Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Neubau eines Kindergartens in Benediktbeuern

736435-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Neubau eines Kindergartens in Benediktbeuern
OJ S 235/2024 03/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Benediktbeuern
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau eines Kindergartens in Benediktbeuern
BeschreibungObjektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Kennung des Verfahrens09b9cf7d-f04c-4d20-ad38-23583f22cf0f
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPrälatenstraße 7  
StadtBenediktbeuern
Postleitzahl83671
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugsbekämpfungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Neubau eines Kindergartens in Benediktbeuern
Beschreibung: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI Die Gemeinde Benediktbeuern beabsichtigt den Neubau eines Kindergartens mit 8-9 Grup-penräumen, der in zwei Bauabschnitten realisiert werden soll. Im ersten Bauabschnitt sollen vier Gruppenräume sowie die für den Gesamtbetrieb (8-9 Gruppen) erforderlichen Räum-lichkeiten entsprechend den geltenden Förderrichtlinien sowie den einschlägigen Bestim-mungen, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung, umgesetzt werden. Die restlichen 4-5 Gruppenräume sollen mit gleichen Anforderungen in einem zweiten Bauabschnitt errichtet werden. Das Baufeld befindet sich im westlichen Teil des Grundstücks, während der östliche Teil mit der Adresse "Bahnhofstraße 56" weiterhin als Bestandsgebäude genutzt wird, in dem wäh-rend der gesamten Bauphase der Kindergartenbetrieb aufrechterhalten bleiben soll. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 12 Mio. EUR brutto vor. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis zum 30.06.2027 erfolgen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, beauftragt werden.
Interne Kennung: 80450-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prälatenstraße 7  
Stadt: Benediktbeuern
Postleitzahl: 83671
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungJahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023)
BeschreibungDie Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 500.000 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 500.000 bis einschließlich EUR 750.000 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 750.000 bis einschließlich EUR 1.000.000 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 1.000.000 bis einschließlich EUR 1.250.000 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 1.250.000 bis einschließlich EUR 1.500.000 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 1.500.000 mit 5 Punkten bewertet.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 2.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAnzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte
BeschreibungDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 8 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 10 Mitarbeiter mit 5 Punkten. bewertet.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzen (2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist)
BeschreibungZur Bewerberauswahl werden drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in dem Zeitraum zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (01/2025) begonnen und abgeschlossen wurden; - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 8 Mio. (brutto); - im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort oder vergleich-bar; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 6 bis 9 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 10 bis 13 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 14 bis 17 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 18 bis 21 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 22 bis 25 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: ­- Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume wird von einer fiktiven (!) Summe von anrechenbaren Kosten (Kostengruppen 300 und 400) in Höhe von EUR 10 Mio. ausgegangen. ­- Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; ­- Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­- Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­- das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Wichtiger Hinweis: Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis von anrechenbaren Kosten und der bekannten HOAI-Honorarparameter, die entsprechend Vertragsbestandteil werden. Die nun geltende HOAI 2021 kennt keine „Mindest- und Höchstätze“ mehr. Eine Unterschreitung der nun geltenden „Orientierungswerte“ gemäß § 35 Abs. 1 HOAI führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Der AG behält sich die Aufklärung der Auskömmlichkeit des Honorarangebots vor.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium wird nicht behandelt 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen 3 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen und Schwierigkeiten bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- ­Vorgehen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Dezimierung etwaiger Störungen und negativer Auswirkungen auf den bestehenden Kindergarten während der Bauzeit - Gewährleistung einer größtmöglichen Flexibilität in der Planung (keine Vordefinierung der Kinderkrippe und des Kindergartens im Hinblick auf die Module, da alle Module maximal multifunktional nutzbar sein sollen, evtl. auch im Hinblick auf die Nutzung als Betreuungsräume U3 / Ü3), ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten, ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben zur Erreichung einer höchstmöglichen Förderung. - Das Projekt soll – soweit möglich – mit öffentlichen Zuwendungen gefördert bzw. subventioniert werden. Aus diesem Grund hat der Bieter den Auftraggeber insoweit bestmöglich zu beraten und zu unterstützen, um eine höchstmögliche Förderung für das Projekt zu erhalten. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher nicht nur seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zur Erreichung der höchstmöglichen Förderung darstellen, sondern ggf. auch bereits Beispiele von bekannten und möglicherweise für das verfahrens-gegenständliche Projekt einschlägigen Förderprogrammen benennen, um damit seinen Erfahrungsschatz in diesem Bereich nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die konkrete Herangehensweise bei der Kosten- und Terminplanung sowie der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Da das Projekt öffentlich gefördert werden soll und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwar-tet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Leistungsphase 8" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Leistungsphase 8 (Bauphase), vorzunehmen. Dabei sind insbesondere organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters - bis einschließlich 4 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 4 Jahre bis einschließlich 7 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 7 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 10 Jahren bis einschließlich 13 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 13 Jahren bis einschließlich 16 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 16 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegen-ständlichen Leistungen vergleichbar sind und wenn 1. mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in dem Zeitraum zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI zwischen 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 8 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort oder vergleichbar: 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen: 1 Teilpunkt (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 5 Teilpunkte 1 Punkt - 6 bis 8 Teilpunkte 2 Punkte - 9 bis 11 Teilpunkte 3 Punkte - 12 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 5 Teilpunkte 1 Punkt - 6 bis 8 Teilpunkte 2 Punkte - 9 bis 11 Teilpunkte 3 Punkte - 12 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23cd79-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Benediktbeuern
Registrierungsnummer: 0000
Stadt: Benediktbeuern
Postleitzahl: 83671
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Telefon: 00498857 69130
Fax: 00498857 691313
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Registrierungsnummer: 0000
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 00498921762411
Fax: 00498921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4c01075-21b4-4f9f-b0cf-47e54272ca81 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2024 17:23:44 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736435-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024

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