Deutschland – Bereitstellung von Software – Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service

755391-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bereitstellung von Software – Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service
OJ S 241/2024 11/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service
BeschreibungGegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung.
Kennung des Verfahrens8034e9ea-18c5-495b-aa9e-74e321a1ef2b
Interne Kennung125124
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDer Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 119 Abs. 5 GWB; § 14 Abs. 3, § 17 VgV).
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRingstraße 4-7  
StadtPfarrkirchen
Postleitzahl84347
Land, Gliederung (NUTS)Rottal-Inn (DE22A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9P563W Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
KorruptionEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
BetrugsbekämpfungEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Entrichtung von SteuernEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service
Beschreibung: Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung. Die einzelnen Module der Cloud-Lösung werden schrittweise ausgerollt. Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis sowie dem Vertrag.
Interne Kennung: 125124
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbringen hat, gehören insbesondere: - Durchführung von Schulungen (für Anwender und Administratoren der Software), - Support (mit Support ist die Bearbeitung von über die Störungsbeseitigung hinausgehende Anfragen gemeint). (vgl. hierzu insbesondere Ziffer 3.3 des EVB-IT-Cloudvertrags)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ringstraße 4-7  
Stadt: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land, Gliederung (NUTS): Rottal-Inn (DE22A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit72 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate ("Verlängerungszeitraum"), sofern er nicht von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird."
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen B.I. des Verfahrensbriefs). Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte. 2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl: - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet. - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden. - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern. - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann. - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen. - Employee & Manager-Self-Service (ESS & MSS): 1 Punkt Die Funktionalität "ESS & MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungI. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungII. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungIII. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungIV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungV. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungVorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVI. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen)
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (cloudbasierte HR-Lösungen).

