5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens ein Jahr im Voraus vereinbart werden. Bei Vertragsende -infolge Zeitablaufs- ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Wunsch des Auftraggebers die Vertragsleistungen für die Dauer von maximal sechs Monaten fortzuführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Puchheim
Postleitzahl: 82178
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: I.• Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist oder in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen derwirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 cAufenthG oder § 22 LieferkettenG mit einer Geldbuße belegt wurde.2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem. § 124 Abs. 2 vorliegen.3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird, d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe (Personen- und Sachsschäden mind. 5 Mio. Euro, Vermögens- und Umweltschäden mind. 500.000 Euro, Schlüsselschäden mind. 200.000 Euro, Bearbeitungschäden mind. 300.000 Euro) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt, e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register undf) AG unverzüglich informiere(n) und ggf.aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevantenVoraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigen Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail).• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alleRückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung).• Einverständnis mit der Speicherung /Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erfasste Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber im Rahmen der VgV berechtigt.III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: I. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entsprechend.III. Vgl. auch für Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: I.• Mindestanforderung an BI: seit mindesten drei Jahren als Catering-Dienstleister tätig; • Angabe von drei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art, nämlich Dienstleistung Schulverpflegungsdienstleistungen, und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten fünf Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI /MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst,sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder anderweitige Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblattes genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenzausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit /Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro(Mindestwert oder ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.• Erklärung zu NU und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entsprechendIII. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister genannte Angaben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Puchheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Puchheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Puchheim
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