1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterungsmodule und Funktionspakete für das Krankenhausinformationssystem (KIS) des Herstellers CGM MEDICO
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von CGM Medico Lizenzen und Lösungspaketen der Fördertatbestände 3 und 5 entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus gehören die Lieferleistung (inkl. entsprechender Hersteller-Support-Lizenzen) zum Auftragsgegenstand. Inhaltlich werden mit den zu beschaffenden Lizenzen und Lösungspakten das im Einsatz befindliche Krankenhausinformationssystem CGM Medico zusammen mit dem digitalen Medikationsmanagement um zusätzliche Funktionen für einen flächendeckenden Einsatz am gesamten Klinikum erweitert wodurch das Dokumentationssystem weitestgehend digitalisiert und die Arzneimitteltherapiesicherheit durch weiter digitale Maßnahmen erhöht wird. Gegenstand der zugrundeliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der Module und Funktionspakete: FTB 3: • MEDICO Automatische Dokumentation von LEP Pflegemaßnahmen • MEDICO AAS-Schreib. Act. Pflegemaßnahmen • MEDICO AAS-Schreib. Act.- Diag., Prozed, M. • MEDICO Barthel und FIM aus epaAC • MEDICO Erfassung SOFA/qSOFA • MEDICO MREnMRE Komplexbehandlung • MEDICO Ausfüllbare PDF-Formulare • CGM MEDICO PPR-Ableitung aus LEP Maßnahmendokumentation • MEDICO Secure NAS FTB 5: • MEDICO Touch Medikation Gabendokumentation • MEDICO Portal Medikation Scan-Support • ID eMedikation/AMTS FullUse • ID PHARMA APO • ID Integrationsserver ID PHARMA APO
Kennung des Verfahrens: ae084650-4281-49c3-9dd3-b6c860fe12e8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 89 2176-2411 Fax: +49 89 2176-2847
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterungsmodule und Funktionspakete für das Krankenhausinformationssystem (KIS) des Herstellers CGM MEDICO
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von CGM Medico Lizenzen und Lösungspaketen der Fördertatbestände 3 und 5 entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus gehören die Lieferleistung (inkl. entsprechender Hersteller-Support-Lizenzen) zum Auftragsgegenstand. Inhaltlich werden mit den zu beschaffenden Lizenzen und Lösungspakten das im Einsatz befindliche Krankenhausinformationssystem CGM Medico zusammen mit dem digitalen Medikationsmanagement um zusätzliche Funktionen für einen flächendeckenden Einsatz am gesamten Klinikum erweitert wodurch das Dokumentationssystem weitestgehend digitalisiert und die Arzneimitteltherapiesicherheit durch weiter digitale Maßnahmen erhöht wird. Gegenstand der zugrundeliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der Module und Funktionspakete: FTB 3: • MEDICO Automatische Dokumentation von LEP Pflegemaßnahmen • MEDICO AAS-Schreib. Act. Pflegemaßnahmen • MEDICO AAS-Schreib. Act.- Diag., Prozed, M. • MEDICO Barthel und FIM aus epaAC • MEDICO Erfassung SOFA/qSOFA • MEDICO MREnMRE Komplexbehandlung • MEDICO Ausfüllbare PDF-Formulare • CGM MEDICO PPR-Ableitung aus LEP Maßnahmendokumentation • MEDICO Secure NAS FTB 5: • MEDICO Touch Medikation Gabendokumentation • MEDICO Portal Medikation Scan-Support • ID eMedikation/AMTS FullUse • ID PHARMA APO • ID Integrationsserver ID PHARMA APO
Interne Kennung: 09/2024 CGM MEDICO
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht veröffentlicht.