplan für Geländearbeit (Kartierer) über Formblatt Personaleinsatzplan. Beteiligung von Neueinsteigern Hinweis: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Kenntnisse in der technischen Bearbeitung Hinreichende Technische Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken (Access, Excel) und (GIS-Programmen) Vorhandener PKW und gültige Fahrerlaubnis Jede/r für Geländearbeiten eingesetzte Bearbeiter/in muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges gegeben sind, erfolgt die Wertung der Angebote nach folgenden Kriterien: Preis 50 % Fachliche Qualifikation des Bieters 50 % Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Bewertungsmatrix (Bewertungsmatrix_Stadt_X) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Folgende maximale Punktzahlen Gesamtleistungspunkte (L) können pro Los erreicht werden: Los 1: 375 Punkte Los 2: 450 Punkte Los 3: 175 Punkte Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Stadt Regensburg Vögel
Beschreibung: Stadt Regensburg Vögel
Interne Kennung: e8dc0444-864a-4f5a-9292-0865ff3db9ec
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Stadt Regensburg Vögel
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/suitabilitycriteria Sprachkenntisse Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Projektleiter-/in/Stellvertreter/-in Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Je eine aussagekräftige Referenz ist ausreichend. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters/-in bzw. stellvertretenden Projektleiters-/in in folgenden Punkten überzeugend belegt: Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes. Die Referenz muss jeweils mindestens die jetzt vorgesehene Funktion (Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung) belegen. Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. Projektteam Benennung eines Projektteams und Personaleinsatzplan für Geländearbeit (Kartierer) über Formblatt Personaleinsatzplan. Beteiligung von Neueinsteigern Hinweis: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Kenntnisse in der technischen Bearbeitung Hinreichende Technische Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken (Access, Excel) und (GIS-Programmen) Vorhandener PKW und gültige Fahrerlaubnis Jede/r für Geländearbeiten eingesetzte Bearbeiter/in muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fc8f6e42-cce4-4f3f-b1bb-80e2443b9439/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges gegeben sind, erfolgt die Wertung der Angebote nach folgenden Kriterien: Preis 50 % Fachliche Qualifikation des Bieters 50 % Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Bewertungsmatrix (Bewertungsmatrix_Stadt_X) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Folgende maximale Punktzahlen Gesamtleistungspunkte (L) können pro Los erreicht werden: Los 1: 375 Punkte Los 2: 450 Punkte Los 3: 175 Punkte Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer: 2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1
Abteilung: Referat Z4
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95030
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z4
Telefon: +49 928118000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7c088aa5-e807-4ba3-b538-a67897667655 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 00:00:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 125254-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025