1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Beschreibung: Baufachberater
Kennung des Verfahrens: 5c1fd262-4a04-43b2-b3f6-50fca1f4f827
Interne Kennung: 1200-0452-2024/001467
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Am vorliegenden Verfahren sind aus auftragsbezogenen Gründen diejenigen Büros nicht teilnahmeberechtigt, die bereits im Zuge der Maßnahme "Landestheater Coburg - Sanierung und Erweiterung" in einem aktiven Vertragsverhältnis mit dem Freistaat Bayern - vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg - stehen (z.B. Projektsteuerer, Objekt- oder Fachplaner, etc.). Finanzierungsvorbehalt: Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass im Zuge der Haushaltsplanung 2025 ff. ausreichend Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die ausschreibende Stelle geht davon aus, dass die voraussichtliche Bereitstellung der Mittel mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Der genaue Umfang kann jedoch noch nicht abschließend prognostiziert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Beschreibung: Fachberatungs- und Kontrollleistungen für die staatliche Baumaßnahme: Landestheater Coburg - Generalsanierung und Erweiterung Das Landestheater Coburg, ein mittelgroßes Dreispartentheater (Oper/Operette, Schauspiel und Ballett), das gemeinsam von der Stadt Coburg und dem Freistaat Bayern getragen wird, soll in den kommenden Jahren generalsaniert werden. Der Entwurf des mehrteiligen klassizistischen Gebäudes mit Foyer, Spiegelsaal, Zuschauerraum mit drei Rängen und Bühnenbau stammt vom herzoglichen Bauinspektor Carl Balthasar Harres, einem Schüler Schinkels. Ab 1838 wurde der Bau vom Rudolstädter Baurat Vincenz Fischer-Birnbaum vollendet. 1919 wurde das Theatergebäude aus dem Privatvermögen des Herzogs Carl Eduard, der 1918 zurücktrat, auf den Freistaat Bayern übertragen. Die Stadt Coburg verpflichtete sich den Spielbetrieb weiterzuführen und ist bis heute Betreiber des Theaters. Wegen der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern 1920 trat Bayern in diese Verpflichtung ein. Das führt zu einer Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern. Das Theater besteht aus einem dreigeschossigen Mittelbau mit hufeisenförmigem Zuschauerraum mit 550 Plätzen, quadratischen Bühnenhaus unter einem flach geneigten Satteldach, sowie zweigeschossigen seitlichen Flügeln für die Gesellschafts- und Nebenräume. Die letzte größere Erneuerung der Haus- und Theatertechnik fand in den Jahren 1970 bis 1977 statt. Inzwischen ist aus vielerlei Gründen eine Generalsanierung des Großen Hauses unumgänglich. Außerdem werden zusätzliche Flächen benötigt, so dass eine Erweiterung ebenfalls vorgesehen ist. Finanziert wird dieses Vorhaben vom Freistaat Bayern und der Stadt Coburg. Bauherr für dieses Vorhaben ist der Freistaat Bayern. Die Projektleitung übernimmt das Staatliche Bauamt Bamberg. Für die Planungsphase wird vom Staatlichen Bauamt Bamberg ein ständiger Ansprechpartner, der sogenannte Baufachberater, der als Schnittstelle zwischen der Stadt Coburg und dem Staatlichen Bauamt fungieren soll, benötigt. Dieser soll primär baufachliche Fragestellungen klären und muss daher über bühnentechnische Fachkenntnisse verfügen. Er soll vom Staatlichen Bauamt in die gesamte Planungsphase mit einbezogen werden. Seine Aufgabe wird dann sein, die Themen, zu denen Entscheidungen durch den Betreiber, der Stadt Coburg, zu treffen sind, zusammenzutragen, mit dem Landestheater aufzuarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Außerdem soll der sogenannte Baufachberater zusätzlich eine allgemeine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wahrnehmen und in diesem Rahmen auch mögliche Einsparpotentiale ermitteln und aufzeigen. Auf Abruf und je nach Bedarf überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Folgenden beschriebenen Leistungen zu spezifischen Themen. Der Vertrag weist daher die Charakteristika einer Rahmenvereinbarung auf: Der tatsächliche Bedarf (Umfang und Zeitpunkt der Beratungsleistungen) sind noch nicht konkret bekannt; die Größenordnung (maximaler oder minimaler Umfang der Leistung, Anfang und Ende des Leistungszeitraums) lassen sich jedoch eingrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch den Auftraggeber übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Konditionen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber vor. Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Leistungserbringung nach diesem Vertrag nicht vereinbar ist. Stufe 1: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Die Beauftragung beinhaltet folgende Handlungsbereiche bzw. Leistungen: Vorentwurfsplanung Handlungsbereich Information, Koordination und Dokumentation - Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen / der Bedarfsplanung in Abstimmung mit dem Nutzer - Dokumentation der Projektvorgaben - regelmäßiges Informieren der Projektgruppe nach Abstimmung mit Nutzer und Staatlichen Bauamt - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren Handlungsbereich Qualitäten und Quantitäten - Fachliche Bewertung der Planungsergebnisse - Kontrolle/Abgleichen der Ergebnisdokumentation der Vorplanungsphase Handlungsbereich Kosten - Fachliche Bewertung der von Objekt- und Fachplanern vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten oder angezeigten Kostensteigerungen - Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit dem Nutzer erarbeiten - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren - Berichterstattung an die Projektgruppe Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungen folgender Leistungsstufen beauftragt: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen; der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 8 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pauschalen sowie Tages- und Stundensätze
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981 531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0e3f38f2-3cb0-4819-8b4a-d34685c7370a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2025 13:22:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 108464-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2025