2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bayernweit; Hinweis: personenbezogene Daten, die Auftragnehmer unter dem Vertrag verarbeiten, dürfen nur in der EU, dem EWR und der Schweiz verarbeitet werden
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verarbeitungsprozesse, die nicht von dem Auftragnehmer, sondern von Nutzern der Software, außerhalb der EU bzw. des EWR oder der Schweiz veranlasst werden, stellen insoweit keine Verletzung der Ausführungsbedingung dar. Für die Schweiz existiert ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO der EU-Kommission.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: -- gemäß §§ 42 ff. VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. Sollten für den Bewerber bzw. sein Unternehmen, dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese mit dem Teilnahmeantrag zu erklären und weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen (Anlage D und E). Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge über den Ausschluss. -- Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Teilnahmeantrag die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage G „Scientology-Schutzerklärung“ zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bewerber/ den Bieter, jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erteilen (siehe Anlage F). Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. -- Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, die Anlage L „Ausführungsbedingungen“ betreffend „No Spy“ und dem „Ort der Datenverarbeitung" einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden.
Zahlungsunfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (siehe Anlage D) und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (siehe Anlage E), zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Mit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zu erklären (siehe Anlage RUS), dass er/ es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er/ es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zudem bestätigt er/ es und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.