1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut (ZRF)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Velden
Beschreibung: Zwischen dem ZRF und dem Durchführenden (MRD gGmbH) besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß Art. 13 Abs. 5 BayRDG vom 14.01.2014 (im Folgenden: Durchführungsvertrag). Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes an zwei Standorten (Niederaichbach und Velden) im Rettungsdienstbereich des ZRF. Der Vertrag ist bislang einmalig im Rahmen der ersten Änderungsvereinbarung im Jahr 2016 geändert worden. Gegenstand dieser ersten Änderung war die Erhöhung der KTW-Vorhaltung des Krankentransportes an der Rettungswache Niederaichbach. Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat nun eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Dabei hat das INM auch den Standort Velden betrachtet, wenngleich dieser nicht im Rettungsdienstbereich Erding, sondern im Rettungsdienstbereich Landshut gelegen ist. Für den Standort Velden wird vom INM eine Erhöhung der Vorhaltestunden wie folgt empfohlen (siehe S. 3 f der Detailanalyse): „Für den Versorgungsbereich Taufkirchen wird empfohlen, die Vorhaltungszeiten des Stellplatzes Velden (Rettungsdienstbereich Landshut) auszuweiten. Konkret wird die Vorhaltung von Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr als bedarfsnotwendig erachtet. Dadurch werden temporäre Distanzprobleme insbesondere in den Gemeinden Neufraunhofen und Buchbach reduziert. Diese Maßnahme entspricht einer RTW-Vorhaltungsausweitung um 15 Wochenstunden. Durch die bestehende Lozierung dieses Standorts an der Grenze zwischen den Versor-gungsbereichen Taufkirchen und Vilsbiburg besteht insbesondere für die östliche Region des Versorgungsbereichs Taufkirchen sowie für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein ho-her Einsatzwert. Durch die längere Verfügbarkeit werden Distanzprobleme außerhalb der Vorhaltungszeiten des in Velden stationierten RTW insbesondere in den Gemeinden Neufraunhofen und Buchbach reduziert und der RTW steht somit länger für Duplizitätsfälle in Taufkirchen (Vils) zur Verfügung.“ Die MRD gGmbH hält am Standort Velden derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 104 Stunden vor. Seitens des INM wird für diesen Stellplatz Erhöhung der Vorhaltung auf 119 Wochenstunden empfohlen. Dies entspricht einer zusätzlichen Vorhaltung in Velden von absolut 15 Stunden bzw. relativ rund 14 %. Die Erhöhung der Vorhaltezeiten am Standort Velden soll durch die vorliegende zweite Änderungsvereinbarung vertraglich geregelt werden.
Kennung des Verfahrens: 903d7c6e-ff0e-4d3e-bb25-d764953c3766
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Andere
other - Die vorliegende Vertragsänderung unterliegt den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (insb. Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG). Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine unmittelbare Anwendung. Für die Auslegung des Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG sind jedoch die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts, speziell der §§ 132, 154 Nr. 3 GWB heranzuziehen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes an den Standorten Niederaichbach und Velden
Beschreibung: Gegenstand der Änderung ist die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes am Standort Velden
Interne Kennung: Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Velden
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut (ZRF)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 341201-2023
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Vorhalteerhöhung wurde durch das Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) im Rahmen seiner Detailanalyse empfohlen. Die Empfehlung dient dem Zweck, die Versorgungssituation zu verbessern. Die Notwendigkeit der Vorhalteerhöhung konnte wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Höhe bei Vertragsschluss vorhergesehen werden. Denn die Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun die Vorhalteerhöhung erfordern, waren in der Form damals nicht zu antizipieren. Hierzu sowie für die Kostenübernahme durch die Kostenträger bedurfte es vielmehr einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so noch nicht vorlag. Die Begutachtung durch das INM im Rahmen der Detailanalyse, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter diese Maßnahmen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Landshut einen unvorhersehbaren Umstand dar.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Für den Standort Velden wird dazu vom INM eine Vorhalteerhöhung empfohlen. Die MRD gGmbH hält am Standort Velden derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 104 Stunden vor. Seitens des INM wird für diesen Stellplatz Erhöhung der Vorhaltung auf 119 Wochenstunden empfohlen (siehe oben Ziffer 2.1). Dies entspricht einem Plus der Vorhaltung in Velden von absolut 15 Stunden bzw. relativ rund 14 %. Die Erhöhung der Vorhaltezeiten am Standort Velden soll durch die vorliegende zweite Änderungsvereinbarung vertraglich geregelt werden
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut (ZRF)
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Josef-Neumeier-Allee 3
Stadt: Essenbach
Postleitzahl: 84051
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle des ZRF Landshut
Telefon: 08703 9055 - 1110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Postfach 110165
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 0941-5022-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Malteser Rettungsdienst gemeinnützige GmbH (MRD)
Registrierungsnummer: 3
Postanschrift: Streitfeldstraße 1
Stadt: München
Postleitzahl: 81673
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 43608 500
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38138e2e-27f5-412f-ab26-fe171c20b679 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 40
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 09:29:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 28474-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025