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach intensiver Recherche unter der Beteiligung der Fachabteilungen sind die gegenständlich geforderten Lizenzen des Herstellers CGM Clinical Europe GmbH die einzige Lösungen, die sämtliche der gestellten Anforderungen erfüllen können, dem gesetzten Kostenrahmen entsprechen und zeitnah, voll-ständig und ohne Risiken in das vorhandene Krankenhausinformationssystem sowie die IT-Systemlandschaft integriert werden können. Bei dem vorliegenden Auftrag handelt es sich um die Beschaffungen von zusätzlichen Lizenzen und Funktionspaketen, die das Bestands-Krankenhausinformationssystem CGM Medico klinikweit ausbauen und um weitere digitale Funktionen ergänzen sollen. Dies ist nur aufgrund der bereits weitestgehenden Etablierung der Software CGM Medico durch vom Hersteller zur Verfügung gestellte Lösungen möglich. Diese zu beschaffenden Medico-Lösungen kommen ohne zusätzliche (risikobehaftete) Schnittstellen im Krankenhausinformationssystem und digitalem Medikationsmanagementsystem aus. Eine für den Wettbewerb geöffneten Vergabe des Auftrags würde unweigerlich zu einer Migration zu einer neuen und dem bisherigen System zumindest in Teilen ablösenden oder ergänzenden Software führen. Dies entspräche einer kostenintensiven Ersetzung nicht nur der Basis-Software Medico, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise auch weiteren Kliniksoftware-Lösungen. Der Umfang der in diesem Fall zu ersetzenden Funktionen sowie die Dauer einer vollständigen Migration aller bisherigen Anwendungen wäre bei der Verwendung einer nicht von CGM stammenden Lösung signifikant größer als bei der Verwendung der auf Medico basierenden Lösungen. Diese Möglichkeit würde ein signifikant hohes Risiko für die Datenkongruität bergen. Zudem ginge Zeit sowie langjähriges Knowhow im Um-gang mit der bisherigen Anwendung verloren. Insofern ist die Beschaffung der CGM Medico Lösungen nicht nur kostengünstiger, sondern entlastet Mitarbeitende der Auftraggeberin, die andernfalls einem potenziell langwierigen Parallelbetrieb mit vollständiger Neuausrichtung bisheriger Funktionalitäten ausgesetzt wären. Da die Medico-Module und Funktionspakete vollintegrierte Funktionen enthalten, welche mit medico-fremden Lösungen im Rahmen paralleler Ersatzlösungen (wie oben beschrieben) nicht möglich sind, kommt aus technischen Gründen lediglich eine Medic-Lösung in Betracht. Das Innklinikum hat somit ein berechtigtes Interesse an einem System mit entsprechendem Support „aus einer Hand“ zur Vermeidung von Risiken beim Datenaustausch (Stichwort: Absicherung der Schnittstellen und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten) durch Anbindung von externen Komponenten, die mit den Lösungen anderer Anbieter zwangsläufig verbunden wären. Insbesondere durch die Bedeutung des Krankenhausinformationssystems als Entscheidungsgrundlage für zeitkritische Entscheidungen sowie des darüber hinaus tiefenintegrierte digitale Medikationsmanagements für die Arzneimitteltherapiesicherheit wäre damit die Patientensicherheit gefährdet. Es existiert somit keine vergleichbare Alternative oder Ersatzlösung zu den benötigten Lösungen der Firma CGM, insbesondere da die aufgezeigten Schnittstellen- und Kompatibilitätsproblematiken aus-schließlich bei CGM im Interesse einer dauerhaften Systemsicherheit ausgeschlossen werden können. Die Beschaffung einer Drittanbietersoftware würde des Weiteren unverhältnismäßige technische und risikobehaftete Schwierigkeiten mit sich bringen, da nicht nur die Kompatibilität zum Krankenausinformationssystem, sondern auch zu weiteren an das KIS angebundenen Systemen gewährleistet sein muss. Demnach besteht hinsichtlich des vorliegenden Beschaffungsvorhaben eine technische Ausschließlichkeit der CGM Medico-Module und Funktionspakete.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Postanschrift: Vinzenz-von-Paul-Straße 10
Stadt: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8671-5091858
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Fax: +498921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ce0312b9-19bc-47c2-a804-de8c754b4573 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 18:06:22 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 648946-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024