1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung Bioabfälle
Beschreibung: Annahme, Verwiegung bzw. Abholung von Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2027
Kennung des Verfahrens: 72fbf90e-9973-4158-85d5-40cce12e7d98
Interne Kennung: VGSt7-2024-0042
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 13
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 1a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 1b Abholung durch AN
Beschreibung: Los 1a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 1b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 2a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 2b Abholung durch AN
Beschreibung: Los 2a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 2b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 2.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80331
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Optionales Los 9 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Optionales Los 10 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Optionales Los 11 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Optionales Los 12 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Optionales Los 13 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
Beschreibung: Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es gilt eine Loslimitierung von maximal 3 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 9-13 (=Losgruppe B). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2024 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2025 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2024 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden. 8.. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket im Sinne der Verordnung (EU) 2022/567 (siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung unter Punkt A 1.2.5.3) Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7
Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 233 31121
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 998a50e1-1829-44dd-b4ff-f2cf8bf861ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/11/2024 11:36:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 715931-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024