1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Beschreibung: Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 460 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 3 Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2025 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit oder ohne Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Traunstein und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr. Los 1 umfasst die Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1. Los 2 Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2. Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3. Neben der Beförderung zu den verschiedenen Standorten müssen in der Regel auch einzelne Menschen mit Behinderung zu Außenarbeitsplätzen befördert werden, welche sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung sämtlich im Landkreis Traunstein befinden. Die Adresse der Außenarbeitsplätze zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ergeben sich aus der "Beförderungsteilnehmerliste" je Los. Außerdem können außertourliche Fahrten anfallen, zum Beispiel krankheitsbedingte Sonderfahrten für einzelne Teilnehmer und/oder Fahrten aufgrund von behinderungsbedingter Teil-zeit. Fahrten im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten können eben-falls abgerufen werden In der Regel fallen solche Fahrten in einem Umfang von 10 bis 15 Fahrten pro Jahr an. Einmal jährlich finden im Rahmen von Teilhabe- oder Bildungsangeboten Bildungsfahren für die Beförderungsteilnehmer mit Zielorten im Landkreis Traunstein und/oder Landkreis Berchtesgadener Land, und/oder Landkreis Rosenheim und/oder der Stadt Salzburg statt. Diese Fahrten sind ebenfalls zu erbringen. Veränderungen hinsichtlich der Anzahl der Beförderungsteilnehmer und/oder der sonstigen, die Beförderungsleistung bestimmenden Umstände, sind über den Zeitraum der Leistungserbringung möglich. Neben der Beförderung der jeweiligen Beförderungsteilnehmer soll der Auftragnehmer im Falle des optionalen Abrufs durch den Auftraggeber auch Begleitpersonen stellen. Begleitpersonen sind Personen, die während der Beförderungsdauer der Beförderungsteilnehmer im eingesetzten Fahrzeug anwesend sind und den Beförderungsteilnehmern entsprechend dem Grad der Behinderung Hilfe leisten, bei Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern schlichten und bei Notfällen reagieren. Die Einzelheiten des Leistungsinhalts ergeben sich aus den Vergabeunterlagen "Beförderungsvertrag" je Los sowie den "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH".
Kennung des Verfahrens: 26b2b584-2845-4cd5-ad14-65e91681532d
Interne Kennung: 1098/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1W31CVMX Die für die Erstellung der Tourenplanung je Los im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH" unter Ziffer IX dargestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Korruption: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Betrugsbekämpfung: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Zahlungsunfähigkeit: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht) .
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Entrichtung von Steuern: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 "Südwestlicher Landkreis" - Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 1 "Südwestlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
Beschreibung: Los 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate
Beschreibung: Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Beschaffungsdienstleister: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Registrierungsnummer: DE131 564 271
Postanschrift: Bodelschwinghstraße 2
Stadt: Traunreut
Postleitzahl: 83301
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Telefon: +49 80311801-0
Fax: +49 80311801-80
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: DE0292066034
Postanschrift: Mühlbachbogen 1a
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Telefon: +49 803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Möller Rechtsanwälte PartG mbB
Registrierungsnummer: DE292066034
Postanschrift: Mühlbachbogen 1a
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Telefon: +49 803118010
Fax: +49 8031180180
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Unterlage "CLW-Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen......." wurde durch eine Version "V2" ersetzt. Diese Version enthält (gekennzeichnet durch rote Schrift) neue Termine und Fristen betreffend die Angebotsfrist, den voraussichtlichen Termin für die Versendung der Vorabinformation sowie die Bindefrist. Außerdem wurde bezüglich des Punktes "Prüfung und Wertung der Angebote" die ursprüngliche Unterlage wegen der abgeänderten Wertungsmethode betreffend Los 3 in diesem Punkt abgeändert (Abänderung ebenfalls durch rote Schrift gekennzeichnet). Die Unterlage "Liste der einzureichenden Unterlagen" wurde insofern ergänzt, dass bezüglich Los 3 die Vorlage der Datei (Excel-Tabelle) "Los 3 Beförderungsplatzkilometerpreis gesamt" abzugeben ist. Neu aufgenommen als Vergabeunterlage wurde aufgrund der Änderung der Wertungsmethode bei Los 3 die Excel-Tabelle "Los 3 Beförderungsplatzkilometerpreis gesamt". Anhand dieser Tabelle wird der Wertungspreis "Beförderungsplatzkilometerpreis gesamt" ermittelt. Neu aufgenommen wurden zwei Beispieltabellen (Excel-Tabellen "Los 3 Beispieltabelle Einsatz mehrere Fahrzeugtypen" sowie "Los 3 Beispieltabelle Einsatz nur 9-Sitzer", um den Bietern das Ausfüllen der abzugebenden Tabelle zu erleichtern. Aufgrund der veränderten Wertungsmethode bei Los 3 ist eine veränderte Unterlage "Los 3 Angebotsblatt" abzugeben, in welche die Bieter unter anderem den "Beförderungsplatzkilometer gesamt" einzutragen haben. Das Angebotsblatt wurde in Anlehnung an die neue Wertungsmethode inhaltlich abgeändert und durch eine neue Version "Los 3 Angebotsblatt_V2" ersetzt. Da es nunmehr möglich ist, bei Los 3 sowohl ausschließlich 9-Sitzer und/oder auch Fahrzeuge mit größerer Platzkapazität einzusetzen, wurde die Unterlage "Los 3 Beförderungsvertrag" in dem Punkt "Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge" entsprechend abgeändert. Eine Unterlage mit entsprechendem Inhalt wurde als "Los 3 Beförderungsvertrag_V2" hochgeladen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 14/01/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 361a55df-cfbe-471a-b4b2-3c7da5c9a83c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 18:33:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 31484-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2025