2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81371
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 991 596,64 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Höchstabrufmenge: 1,77 Mio Euro/Brutto (1,5-fache der geschätzten Abrufmenge)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Betrugsbekämpfung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Entrichtung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.