1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nüdlingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzneubau Grundschule und Neubau Hort, Nüdlingen
Beschreibung: Das Grundstück liegt an der Josef-Willmann-Straße, unweit vom historischen Zentrum der Gemeinde Nüdlingen. Im Osten liegen die Gebäude der bestehenden Schlossbergschule sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Umgriff im Norden ist durch einen Spielplatz, Parkplatz und einer Sportfläche mit Soccer- und Beachvolleyballfeld abgetrennt zur kleinteiligen Wohnbebauung, die sich in Richtung historischen Ortskern verdichtet. Südlich des Baugrundstücks befindet sich unmittelbar der Verkehrsübungsplatz und im Anschluss eine Tennisanlage mit Vereinsgebäude. Im Osten grenzen zwei Ackerflächen und nachfolgende Wohnbebauung an den Bauplatz an. Als Grundstück steht der gegenwärtige Sportplatz der Schlossberg-Grundschule Nüdlingen zur Verfügung. Auf dem Grundstück befinden sich die Schlossberghalle, vereinzelte Bäume und kleinere Baumgruppen. Es ist geplant so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Die Außenanlage wird überarbeitet, Sportflächen wie Allwetterplatz, Sprunggrube und 50m Laufbahn werden in der Freifläche integriert.
Kennung des Verfahrens: 9221338e-6211-47b2-a26b-cab9286385b9
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nüdlingen
Postleitzahl: 97720
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Beschreibung: Die Gemeinde Nüdlingen beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule und den Neubau eines Hortes. Schule und Hort sind als separate Baukörper geplant und werden auf dem Gelände des derzeitigen Sportplatzes errichtet. Bedingt durch die derzeitige Nutzung als Sportplatz liegt ein ebenes Baufeld vor.Die Schule weist eine Grundrissabmessung von ca. 29 x 27 m auf und verfügt über drei oberirdische Geschosse und ist einfach unterkellert. Im Eingangsbereich kragen die Obergeschosse ca. 2,50 m über das Erdgeschoss aus. Die oberen Geschosse gliedern sich mit einer umlaufenden Galerie um einen Luftraum über der Pausenhalle. Der Luftraum wird mit einem Glasdach nach oben begrenzt.Der Hort weist eine Grundrissabmessung von ca. 27 x 24 m auf, verfügt über zwei Geschosse und ist nicht unterkellert. Auch beim Hort erfolgt die Überdachung des Eingangsbereiches durch eine Auskragung des Obergeschosses. Analog der Schule erhält der Hort einen zweigeschossigen Luftraum mit Glasdach. In diesem Luftraum befindet sich eine zentrale Treppe, die das Obergeschoss erschließt.Während des Ausführungszeitraumes ist die bestehenden Schlossbergschule sowie die angegliederte Schlossberghalle weiterhin in Nutzung. Da in diesem Zeitraum mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, ist bei dendurchzuführenden Arbeiten auf äußerste Sorgfalt und Sicherheit zu achten.Baukonstruktion:Die Bauwerke Schule und Hort sind als konventionelle Stahlbetonkonstruktion konzipiert. Die Lastabtragung erfolgt über Stützen, Wandschotten und Decken. Stahlbetonwände in Längs- und Querrichtung bilden die Aussteifung. Beide Gebäude werden entsprechend dem Bodengutachten auf elastisch gebetteten Bodenplatten gegründet. Hierfür ist beim Hort ein 40 cm dickes und bei der Schule ein 30 cm Gründungspolster aus Schotter vorzusehen.Bauteile (Keller, Aufzugsunterfahrt, Erschließungsschacht) unter der Bodenplatte, werden in wasserundurchlässigen Beton in Verbindung mit einem Frischbetonverbundsystem ausgeführt.Fenster und Fassaden: Die geschlossenen Fassadenbereiche erhalten ein WDVS mit einer Deckschicht als Klinkerriemchen. Fenster- und Fassadenöffnungen werden primär Fensterelemente mit außenliegende Markisoletten als Sonnenschutz ausgeführt. Die großflächigen Eingangsbereiche erhalten eine Pfosten-Riegel Fassade.Dachdeckung: die Dächer werden als Flachdächer mit einer Kunststoffdachbahn auf einer Gefälledämmung ausgeführt.Dachnutzungen: Lüftungsanlage für Hort und Kochküche, PH-Anlage Bodenbeläge: Hort, Unterrichts- und Verwaltungsräume erhalten Parkettböden, der Eingangsbereich, Aula, Flure und Treppen erhalten einen Natursteinbelag, die Sanitärbereiche werden gefliest, in den Technikräumen wird ein diffusionsoffener, staubbindender Anstrich aufgebracht.Deckenuntersicht, abgehängte Decken: Die Deckenuntersichten werden in den Fluren und Räumen mit abgehängten Gipskarton-/ Akustikdecken verkleidet.Nichttragende Raumtrennwände werden als Mauerwerk, aus Kalksandstein ausgeführt. Die Sanitärbereiche werden mit Gipskartonständerwänden bzw. GKVorwänden ausgeführt und gefliest.Entwässerung, der Anschluss des Gebäudes an die Kanalisation erfolgt im Trennsystem. Die Entsorgung fetthaltiger Abwässer (Kochküche Hort) erfolgt über einen Fettabscheider mit Entnahmeschacht.Die Dachentwässerung erfolgt innenliegend als Freispiegelentwässerung.Baugrundgutachten:Das Geotechnische Gutachten ist als Anlage beigefügt und bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.Ergänzender geotechnischer Bericht zum neuen Standort „Sportplatz“ vom 19.09.2023 erstellt von GMP-Geotechnik GmbH & Co KG, Würzburg Baugrundverhältnisse: Das Baugrundstück wird derzeit als Sportplatz genutzt. Das Hanggrundstück wurde hierfür mit Abgrabungen und Auffüllungen terrassiert. Entsprechend dem Bodengutachten ist mit folgenden Baugrundschichten zu rechnen: Oberboden Auffüllungen Lehm Verwitterungsschichten Festgestein des Oberen Buntsandsteins Bei der Grundschule werden die weniger tragfähigen oberen Schichten mit dem Keller durchfahren. Die Gründung des Hortes soll auf einer Schotteraustauschschicht in den Auffüllungen erfolgen.Kampfmittel:Das Gelände wird kampfmittelfrei übergeben.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nüdlingen
Postleitzahl: 97720
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 05/06/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nüdlingen
Registrierungsnummer: DE233612985
Postanschrift: Kissinger Str. 1
Stadt: Nüdlingen
Postleitzahl: 97720
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
Telefon: +49 97172710
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 098153-1277
Fax: 098153-1837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 098153-1277
Fax: 098153-1837
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e43920f2-9e7b-45a0-bd15-6c2829767054 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2024 15:01:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 767320-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024