5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79110000 Juristische Beratung und Vertretung, 79111000 Rechtsberatung, 79112000 Vertretung vor Gericht, 79140000 Rechtsberatung und -auskunft
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Das Auftragsvolumen wird bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren auf bis zu 1300 Personentage (PT) - entspricht 10.400 Stunden - geschätzt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch automatisch spätestens (i) nach einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren und/oder (ii) bei Erreichen des genannten Höchstwertes von 1.300 Personentagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 725 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 725 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Vertrag endet jedoch automatisch spätestens (i) nach einer maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren und/oder (ii) bei Erreichen des genannten Höchstwertes von 1.300 Personentagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 und § 130 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichendes maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Eigenerklärungen, Auskunft Wettbewerbsregister, Statistische Angaben
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: einfache Richtwertmethode
Beschreibung: Preis-Leistung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/02/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 bis 4 VgV: (Auszug) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber auf Grundlage der Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung sowie den Besonderen Vertragsbedingungen) zustande. Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches(SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; sowie: Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Übersichteinzureichende Unterlagen Angebot"
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Geheimhaltungsvereinbarung des Bieters/Bietergemeinschaft/verbundene Unternehmen betreffend des Vergabeverfahrens.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote(Angebotsfrist)gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1bis Nr. 3 GWB),damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)