Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft – München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW

17713-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft – München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW
OJ S 7/2025 10/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMünchen Klinik gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMünchen Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der München Klinik gGmbH (im Folgenden: AG) über baubetriebliche Beratungsleistungen.
Kennung des Verfahrens0b20d1dd-f877-499f-9edb-9e164ea70f71
Interne KennungKH ENB1.7049.013
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 043 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y32566Q Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt hinsichtlich der angegebenen Referenzen gemäß Ziffer B.II.4.i) BWB vergeben: A) Bepunktung hinsichtlich des addierten Auftragswerts aller Referenzen Alle drei (3) vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i) BWB benannten, die dort genannten Anforderungen erfüllenden Referenzprojekte weisen zusammengerechnet (Addition für Bewerbungszwecke, auch falls die Aufträge nicht parallel erbracht worden sind) folgenden Auftragswert auf: > 800.000,00 EUR netto: 3 Punkte > 600.000,00 EUR netto bis 800.000,00 EUR netto: 2 Punkte > 400.000,00 EUR netto bis 600.000,00 EUR netto: 1 Punkt B) Bepunktung Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gem. Ziffer B.II.4.i)aa) BWB 1) Nachtragshöhen Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragshöhen des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 5 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio.: 2 Punkte > EUR 3 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Nachtragsanzahl Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Nachtragsanzahl des Referenzprojektes im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 7: 3 Punkte 6: 2 Punkte 5: 1 Punkt 3) Anzahl Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Jedes vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)aa) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende, Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der öffentlichen Auftraggeber im Sinne von Ziffer B.II.4.i)aa) BWB wie folgt bepunktet: 2: 2 Punkte 1: 1 Punkt C) Bepunktung hinsichtlich der Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gem. Ziffer B.II.4.i)bb) BWB 1) Höhe Zahlungsansprüche Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Höhen der im Referenzprojekt bewerteten Zahlungsansprüche im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: > EUR 6 Mio.: 3 Punkte > EUR 4 Mio. bis EUR 6 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio. bis EUR 4 Mio.: 1 Punkt 2) Anzahl TGA-Gewerke Das vom Bewerber nach Ziffer B.II.4.i)bb) BWB benannte, die dort genannten Anforderungen erfüllende Referenzprojekt wird im Hinblick auf die Anzahl der TGA-Gewerke, hinsichtlich derer Zahlungsansprüche bewertet wurden im Sinne von Ziffer B.II.4.i)bb) BWB wie folgt bepunktet: 5: 3 Punkte 4: 2 Punkte 3: 1 Punkt Insgesamt können daher max. 25 Punkte mit den insgesamt 3 Referenzen erzielt werden (3 + 2 x 3 + 2 x 3 +2 x 2 + 3 + 3).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: München Klinik gGmbH: Rahmenvertrag baubetriebliche Beratung - VgV-Verhandlungsverfahren mit TNW
Beschreibung: Der AG beabsichtigt die Beschaffung baubetrieblicher Beratungsleistungen. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Rahmenvertrages erbracht, nach dessen Maßgabe eine Beauftragung des Auftragnehmers (im Folgenden: AN) durch den AG im Rahmen von Einzelaufträgen erfolgen kann. Art und Umfang der durch den AN zu erbringenden Leistungen auf Basis von Einzelabrufen ergeben sich insbesondere aus: - der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 der Vergabeunterlagen; - dem Vertrag, Anlage AV_12 der Vergabeunterlagen. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind danach in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 1: Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros (nachfolgend auch "Unternehmen") wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 2: Unterstützung des AG/der MÜKP bei Verhandlungen zum Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen mit Unternehmen über Nachträge wegen gestörtem Bauablauf - Leistungsbereich 3: Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Forderungen von Unternehmen gegen den AG bzw. des AG gegen die Unternehmen und Zuarbeit im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Dem AG ist es hierbei wichtig, dass der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb von an den vertragsgegenständlichen Bauprojekten beteiligten Unternehmen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten erachtet der AG deshalb eine strikte Trennung zwischen dem AN als baubetrieblicher Berater einerseits und v.g. Unternehmen andererseits als zwingend notwendig.
Interne Kennung: KH ENB1.7049.013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat das Recht (Option), die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern, d.h. bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von sechs Jahren. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben, die spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit zugehen muss.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAusschlussgründe
Beschreibung1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBerufshaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen anpassen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), von mindestens 3.000.000,00 EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungZahl und Art der Beschäftigten und der Führungskräfte
BeschreibungEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers von zusammengerechnet mindestens acht (8) jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
BeschreibungEigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von Unternehmen wegen gestörtem Bauablauf - genau eine (1) Referenz über die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung von Forderungen von oder gegen Unternehmen - wobei die Auftragswerte dieser insgesamt drei (3) Referenzen zusammenaddiert insgesamt mindestens 300.000,00 EUR netto betragen müssen jeweils mit Angabe - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Auftragswerts, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn diese alle folgenden Anforderungen erfüllt: A) Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gemäß Ziffer III. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1). "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die baubetriebliche Beratung war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung von baubetrieblichen Beratungsleistungen, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurden, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf Nachträge wegen gestörtem Bauablauf betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Referenzprojekt geprüften Nachträge wegen gestörtem Bauablauf weisen eine geltend gemachte Höhe von in Summe mindestens 2.000.000 EUR netto auf; (4) Das Referenzprojekt bezieht sich auf die baubetriebliche Prüfung von mindestens 4 Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend. B) Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gemäß Ziffer V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1); "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung der Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurde, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf ein Sachverständigengutachten betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Sachverständigengutachten bewerteten Zahlungsansprüche betragen in Summe aller Ansprüche mindestens EUR 1.000.000,00 netto; (4) Die im Sachverständigengutachten bewerteten Zahlungsansprüche betreffen mindestens zwei (2) unterschiedliche TGA-Gewerke; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend; (6) das Referenzprojekt hat einen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB als Auftraggeber. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben in der Anlage TW_2 verwiesen. Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der vorgesehenen Anlage TW_2 jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32566Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32566Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vertrag
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMünchen Klinik gGmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
Registrierungsnummer: DE 814184919
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48  
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
Telefon: +49 893068-5950
Fax: +49 893068-5951
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung76e5d5b9-93c7-4480-85e4-a6b740a7e186-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungZiffer 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Umsatz Mindestanforderung "Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023)" wurde herabgesenkt auf mindestens 1.000.000,00 EUR netto
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenZiffer 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Umsatz Mindestanforderung "Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (baubetriebliche Beratung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern III. bis V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023)" wurde herabgesenkt auf mindestens 1.000.000,00 EUR netto
Änderung der Auftragsunterlagen am09/01/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b583235-3a7b-42dc-8e90-dc2be6826798 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2025 10:59:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 17713-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 7/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/01/2025

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Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
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Bubenreuth
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Buchdorf
Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
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Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
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Burgstädt
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
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Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Collenberg
Colmberg
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Dasing
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Denklingen
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Dietmannsried
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