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVII. Betriebshaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält und diese im Auftragsfall beibehalten wird oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungVIII. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023).
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen (angestellte Mitarbeiter) und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungIX. Referenzen
BeschreibungEigenerklärung des Unternehmens über mindestens eine (1) und höchstens 10 geeignete Referenzen des Unternehmens für in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachte Leistungen zur Implementierung und Lizensierung einer cloudbasierten Softwarelösung für den HR-Bereich, jeweils mit den in den Tabellen in Anhang 2 des Formblatts "Anlage TW1 Teilnahmeantrag" geforderten Angaben. Damit die Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gegenstand der Referenz ist die Bereitstellung und der Betrieb einer cloudbasierten Softwarelösung für den HR-Bereich (nachfolgend: HR-Lösung), die alle der folgenden Anforderungen erfüllt: a) Bei der referenzgegenständlichen HR-Lösung handelt es sich um eine "einheitliche Lösung". (Mit einer "einheitlichen Lösung" ist gemeint, dass die HR-Softwarelösung als All-In-One-System dient, das sämtliche relevanten Funktionen in einer einheitlichen Plattform mit einheitlicher Nutzeroberfläche integriert. Als relevante Funktionen gelten alle nachfolgend genannten Funktionalitäten sowie alle unter C.I. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) genannten Funktionalitäten, soweit sie Gegenstand der referenzgegenständlichen HR-Lösung sind. Durch diese Integration wird Folgendes sichergestellt: - Verschiedene HR-Bereiche wie z.B. Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Bewerbermanagement sowie Zeit- und Abwesenheitserfassung werden in einer zentralen Lösung vereint und Doppelstrukturen (insb. doppelte Datenbankstrukturen) vermieden. - Die Effektivität wird erhöht, administrative Aufwände werden minimiert und das Risiko von Fehlern, die durch unvollständig gepflegte oder doppelte Datenbestände entstehen könnten, wird reduziert. - Es wird sichergestellt, dass alle Daten einheitlich und konsistent erfasst und verarbeitet werden (Single Point of Truth). - Es gibt eine einheitliche Nutzerverwaltung, über die der Zugriff auf sämtliche Funktionen gesteuert werden kann.) b) Die referenzgegenständliche HR-Lösung weist mindestens die folgenden Funktionalitäten auf: (1) Lohn- und Gehaltsabrechnung im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die automatisierte Berechnung und Auszahlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen und die Führung von Lohnkonten unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtlichen, und tarifvertraglichen Vorschriften aufweist. (2) Besoldungsabrechnung von Beamten. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die automatisierte Berechnung und Auszahlung der Besoldung von Beamten und die Führung von Besoldungskonten unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere einkommenssteuer-, sozialversicherungs- und besoldungsrechtlichen Vorschriften aufweist. (3) Stellenplanung. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist i. eine fortlaufende Stellenplanung und -bewirtschaftung durchführen zu können, ii. einen Soll-Stellenplan zu hinterlegen, iii. einen Ist-Stellenplan dazustellen, iv. Kostenstellen zuzuweisen, v. und Voll- und Teilzeitstellen abzubilden. (4) Personalkostenplanung. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus den Daten der Stellenplanung heraus eine Berechnung der Personalkosten durchführen zu können. (5) Elektronische Personalakte. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung eine elektronische Personalakte, für deren Benutzung und Einsicht variable Nutzerrechte vergeben werden können (z.B. Zugriff nur auf bestimmte Dokumentenkategorien), aufweist. (6) Zeitwirtschaft. Diese Funktionalität liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung ein Zeiterfassungssystem aufweist. 2. Die referenzgegenständliche HR-Lösung wird für mindestens 600 Abrechnungsfälle genutzt. Ein Abrechnungsfall entspricht einem im System angelegten Personalstammsatz eines/einer Beschäftigten. Nach dem Ausscheiden gilt der/die Beschäftigte ("ehemalige Beschäftigte") weiterhin als Abrechnungsfall bis die verbleibenden Entgeltansprüche geleistet und Beträge zur Sozialversicherung und Steuern berechnet wurden. Im Übrigen gelten ehemalige Beschäftigte nicht als Abrechnungsfälle, auch wenn zu ihnen sonstige Bescheinigungen oder Dokumente erstellt oder Zeiten bewertet werden. 3. Die referenzgegenständliche HR-Lösung ist seit mindestens zwei vollen Kalenderjahren im produktiven Einsatz, d.h. seit dem "Go-Live" der HR-Lösung sind mindestens zwei volle Kalenderjahre vergangen. 4. Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Vgl. zu den Auswahlkriterien unter "Zusätzliche Informationen" dieser Auftragsbekanntmachung und unter C. der Anlage TW1 (Teilnahmeantrag) der Vergabeunterlagen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)125
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertungskriterien aus "Leistungsverzeichnis"
Beschreibung: In der Datei "Leistungsverzeichnis" sind in den jeweiligen Registern Bewertungskriterien vorgesehen. Gibt der Bieter für das jeweilige Bewertungskriterium in der Spalte E "Ja" an, erhält er hierfür die in der Spalte G genannte Punktzahl. Die im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird in Spalte H angezeigt. Die vom Bieter für alle Bewertungskriterien des "Leistungsverzeichnisses" erzielten Punkte (im Register "0. Bewertungsmatrix" in der Zelle H20) sind die im Zuschlagskriterium Nr. 1 "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" erreichten Bewertungspunkte (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Usability-Konzept
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium "Usability-Konzept" wird die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software in zwei verschiedenen Unterkriterien bewertet. "Benutzerfreundlich" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums einschließlich der Unterkriterien bedeutet, dass die Software von den Benutzern (Mitarbeiter der Personalabteilung, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter; für Self-Service-Funktion: alle Mitarbeiter des Landratsamts) intuitiv, effektiv und effizient angewendet werden kann. "Intuitiv" bedeutet, dass die Bedienung der Software für Benutzer selbsterklärend (d.h. ohne Schulung verständlich) ist. "Effektiv" bedeutet, dass der Benutzer sein Ziel erreichen kann. "Effizient" bedeutet, dass das Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreichbar ist. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Usability-Konzept für die nachfolgend genannten Unterkriterien Nr. 1 und 2 nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des in den Unterkriterien genannten Ziels sicherstellt. Unterkriterium Nr. 1: Benutzerfreundlichkeit der Software (Gewichtung: 80% im Vergleich zu dem anderem Unterkriterium dieses Zuschlagskriteriums) Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software im o.g. Sinn im Hinblick auf die Aspekte "Benutzerführung", "Anpassungsfähigkeit" und "Design". Der Bieter hat für jeden dieser Aspekte zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die Erreichung dieses Ziels sicherstellt. a. Benutzerführung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software den Benutzer durch die verschiedenen Funktionen führt, inklusive Hilfestellungen bei der Bedienung. b. Anpassungsfähigkeit: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software auf unterschiedliche Nutzeranforderungen (z.B. verschiedene Rollen und Berechtigungen) reagiert und sich den Arbeitsabläufen anpasst. c. Design: Der Bieter hat die Gestaltung der Benutzeroberfläche im Hinblick auf Klarheit und Lesbarkeit zu beschreiben. Unterkriterium Nr. 2: Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung (Gewichtung: 20% im Vergleich zu dem anderem Unterkriterium dieses Zuschlagskriteriums) Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung. Der Bieter hat dazustellen, ob und inwiefern die Software auch für mobile Endgeräte optimiert ist und dadurch die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung sichergestellt ist. Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement-Konzept
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium "Projektmanagement-Konzept" wird das Projektmanagement des Bieters bewertet. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Konzept nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des nachfolgend genannten Ziels sicherstellt. Ziel des Auftraggebers ist, dass der Auftragnehmer den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zeitpunkt für das Go-Live der Software unter Wahrung der nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarten Kostenschätzung gewährleistet. Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten: Der Bieter muss die für den Auftragsfall geplante Projektorganisation, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten beim Auftragnehmer sowie beim Auftraggeber, nachvollziehbar darstellen. - Meilensteine und Zeitplan: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: Welche konkreten Meilensteine hat er zur Erreichung des Go-Live geplant? Wie erstellt und überwacht er den Zeitplan? - Risikomanagement: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: -- Welche Risiken kann aus seiner Sicht die Einhaltung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Go-Live-Termins gefährden? -- Wie identifiziert, bewertet und mitigiert der Bieter diese Risiken im Auftragsfall? - Kostenmanagement: -- Wie gewährleistet der Bieter im Auftragsfall eine Kostentransparenz für den Auftraggeber? -- Wie stellt der Bieter im Auftragsfall sicher, dass die nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarte Kostenschätzung eingehalten wird? Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" besteht aus drei Unterkriterien: - Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" (Gewichtung: 80% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) - Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" (Gewichtung: 10% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) - Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" (Gewichtung: 10% im Vergleich zu den anderen Unterkriterien dieses Zuschlagskriteriums) Vgl. im Einzelnen hierzu die Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage AV7 "Übersicht Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen19/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P563W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P563W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn)
Registrierungsnummer: 09277000-Ri1200-73
Postanschrift: Ringstraße 4-7  
Stadt: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land, Gliederung (NUTS): Rottal-Inn (DE22A)
Land: Deutschland
Telefon: 08561200
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e46f8a19-b83b-4aa0-b2e7-4e0a82af0af4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2024 16:56:45 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 755391-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024

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Neufahrn in Niederbayern
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Neumarkt-Sankt Veit
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Neunkirchen am Brand
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Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
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Pfeffenhausen
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Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
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Pinzberg
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Pleiskirchen
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Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Postbauer-Heng
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Pöttmes
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Prem
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Prittriching
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Pullach im Isartal
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Puschendorf
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