Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Onlineprüfungstool

661279-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Onlineprüfungstool
OJ S 212/2024 30/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungTechnische Universität München
E-Mailcio@tum.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOnlineprüfungstool
BeschreibungDie Technische Universität München ("TUM") mit etwa 52.000 Studierenden, über 600 Professor*innen und mehr als 11.000 Beschäftigten plant die Einführung eines umfassenden Onlineprüfungstools, um die Durchführung, Verwaltung und Auswertung von Prüfungen zu optimieren und zu digitalisieren. Ziel der Software ist es, den gesamten Prüfungsprozess von der Erstellung über die Durchführung bis hin zur Korrektur und Einsicht digital abzubilden und zu unterstützen.
Kennung des Verfahrensf6b34af0-8d26-4873-a70a-4a09105444e0
Interne KennungTUM-2024-EU-4
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Vergabeverfahren wird in mehreren Schritten durchgeführt: 1. Teilnahmewettbewerb (steht allen interessierten Unternehmen offen) 2. Prüfung der Teilnahmeanträge 3. Aufforderung zur Angebotsabgabe (nur an geeignete Bewerber) 4. Einreichung der Erstangebote (nur durch Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind) 5. Prüfung der Erstangebote 6. Verhandlungsphase 7. Einreichung der bindenden Angebote (nur durch Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind) 8. Prüfung und Wertung der bindenden Angebote, Zuschlagsentscheidung 9. Vorinformation der unterlegenen Bieter 10. Wartefrist 11. Zuschlagserteilung Die einzelnen Verfahrensschritte sind unter Ziffer 2 des Verfahrensbriefs detailliert beschrieben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftArcisstr. 21  
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHTR9
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Onlineprüfungstool
Beschreibung: Die Software soll als Webdienst, im Folgenden "Tool" genannt, den Angehörigen der TUM zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird ein EVB-IT-Cloud-Vertrag mit dem ausgewählten Anbieter abgeschlossen. Das Tool soll flexibel an die spezifischen Anfor-derungen der TUM anpassbar sein. Die Anmeldung und Authentifizierung erfolgen über die Nutzerkennungen der TUM-Angehörigen. Prüfende können Prüfungen im Tool erstellen, verwalten und korrigieren, während Studierende Prüfungen online ablegen, ihre Ergebnisse einsehen und Einsicht in ihre korrigierten Prüfungen nehmen können. Das Tool wird sowohl für Onlineprüfungen als auch für die digitale Verwaltung und Korrektur von Papierprüfungen eingesetzt. Es unterstützt verschiedene Prüfungsformate, einschließlich Multiple-Choice-Fragen, offener Fragen und mathematischer oder technischer Aufgabenstellungen. Die Bereitstellung, Wartung, Pflege sowie der Support des Tools obliegen dem zukünftigen Auftragnehmer. Zusätzlich umfasst der Leistungsumfang technischen Support für die Anbindung der Software an vorhandene IT-Systeme (z.B. Authentifizierung) sowie die Bereitstellung von Schulungsunterlagen für Multiplikator*innen. Nähere Angaben können der funktionalen Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: TUM-2024-EU-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM behält sich als Option vor, den Vertrag, der eine Laufzeit von 4 Jahren hat, bis zu zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit kann somit 8 Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Arcisstr. 21  
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM behält sich als Option vor, den Vertrag, der eine Laufzeit von 4 Jahren hat, bis zu zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit kann somit 8 Jahre betragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
BeschreibungSoweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/ Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist. Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVersicherung
BeschreibungNachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von - mindestens EUR 250.000,00 für Personenschäden, - mindestens EUR 250.000,00 für Sachschäden und - mindestens EUR 250.000,00 für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
BeschreibungEigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMitarbeiteranzahl
BeschreibungEigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 5 (fünf) festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungSprachkenntnisse
BeschreibungEigenerklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter. 1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen. 2. Mindestanforderung ist, dass die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungEigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bewerber nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bewerber Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2023 noch fortdauert, bereits seit mindestens 6 (sechs) Monaten bestehen. c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bewerbers zu den Referenzen zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt und/oder Angaben zu Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bewerber ausgeschlossen werden!
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: In dem vorzulegenden Konzept muss der Bieter auf bestimmte, unter unter Ziffer 4.2.1 des Verfahrensbriefs genannte Aspekte eingehen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Das Konzept wird vielmehr im Rahmen einer Gesamtbewertung nach dem unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensbriefs sowie nachfolgend dargestellten Maßstab gesamtheitlich mittels einer Punktskala (von 0 bis 5 Punkten) bewertet. 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint (im Sinne einer "Übererfüllung" der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen (eine Bewertung mit 4 Punkten bedeutet folglich sinngemäß, dass sämtliche Ziele und Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt werden). 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und im Verfahrensbrief genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHTR9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHTR9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Es besteht kein Anspruch der Bewerber / Bieter auf eine Nachforderung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltTechnische Universität München
BeschaffungsdienstleisterLutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München
Registrierungsnummer: 09-1512011-61
Postanschrift: Arcisstr. 21  
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr.-Ing. Alexander Braun
E-Mail: cio@tum.de
Telefon: +498928928075
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Postanschrift: Brienner Str. 29  
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49895441470
Fax: +498954414799
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 778bbbd7-b29c-4532-84b1-f8ea88b1cbf0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 15:28:10 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 661279-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024

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Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arzberg
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Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
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Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
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Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
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Bärnau
Baudenbach
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Bayreuth
Bayrischzell
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Beilngries
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Beratzhausen
Berching
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Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
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Biberbach
Bibertal
Bindlach
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Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
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Bobingen
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Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
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Breitenbrunn (Oberpfalz)
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
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Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Buchdorf
Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
Buchloe
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Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
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Burghausen
Burgheim
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Burglengenfeld
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Burgsinn
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Burgthann
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Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Collenberg
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Emmerting
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Hof
Hofheim in Unterfranken
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Hohenbrunn
Hohenburg
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Hohenroth
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Hohenwarth
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Hunderdorf
Hutthurm
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Igensdorf
Igling
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Kleinostheim
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Königsbrunn
Königsdorf
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Kronburg
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Lam
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Lindenberg im Allgäu
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Mertingen
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Tapfheim
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