5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45251160 Windenergieanlagen, 45233120 Straßenbauarbeiten, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Projektvertrag enthält eine Stufenbeauftragung. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Projektierung, schlüsselfertigen Errichtung und technischen Betrieb von Windenergieanlagen an bereits identifizierten Standorten beauftragt. Die Standorte für das Los 1 und Los 2 ergeben sich aus der Anlage E02 der Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine Verlängerungsoption des Projektvertrages möglich.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 110 539 000,00 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Geschäftsführung in der Projektgesellschaft
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen im Projektvertrag zur Geschäftsführung in sämtlichen Projektgesellschaften bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 17 Abs. 3 des Projektvertrags wählen. Wird die Geschäftsführung von der Komplementärin in der jeweiligen Projektgesellschaft allein übernommen (volle Punktzahl) oder die Geschäftsführung wird in der Bauphase von der Komplementärin und einem geschäftsführenden Kommanditisten gemeinsam übernommen (keine Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Grundsätzliches Mehrheitserfordernis für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Projektgesellschaft
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur grundsätzlichen Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 12 Abs. 3 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung entweder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zum Wirtschaftsplan
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Wirtschaftsplans bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 14 Abs. 3 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis zu Entnahmen
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Entnahmen bewertet. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 16 Abs. 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags wählen. Hiernach werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über Entnahmen vom Kapitalkonto II mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (volle Punktzahl) oder mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (keine Punkte) gefasst.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelung der Abfindung bei Ausscheiden mit Abschlägen
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zu den Rechtsfolgen des Ausscheidens aus der Kooperation berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 21 Abs. 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags bzw. § 20 Abs. 2 lit. b) des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 21 Abs. 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags) steht dem aus der Gesellschaft aufgrund Kündigung oder Ausschluss ausscheidenden Kommanditisten eine Abfindung bzw. Kaufpreis in Höhe von 2/3 des anteiligen Unternehmenswerts (volle Punktzahl) oder in Höhe des gesamten Unternehmenswerts (keine Punkte) zu. Im Falle der Kündigung des Konsortialvertrags (§ 20 Abs. 2 lit. b) des jeweiligen Konsortialvertrags) und Annahme des Übernahmeangebots auf Übertragung der Anteile durch den kommunalen Partner steht dem ausscheidenden Kooperationspartner ein Kaufpreis in Höhe von 2/3 des anteiligen Unternehmenswerts (volle Punktzahl) oder in Höhe des gesamten Unternehmenswerts (keine Punkte) zu. Die Wahl kann nur einheitlich erfolgen.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Hiernach trifft § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags keine weiteren Regelungen bei Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners (keine Punkte) oder § 23 des Projektvertrags bzw. § 19 des jeweiligen Konsortialvertrags regelt Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen zur Änderung der Beteiligungsstruktur des Kooperationspartners (volle Punktzahl). Die Wahl kann nur einheitlich erfolgen.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regelung zur Vinkulierung der Anteile mit Vorerwerbsrecht
Beschreibung: Innerhalb dieses Kriteriums werden Regelungen zur Vinkulierung der Anteile mit Vorerwerbsrecht berücksichtigt. Die Bieter können zwischen zwei Regelungsvorschlägen in § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags wählen. Hiernach trifft § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags keine weiteren Regelungen zum Vorerwerbsrecht der vinkulierten Anteile (keine Punkte) oder § 15 des jeweiligen Konsortialvertrags regelt Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen des Vorerwerbsrechts der vinkulierten Anteile (volle Punktzahl).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Prognose Wirtschaftlichkeit und angebotene Zielrendite
Beschreibung: Die kommunalen Partner und der Kooperationspartner sind sich bewusst, dass die Projektentwicklung und Beteiligung an der Kooperationsgesellschaft eine wirtschaftliche Betätigung darstellen, die mit Chancen und Risiken verbunden ist. Der Kooperationspartner wird im Rahmen der Ausschreibung mit seinem Angebot planerische Zielrenditen für die vorgegebenen Windparks ermitteln und anbieten. Zur Plausibilisierung sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Windparkstandorte mit Templates aufzustellen (Anlage D03 u. D04). Die Zielrendite muss mindestens von 5 % p. a. nach Steuern für jede Projektgesellschaft einreichen. Projektierungsgewinne der Regionalwerke bleiben bei der Betrachtung außer Betracht. Von den ermittelten Zielrenditen wird ein Durchschnittswert gebildet, der in die Wertung eingeht (siehe dazu Anlage D02 "Durchschnittswert der planerische Zielrenditen p.a. nach Steuern für Windpark I und II"). Die Zielrenditen werden im Vertragswerk u.a. Maßstab für die Verpflichtung, in die Projektumsetzung des jeweiligen Windparks einzutreten.
Gewichtung (Punkte, genau): 300
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliches Leistungserbringungskonzept
Beschreibung: Es wird ein Konzept zur Herangehensweise bei der Umsetzung des Ausbauzieles hinsichtlich der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Termineinhaltung erwartet, wobei der Auftraggeber auf eine zügigen planerischen sowie baulichen Realisierung ggf. unter Bezugnahme in der Vergangenheit oder derzeit realisierte Projekte setzt. Das fachliche Leistungserbringungskonzept soll die Projektrealisierung in verschiedene Phasen aufteilen und nach Planungs- und Bauleistungen betreffend der WEA unterscheiden. Es wird erwartet, dass der Kooperationspartner eine Ablaufplanung zur Steuerung der Bauvorhaben für das Gesamtprojekt in Monatsschärfe entwirft und darin Abläufe und Abhängigkeiten aufzeigt. Der Gesamttermin- und -ablaufplan soll mind. 4 Meilensteine je Projektgesellschaft aufweisen.
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Allgemeine Projektorganisation
Beschreibung: Hier sollen die Zuständigkeiten, die interne Zusammenarbeit, die Arbeitsabläufe, die Schnittstellen und die allgemeine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber dargestellt werden. Das Konzept kann bis zu 5 Din A 4-Seiten umfassen (Arial, 12 pt, einzeilig) und ist als selbst zu erstellendes Projektorganisationskonzept einzureichen. Es sind die einzusetzenden Mitarbeiter zu benennen.
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck der Angebotspräsentation
Beschreibung: Bewertet werden im Rahmen einer Angebotspräsentation die Aspekte Teampräsenz, Durchsetzungsfähigkeit Projektleiter, Vermittlung komplexer Sachverhalte, Lesbarkeit der Präsentation, kritischer Diskussionspartner und Einhaltung Zeitmanagement.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regionalwerke Landkreis Cham gKU
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)